Teilnahmebestätigung für Infoveranstaltungen des JobCenters

Begonnen von Wolf27, 18. Oktober 2011, 03:18:12

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Wolf27

Die JobCenter versenden häufig und gerne Einladungen zu Informationsveranstaltungen zu diversen Projekten, die dann jedoch nicht im JobCenter, sondern beim Maßnahmeträger "XY" stattfinden sollen. Ebenso häufig taucht hier die Frage auf, ob man sanktioniert werden kann, wenn man an diesen Veranstaltungen nicht teilnehmen möchte.

Grundsätzlich ist dazu Folgendes zu sagen:
Einladungen zu Dritten, d. h. die Nichtmeldung bei Dritten, die nicht Leistungsträger sind, können mangels rechtlicher Grundlagen nicht als Meldeversäumnis sanktioniert werden.

Aber Vorsicht!

  • Das JobCenter bzw. das 'Arbeitsamt' kann eigene Veranstaltungen auch in fremden Räumlichkeiten durchführen, denn die Meldepflicht ist nicht auf die Räumlichkeiten beschränkt, die sich in deren Besitz befinden.
    Entscheidend ist, dass die Veranstaltung vom JobCenter bzw. 'Arbeitsamt' (maßgeblich) durchgeführt wird (Bsp. sog. Bildungsmessen), was im Streitfall auf der Einladung erkennbar sein muss. Die bloße Anwesenheit eines Mitarbeiters/SB von JobCenter bzw. 'Arbeitsamt' reicht dazu aber nicht.

  • Durch Aufnahme der Pflicht in eine EinV, sich bei diesem Dritten zu melden oder dort Termine warzunehmen, wird auch die Nichtmeldung bei diesem Dritten als Verstoß gegen in der EinV vereinbarte Pflichten sanktionierbar. [©Ottokar]
Sollte diese Pflicht also in der Einladung bzw. der EinV verankert sein und man will vor Ort nicht blind irgendwelche Dokumente unterschreiben, besteht z. B. die Möglichkeit, sich auf einer eigenen Bestätigung die Teilnahme quittieren zu lassen, um einen schriftlichen Nachweis für das JobCenter zu erhalten. Hier mal ein Beispiel wie das aussehen kann:


Teilnahmebestätigung

Es wird bestätigt, dass Frau/Herr "xx" am Gruppentermin unserer Informationsveranstaltung teilgenommen hat.

Ort des Gruppentermins: xxx

Datum des Gruppentermins: xx.xx.2011

Zweck des Gruppentermins: Vorstellung des Projekts "XX"


______________________________________________
Ort, Datum - Unterschrift des Informationsveranstalters


Die 'xx' musst du natürlich noch mit deinen eigenen, sowie den Daten aus der Einladung ergänzen.

Nicht vergessen: Bevor ihr die Bestätigung beim JobCenter einreicht, unbedingt eine Kopie für eure Unterlagen anfertigen!

Update: 19.01.2015 / ©Wolf27 & Ottokar
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/o050.gif[/img]