Einstandsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 und 3a SGB II

Begonnen von Ottokar, 26. Juni 2009, 12:48:17

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Ottokar

- LSG Nord­rhein-​West­fa­len, Ur­teil vom 16.02.2009, L 19 AS 70/08:
Bei einem Zusammenleben von unter einem Jahr muss der Partner nicht finanziell für den anderen einstehen.

- LSG Nord­rhein-​West­fa­len, Ur­teile vom 07.01.2013, L 19 AS 2281/12 B ER und L 19 AS 2282/12:
Die Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II gilt nicht per se.
Das Jobcenter ist verpflichtet, zunächst entweder objektivierbare Umstände zu benennen, oder belastbare Feststellungen zum Bestehen einer Partnerschaft und zur gemeinsamen Haushaltsführung zu treffen, welche eine solche Vermutung rechtfertigen. Erst dann greift die Vermutungsregelung und es obliegt dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, diese Vermutung zu widerlegen (BSG Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R).
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