VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

Begonnen von FightForRight, 29. Juli 2011, 00:28:40

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Gast31120

Frage zu einem * benachbarten * Thema :
Gem. Erreichbarkeitsanordnung ( EAO ) darf man sich ja nur nach vorheriger Anmeldung beim JC
von seinem Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt entfernen :
Kann jemand was dazu sagen, ob , und wenn ja wie, hier überhaupt eine Kontrolle durch die
JC stattfindet ...oder ob die Abmeldung zwar vorgeschrieben ist, die JC faktisch aber nichts unternehmen,
um die Einhaltung dieser Bestimmung zu kontrollieren ?
DAS könnte ja auch nur durch eine * Anwesenheitsüberprüfung * durch einen * Hausbesuch * stattfinden,
der allerdings auch schon vor der Wohnungs- bzw Haustüre enden könnte, da das ja reicht ...oder reichen kann,
um die Anwesenheit festzustellen .
Also : Gibt es solche Kontrollen überhaupt ?

Gast26037

@ Fabricius ,
wie es genau gehandhabt wird weiß ich nicht. Ich kann nur aufgrund meiner persönlicher Erfahrung antworten. Bei mir war der Aussendienst (unangemeldet) und hat mich nicht zu Hause angetroffen da ich Erledigungen machte. Wurde den Herren auch von meinem Nachbar geschildert. Trotzdem wurde mein kompletter Regelbedarf einfach einbehalten mit der Begründung ich würde an meiner gemeldeten Adresse nicht wohnen. Es bedurfte EA durchs SG um das zu regeln.

                           :flag: :flag:

Gast31120

@ Demeter : Wenn solche Kontrollen überhaupt einen Sinn haben solllen, dann können sie ja nur unangemeldet erfogen ..

Frage : Gab es für diesen * Besuch * irgend einen vorangegangenen Anlass ...?
..oder war das eine * Zufallskontrolle * nach einer Art * Lotterieprinzip ?

Mir geht es, kurz gesagt, um folgendes :
Ich habe zZt auch ein * Abwesenheitsproblem * ..
Nun ist es so, dass es Rspr dazu gibt, dass eine Gesetzesnorm verfwidrig ist,
wenn sie nur auf dem Papier steht,
aber es keinerlei Vollzugskontrolle gibt ...
und das dürfte mE bei der Anwesenheitsregelung gem EAO so sein ..
Denn ich habe bislang nicht eruieren können,
dass hier eine wirkliche Kontrolle stattfindet ...
so dass es am Gesetzesvollzug fehlt ....

Gast26037

Zitat von: Gast31120 am 25. Februar 2014, 09:24:43Gab es für diesen * Besuch * irgend einen vorangegangenen Anlass ...?

Nein, es gab keinen Anlass für den Hausbesuch und war nach meinem Ermessen reine Willkür des JC. Die Herren haben sich bei meinem Nachbar weder ausgewiesen noch haben sie eine Nachricht für mich hinterlassen, das ich mich hätte melden können.
Mit unseren Grundrechten geht die Residenzpflicht auf keinen Fall konform, da uns laut Art.11 Freizügigkeit zusteht.
Und das schnelle Reagieren ( übers Wochenende 2 Tage)  des SG bestätigt meine Einschätzung.

                      :flag: :flag:

Gast12005

STASI lässt grüßen...alles illegal, was die da machen. Ich hatte 2006 mal so einen Besuch. Die Herrschaften habe ich erstmal ihre Dienstausweise abgenommen und die Tür zugeknallt, dann auf den Kopierer damit und sie den völlig verärgerten Leuten zurück gegeben und sie ohne Disk, des Hauses verwiesen. Anschließend schriftliches Hausverbot erteilt, die sind bis heute nicht wieder gekommen. Leute Leute, was ihr euch so alles gefallen lasst. :wand:

FightForRight

Hui, hier hat sich ja noch einiges getan in der Zeit in der ich nicht hier sein mußte war.

Als Ergänzung noch.
Hier war von einigem Druck bis Androhungen zu lesen, dazu ist klar zu sagen:

Die Androhung von Leistungseinstellung zur Durchsetzung eines gesetzlich nicht rechtmäßigen Hausbesuches ist
mindestens Nötigung bis Erpressung und bewegt sich somit eindeutig im strafbaren Bereich.

Das sollte allen Verunsicherten helfen, den Rücken zu stärken und die Fäuste zu ballen  :blum:

Gast7898

Dazu noch nachgereicht aus der Zeitschrift Sozialrecht 5/2014 :

Die Amtsermittlungspflicht und die Arbeit des Außendienstes im Rahmen des § 7 Abs.3 Nr.3 c SGB II von Dr. Bettina Weinreich, Schwerin>>  http://www.sozialrecht-aktuell.nomos.de/fileadmin/sozialrecht/doc/Aufsatz_SRa_14_05.pdf

coolio

... Lehrt an der Universität der Bundesanstalt für Arbeit .....
-----------
Seite 5 und 6 ist evtl. noch lesenswert - hat aber seit Jahren keinen Einfluss auf das tatsächliche 'hoheitliche' Gebaren der Ausführenden.

Gast33378

...Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)...

Gast33474

Und am Ende wird es doch so kommen das Sie entweder aufgeben, vor Gericht verlieren oder der eine den anderen raus schmeißt.
Wieso immer dieser endlos lange Kampf mit dem Mobcenter und dem Gericht?  Selbst wenn man gewinnt kommt das Mobcenter 1 Jahr später wieder mit der selben Leier denn es "könnte" sich ja inzwischen was geändert haben.
Das Stresst doch alles nur unnötig die Beziehung.
Wieso zieht dein Freund nicht aus und aus die Maus?
Er kann doch dann täglich zu dir kommen du kannst soviel Besuch empfangen wie du willst und wann du willst.

Und wenn es dannn an der Tür klingelt Tür auf und Auf nimmer Wiedersehen sagen weil dadurch das dein Freund seinen eigenen Mietsvertrag hat belegst du doch dann das ihr nicht zusammen wohnt und somit is jeder Hausbesuch unbegründet
Geschnüffelt wird nicht und erst recht nicht weil der Mobcenter Mitarbeiter der "Meinung" is er "könnte" ja dort 1 Paar Socken bei dir haben.

Kurz gesagt wenn ihr euch getrennte Wohnungen nehmt habt ihr viel weniger Stress.  Hausbesuch gibt es auf Grund des Mietvertrages deines Freundes nicht,  solange du tatsächlich in deiner Wohnung lebst.
Wie oft und wann dein Freund bei dir is, tagsüber,  über nacht,  übereinander,  untereinander hat dem Jobcenter dann einen Scheiß zu interessieren!

Gast26037

@ Die Ella,

ich glaube du übersiehst eine wichtige Kleinigkeit. Zwei Wohnungen müssten finanziert werden. Meist teilt man sich eine Wohnung um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

                                          :flag: :flag:

Gast12005

@ Die Ella,
wie ich schon sagte, alles illegal, die dürfen nicht in Deine Wohnung um gegen Dich zu ermitteln. Dazu brauchen laut Gesetz einen Richterlichen Beschluss. KEINE BEHÖRDE der BRD darf ohne richterlichen Beschluss und ohne vorherigen Termin in Deine Wohnung, auch kein Gerichtsvollzieher, Außer bei Gefahr im Verzug.
Deine Wohnung ist ist Deine durch das Grundgesetz geschützte Privatsphäre, die NIENAND so ohne weiteres verletzen darf. Jetzt versteh doch endlich mal.

xDDDx

Zitatich glaube du übersiehst eine wichtige Kleinigkeit. Zwei Wohnungen müssten finanziert werden. Meist teilt man sich eine Wohnung um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Wenn beide vom Amt abhängig sind spielen die Kosten keine Rolle. Partner werden offensichtlich nicht im Alg2 gleichgestellt, sondern immer benachteiligt. Schlimmer wird es noch, wenn einer arbeiten geht.
Wo siehst du da die Einsparung der Kosten? Welchen Vorteil hat das?
Das JC sollte meiner Meinung nach Partner so behandeln wie alleinstehende, ausser es besteht der schriftliche Wunsch des füreinander eingestehen. Dann würden erheblich mehr Menschen zusammen wohnen und das würde zu einer sinnvollen Einsparung von Sozialleistungen führen.

Gast26037

Zitat von: xDDDx am 30. November 2014, 13:10:21Das JC sollte meiner Meinung nach Partner so behandeln wie alleinstehende, ausser es besteht der schriftliche Wunsch des füreinander eingestehen. Dann würden erheblich mehr Menschen zusammen wohnen und das würde zu einer sinnvollen Einsparung von Sozialleistungen führen.

Sag mal, hast du gemaust oder war das Gedankenübertragung?  :zwinker:
http://hartz.info/index.php?topic=85965.30 #Antwort 37

                                      :flag: :flag:

xDDDx

Nee habe ich nicht. Aber schön wenn man doch nicht so andersdenkend ist wie ich sonst immer glaube  :ok:

Das mit dem Betrug ist halt so eine Sache. Der Gesetzgeber hat manchmal Gesetze die so schwammig sind, das man durchaus Spielraum für Interpretationen hat.
Das, so scheint mir, kommt vermehrt da vor, wo Geld eine Rolle spielt. Siehe Steuerabgaben, Firmensitze etc.
Das ist bekannt, es gehen Miliarden am System vorbei und keiner macht was. Ist das gewollt?
Die "ehrlichen" deutschen Firmen zahlen ihre Abgaben, die riesigen Konzerne laufen über Steueroasen.
Sind sie deswegen Betrüger oder einfach nur kleverer als andere? Da wird für mich offensichtlich die Allgemeinheit als Moralapostel herangezogen anstatt klare Richtlinien zu schaffen.

Auf Hartz IV BGs bezogen sehe ich dahingehend absolut einen Vergleich.
Denn auch hier bleibt es jedem Paar selbst überlassen ob sie mit weniger leben wollen oder nicht. Füreinander einstehen bedeutet nämlich manchmal, sich ärmer darzustellen als man ohnehin schon ist um den Staat zu unterstützen, die Finanzlücken die sie anderweitig selbst kreiert haben, auffüllen zu können. Also für was oder wen genau ist das von Vorteil?
Die Öffentlichkeit ist auch in dieser Hinsicht wieder der Moralapostel und der Schiedsrichter. Das darf mM. nicht sein.

*
Persönlich könnte ich mir nichts schöneres vorstellen, als mit einem festen Partner gemeinsam zu leben.
Solange ich jedoch die Möglichkeit hätte, eine BG nicht auf dem Papier und unter Vorgabe der Konstellationsstruktur nach Richtlinien und derzeitiger Gesetzsprechung zu unterlassen, würde ich dem folgerichtig auch nicht widersprechen.