Widerspruch gegen Nichtberücksichtigung Mietvertrag bei den Unterkunftskosten

Begonnen von Ottokar, 26. März 2009, 12:03:09

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

Absender
BG-Nr.

Empfänger


Widerspruch gegen ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx


Werte Damen und Herren,

in ihrem hiermit angefochtenen Bescheid ignorieren sie meinen Mietvertrag und setzen davon abweichende Kosten an.

Die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II von ihnen zu übernehmenden angemessenen Unterkunftskosten richten sich IMMER nach dem Mietvertrag, vgl. auch Urteile des BSG vom
- 07.11.2006, Az. B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R,
- 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R,
- 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R,
- 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R,
- 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R,
u.a.

Sie sind also rechtlich verpflichtet, meine angemessenen Unterkunftskosten lt. Mietvertrag zu übernehmen und nicht irgend welche davon abweichenden Berechnungen vorzunehmen.
Ich fordere Sie hiermit auf, meine angemessenen Unterkunftskosten lt. Mietvertrag anzuerkennen.

MfG
...
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.