Pfändung von Ein-Euro-Jobs

Begonnen von Sebastian, 17. April 2009, 09:51:17

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sebastian

- Landgericht Dresden, Beschluss vom 17.06.2008, Az. 3 T 233/08: Das Entgeld eines Ein-Euro-Jobs ist laut dem Landgericht Dresden nicht pfändbar, da es sich dabei nicht um Lohn sondern um eine Mehraufwandsentschädigung handelt.
Das Entgeld eines sogenannten Ein-Euro-Jobs, die als Eingliederungsmaßnahme der Behörden an Hartz IV Betroffene vermittelt werden, sind laut dem Landgericht Dresden nicht pfändbar. Das Gericht erlangte die Ansicht, dass es sich bei dem Lohn um keinen "echten Verdienst" handeln würde, sondern lediglich um eine Aufwandsentschädigung. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Amtsgericht's Dresden und wies die Beschwerde eines Gläubigers zurück, welcher die Pfändung des Mehraufwandes des Ein-Euro-Jobbers beantragt hatte.
Redakteur bei http://www.gegen-hartz.de/

:: Alle von mir genannten Aussagen stellen KEINE Rechtsberatung dar, sondern entsprechen lediglich meiner persönlichen Auffassung! ::