Kostenbeteiligungsvereinbarung beim Zusammenleben mehrerer Personen

Begonnen von Ottokar, 08. September 2011, 09:39:25

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Ottokar

Im Falle eines Zusammenlebens unterstellt der Gesetzgeber nach einem Jahr (§ 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II), dass die Zusammenlebenden sich gegenseitig wirtschaftlich unterstützen. Dieser Vermutung kann man widersprechen, indem man glaubhaft darlegt, dass eine solche Unterstützung nicht stattfindet.
Grundvoraussetzung ist eine strikte Kostentrennung, die man nachweisen kann.
Da zur Zahlung bestimmter Kosten, z.B. Versicherung oder Miete, oft nur eine Person vertraglich verpflichtet ist, muss die andere nachweisen, dass sie ihren Anteil daran selbst zahlt. Dazu benötigt man eine Kostenbeteiligungsvereinbarung. Das ist zwar sehr bürokratisch, hat aber nicht mit mangelndem Vertrauen zwischen den Partnern zu tun, sondern dient allein dem Nachweis gegenüber dem Jobcenter, um die o.g. Unterstützungsvermutung widerlegen zu können.
Nachfolgend ein Beispiel, dieses umfasst insgesamt 4 Personen, von denen der Hauptmieter WG-Bewohner a ist und drei andere Personen WG-Bewohner b bilden.
(Zum Nachweis von Zahlungen zwischen den Bewohnern bieten sich Quittungen an.)




Kostenbeteiligungsvereinbarung
zwischen

dem Mieter der Wohnung
Herrn Mustermann, Musterstr., Musterstadt
nachfolgend als WG-Bewohner a bezeichnet,

und

den Mitnutzern
Frau xxx nebst den Kindern xxx und xxx (vertreten durch Frau xxx als Erziehungsberechtigte), Musterstr., Musterstadt
nachfolgend als WG-Bewohner b bezeichnet,

wird für die Dauer des Zusammenlebens zwischen beiden folgendes vereinbart:

1. beide WG-Bewohner zahlen jeweils anteilig die Kosten der Unterkunft lt. Mietvertrag sowie aller weiteren sich unmittelbar aus dem Mietverhältnis ergebenden Kosten, die im Einzelnen nachfolgend aufgelistet sind. Die Zahlung erfolgt in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto des WG-Bewohner a. Dieser Vereinbarung ist eine Kopie des Mietvertrages beizufügen.

1.1. Kostenliste







KostenstelleGesamtkostendavon zahlt WG-Bewohner adavon zahlt WG-Bewohner b




Kaltmiete lt. Mietvertrag
400 Euro/Monat
100 Euro
300 Euro
Nebenkosten lt. Mietvertrag
120 Euro/Monat
30 Euro
90 Euro
Heizkosten lt. Vertrag xxx
80 Euro/Monat
20 Euro
60 Euro





1.2. Sollten sich nach Verbrauchsabrechnungen Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben, so entfallen diese anteilig nach Personenzahl auf WG-Bewohner a und b. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung. Dieser Vereinbarung ist eine Kopie der jeweiligen Abrechnung beizufügen.

1.3. Sollten sich die in der Kostenliste unter 1.1. genannten Beträge oder Kostenstellen ändern, sind sich die WG-Bewohner einig, dass dieser Vertrag um eine aktualisierte Auflistung erweitert wird, die von beiden WG-Bewohnern unterzeichnet und ab dem darauf genannten Datum Vertragsbestandteil wird und alle vorherigen Kostenlisten ersetzt.

2. Die WG-Bewohner zahlen die Kosten für ihre eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel jeweils selbst.

3. Kosten, die zusätzlich zu den unter 1.1. genannten aufgrund des Zusammenlebens für alle WG-Bewohner entstehen, dazu gehören u.a. Haushaltsstrom, Internet und Telefon, werden anteilig nach Personenzahl oder Nutzung von den WG-Bewohnern getragen. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung. Dieser Vereinbarung ist eine Kopie der jeweiligen Abrechnung beizufügen.

4. Sollte ein WG-Bewohner Kosten des anderen bezahlt haben, so ist der andere ihm gegenüber hinsichtlich dieser Kosten erstattungspflichtig. Die Zahlung erfolgt auf Wunsch gegen Quittung.

5. Der Vertrag gilt ab/von ­­­­­___________ bis___________/auf unbestimmte Zeit.


Ort, Datum


Unterschrift WG-Bewohner a


Unterschrift WG-Bewohner b
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