Krankenversicherung

Begonnen von Ottokar, 31. März 2011, 11:40:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

Krankenkasse muss über freiwillige Weiterversicherung informieren

- LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2011, Az. L 5 KR 108/10:
Wenn die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse endet, muss die Krankenkasse ihr Mitglied über die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung informieren. Tut sie das nicht, liegt ein pflichtwidriges Vorgehen der Krankenkasse vor, welches nicht zu Lasten des Mitgliedesgehen darf (=> sozialrechtlicher Herstellungsanspruch).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.