VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

Begonnen von FightForRight, 29. Juli 2011, 00:28:40

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Gast26705

Es ging weniger um das Kind eher das man weiss das keine Person an der Tür ist die man kennt. Das war nicht negativ gemeint. Es ist natürlich absolut richtig das das Kind KEINEM aufmacht. Zuviel komische Gestalten dieser Tage unterwegs.

Ging eher darum das man die Schwadronen des JC mit solchen Mitteln abwehren muss.

Gast26037

Zitat von: Gast26705 am 25. Juni 2013, 11:43:36Ging eher darum das man die Schwadronen des JC mit solchen Mitteln abwehren muss.

Genau, da von den Herrschaften ja mal gerne Hausfriedensbruch begangen wird, von wegen Wohnungskontrolle ohne richterlichen Beschluß. :teuflisch: :teuflisch:

:bye:

Gast16302

Also, ich weiß nicht.....

Angesichts der Mechanismen, die ich hier lese und die manche nur deshalb ersonnen haben, weil sie sich vor Hausbesuchen des JC fürchten, muß ich mich doch schon sehr wundern. Um nicht zu sagen:
Ich bin entsetzt!  :schock:

Wir sind doch keine Ratten, die in ihren Löchern hausen und sich erst nach Einbruch der Dunkelheit aus ihren Schlupflöchern wagen!

Ich jedenfalls öffne dann die Tür, wenn ich Lust dazu habe, und wenn ein JC-Mitarbeiter davor steht, zeige ich ihm höflich aber bestimmt, wo der Zimmermann das Loch gelassen hat. Ohne Hausdurchsuchungsbefehl und Polizeibegleitung keine Hausdurchsuchung, basta. 

Und sollte einmal jemand meinen dezenten Wink zur Haustüre partout nicht verstehen wollen, muß er an meinem Samuraischwert vorbei, das griffbereit - natürlich ausschließlich zu Dekorationszwecken, versteht sich - gleich neben der Wohnungstür hängt. So einfach ist das.

TdT
goodwife

Gast26037

@ goodwife
Zitat von: Gast16302 am 25. Juni 2013, 12:10:23Wir sind doch keine Ratten, die in ihren Löchern hausen und sich erst nach Einbruch der Dunkelheit aus ihren Schlupflöchern wagen!

Es ging hier doch um das Klingelzeichen, das mit dem Kind abgemacht wurde, damit niemand Unberechtigtes :ironie: in die Wohnung kommt.
         :bye:

Gast16302

huhu Demeter,

da hab ich manche Beiträge aber anders verstanden  :zwinker:

Gruß, goodwife

Gast12005

Mal ein Vorschlag zur allegemeinen Anwendung, wie wäre es wenn JEDER H4ler prophylaktisch seinem JC schriftlich ein lebenslanges Hausverbot erteilt. Sollte dann ein Hausbesuch versucht werden, kann die Polizei gerufen werden, sie muß dann das Hausverbot durchsetzen, denn wenn das JC nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, ist das Hausverbot rechtsgültig!!!

Gast29591

Zitat von: xDDDx am 29. Juli 2011, 00:32:57
Ja danke dafür nochmals. Ich habe mir den Zettel ausgedruckt und an meine Tür geklebt. Einen weiteren für die entsprechenden Stasibeauftragten.

castagir

@Bummi, klingt gut - doch ist Haus/Platzverbot doch nur gegenüber Personen auszusprechen, dachte ich.


Gast12005

Nein, das Hausverbot kann gegen namentlich nicht benannte Mitarbeiter einer Firma/Behörde usw ausgesprochen werden.

Gast29691

Hallo habe mir jetzt alles hier durchgelesen.

Also ich hatte neulich auch so einen "netten"Besuch.....
Ich wollte gerade los und aufeinmal Klingelte es an der Tür. Ich also ran an den Höhrer....."Arbeitsamt xxx wir würden gerne Ihre Wohnung kontrollieren...."
Ich nach unten und habe die dann etwas voll gequatscht von wegen das ginge jetzt nicht da ich a) keine Zeit habe und mein Abwasch angeblich rum steht und b) sie nicht angemeldet sind.
Die Heerschaften haben dann mit mir einen neuen Termin ausgemacht und meinten "Ich MÜSSE Sie dann auch rein lassen da Ich ansonsten meine MITWIRKUNGSPLICHT VERLETZE" (Is dem so???)
Es ging darum das Heer xxx bei mir Wohnen soll, wir eine HG, WG sind und Sie dies prüfen müssten. Habe die dann auch rein gelassen weil Heer xxx seit 2 Wochen gar nicht mehr bei mir Wohnte :lachen:

Soweit so gut.
Nun zieht Heer xxx aber ab 01.01.2014 wieder bei mir ein.
Mir wurde gesagt wir bräuchten wieder 2 getrennte Zimmer, Schränke und Betten (am besten noch 2 getrennte Klopapierrollen!) um als WG zu zählen. (Ist dem wirklich so?)
Zählt hier nicht alleinig §7 Abs. 3 also ob wir gemeinsam Wirtschaften?
Man kann doch auch in 1 Kleiderschrank getrennt Sachen haben? Dies begründigt doch nicht das wir füreinander einstehen und gemeinsam wirtschaften.

Nun gehe ich davon aus das ich ab Januar wieder so ein netten Besuch bekomme. :yiepieh:
Muss ich diese Spione wirklich auch dann nicht rein lassen wenn Sie sich anmelden ohne eine Sanktion befürchten zu müssen?
Wie geht man dann am besten vor wenn man dennoch eine unberechtigte Sanktion bekommt weil man den Hausbesuch verweigert?

Übriegens haben wir heute unsere VE ausgefüllt und bei der Begründung die Sachbearbeiter mit darauf aufmerksam gemacht (war ja noch ne Menge Platz) das nach 1 Jahr nicht automatisch eine BG begründigt werden darf sondern nur "vermutet" und für eine BG auch nach 1 Jahr die Kriterien des §7 Abs 3 erfüllt sein müssen. (Wir müssen es doch lediglich Beweisen das keine BG besteht)
Das ganze noch schick mit n gelben Textmarker gekennzeichnet.....die wird sich freuen.... :grins:
Naja is die Tante doch selbst dran schuld das Sie von mir solche "Hinweiszeilen" bekommt wenn Sie mich vor Antragstellung darauf aufmerksam macht das wir dann ab August 2014 automatisch eine BG bilden  :nea:

Gast30850

Zitat von: Gast12005 am 07. Dezember 2013, 12:12:16
Nein, das Hausverbot kann gegen namentlich nicht benannte Mitarbeiter einer Firma/Behörde usw ausgesprochen werden.

Ich kann mir das nicht vorstellen. Da gibt es Hundertprozentig Einschränkungen. Sonst könnte man ja z.B. auch der Polizei oder dem Amtsgericht (Gerichtsvollzieher) ein Hausverbot erteilen und müsste sich keine Sorgen mehr machen. Ich denke, dass auch das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit Ausnahmen bilden sollten.


xDDDx

Selbst ein Gerichtsvollzieher kann nicht ohne gültigen Beschluss in die Wohnung!
ZitatIch denke, dass auch das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit Ausnahmen bilden sollten.
Nein

Gast12005

LeuteLeute,
mann haben die Euch schon das Gehirn gewaschen. Ihr müßt Euch mal die Rechtsfolge genau anschauen. Praktisch jede Behörde steht rechtlich ÜBER dem Jobcenter. Polizei, Justitz, ja sogar das Finanzamt. Die Leute im Jobcenter dürften Euch eigentlich nicht einmal nach dem PA fragen, geschweige denn ohne richterliche Anordnung in Eure Wohnungen kommen. So etwas ist in der Bundesrepublik nicht rechtlich gar nicht möglich. Nicht einmal die Polizei darf das so ohne weiteres. Aber die Jobcenter machen, wisst Ihr warum? Weil IHR es Euch gefallen lasst. :wand:

xDDDx

Die Polizei darf es schon. Aber nur bei Gefahr in Verzug.
Die Leute müssen das hier wohl noch einfach haben.

Schellt ihr doch mal irgendwo an und sagt, das ihr euch in der Wohnung umgucken müsst.
Wartet die Reaktion ab.

Nichts anderes macht das Jobcenter!

Bummi hat recht
ZitatWeil IHR es Euch gefallen lasst.
versuchen sie es immer wieder

mousekiller

Hallo Sternentaler.
Auf einen weiteren Kontrollbesuch hat das Jobcenter kein Anrecht. Ihr zählt als Wohngemeinschaft. Punktum. Wenn Herr Wieauchimmer eine Kostenbeteiligungsvereinbarung (hier im Forum gibts ein vorformuliertes Schreiben dazu) mit dir abschließt, du dem JC mitteilst, dass ihr eine Wohngemeinschaft seid und Herr Wieauchimmer ab dem soundsovielten einen Anteil der Miete übernimmt, habt ihr beide eure Pflicht getan. Feddisch. Sollte das JC auf den Gedanken kommen, dir dein Geld einzubehalten, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim SG einreichen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...