Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt

Begonnen von Ottokar, 15. November 2008, 13:38:29

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Ottokar

Hinweise

Der ärztliche Dienst darf generell die von ihm erhobenen Daten an jede Behörde weitergeben, welche ein sog. berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Dieser Datenübermittlung kann man gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X widersprechen.
In einem Formular zur Schweigepflichtsentbindung muss auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Dieses Widerspruchsrecht darf darin nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Es darf auch keine pauschale Erlaubnis zur Datenweitergabe an Dritte beinhalten.

Die Schweigepflichtsentbindung muss der damit von der Schweigepflicht entbundenen Person/Institution vorgelegt bzw. in Kopie übersendet werden, ansonsten darf diese Person/Institution die gewünschten Auskünfte nicht erteilen.

In den Fällen, in denen der Umfang der Schweigepflichtsentbindung je nach Person/Institution unterschiedlich ausfällt, bzw. ausgestaltet werden soll/muss,
oder wenn die von der Schweigepflicht zu entbindenden Personen/Institutionen nicht erfahren sollen, wer sonst noch von der Schweigepflicht entbunden wurde, ist es sinnvoll, für jede von der Schweigepflicht zu entbindende Person/Institution eine eigene Schweigepflichtsentbindung zu erstellen.

Manche Institutionen verlangen verpflichtend die Verwendung eines Formulars. Dies ist lt. § 60 Abs. 2 SGB I zulässig.
In diesem Fall sollte man das Formular auf Inhalte prüfen, wonach man der Datenübermittlung an Dritte pauschal zustimmt, diese Formulierungen streichen und zusätzlich separat der Datenübermittlung gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X widersprechen (siehe 2. Bsp.).




Bsp. für den Ersatz eines Formulars zur Schweigepflichtentbindung

Name
Adresse
BG-Nr.

Schweigepflichtsentbindung und Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X

Ich entbinde hiermit alle nachfolgend genannten Ärzte, Krankenhäuser bzw. Kliniken, die mich behandelt oder begutachtet haben von der Schweigepflicht, soweit dies zur Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit nach §§ 8 und 44a SGB II durch den ärztlichen Dienst erforderlich ist.
Es handelt sich dabei um folgende Ärzte, Krankenhäuser bzw. Kliniken:
[Name und Anschrift des Arztes/der Ärzte bzw. der Klinik(en)]

Ich bin damit einverstanden, dass die Befunde, Untersuchungsergebnisse, Krankheitsgeschichten, Röntgenbilder und ähnliche Unterlagen, die sie über mich besitzen bzw. in Zukunft besitzen werden, zur Sachaufklärung und zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen dem ärztlichen Dienst zur Verfügung gestellt werden.

Der Übermittlung von Daten widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X wie folgt: ich bin nicht damit einverstanden, dass
- der ärztliche Dienst die, ihm mit dieser Erklärung zugängig gemachten, Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen meiner behandenden Ärzte anderen zugängig macht oder übersendet; diese Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen dürfen ausschließlich vom ärztlichen Dienst und nur zur beauftragen Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit benutzt werden;
- die Untersuchungsergebnisse, die der ärztliche Dienst nach der durchgeführten Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit an den Leistungsträger (der diese Feststellung veranlasste) übersendet, ärztliche Diagnosen enthalten; die Untersuchungsergebnisse sind lediglich in der zulässigen allgemein einschätzenden Form des Leistungsbildes zu übersenden.


Ort, Datum

Unterschrift




Bsp. für einen separaten Widerspruch gegen die Datenübermittlung

Name
Adresse
BG-Nr.

Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X

Bezüglich aller Ihnen erteilten Schweigepflichtsentbindungen widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X der Übermittlung von Daten wie folgt: ich bin nicht damit einverstanden, dass
- der ärztliche Dienst die, ihm mit dieser Erklärung zugängig gemachten, Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen meiner behandenden Ärzte anderen zugängig macht oder übersendet; diese Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen dürfen ausschließlich vom ärztlichen Dienst und nur zur beauftragen Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit benutzt werden;
- die Untersuchungsergebnisse, die der ärztliche Dienst nach der durchgeführten Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit an den Leistungsträger (der diese Feststellung veranlasste) übersendet, ärztliche Diagnosen enthalten; die Untersuchungsergebnisse sind lediglich in der zulässigen allgemein einschätzenden Form des Leistungsbildes zu übersenden.


Ort, Datum

Unterschrift


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