Steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen

Begonnen von Ottokar, 17. April 2009, 10:40:19

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

- SG Dresden, Beschluss vom 26.06.2008, Az: S 21 AS 1805/08 ER: Verpflegungsmehraufwendungen, die der Arbeitgeber steuerfrei zahlt, sind auf das - vom Arbeitnehmer ergänzend bezogene - Arbeitslosengeld II nicht anzurechnen.
Die Zahlungen des Arbeitgebers dienen dazu, den Mehraufwand auszugleichen, der für die Ernährung bei Ortsabwesenheit entsteht. Hier ging es um 530 € Verpflegungsmehraufwendungen pro Monat für einen im Osten lebenden, im Westen angestellten und in den Niederlanden eingesetzten Arbeitnehmer, der Aufstockungsleistungen von der Arbeitsagentur bezog.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.