Neue Weisungen der BA zu SGB II

Begonnen von Ottokar, 23. Februar 2012, 11:03:51

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Quinky

WENN ich den Absatz 3 in § 10 Zumutbarkeit lese, schwillt mir der Kamm!

Der Absatz 3 lautet:
3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend

d.h. WENN jemand in Arbeit ist, somit eindeutig in Arbeit eingegliedert ist, soll er durch eine Massnahme in eine Arbeit eingegliederd werden.

Das ist völliger Schwachsinn!!!!

Durch solchen Unsinn kommen Jobcenter auf die Idee, Menschen die Arbeit haben, diese in eine Masnnahme zu stecken, damit sie anschließend keine Arbeit mehr haben.

Kleines Beispiel für § 3 SGB X

Eine Person steht, jetzt wird er aufgefordert aufzustehen = VÖLLIG unmöglich

Genauso verhält es sich mit dem § 10 Abs 3. SGBII

Gruß
Ernie

oldhoefi

Ergänzend zum Beitrag in # 91.

Neue Weisungen der BA zum Sanktionsrecht im SGB II

Die BA hat neue Fachliche Hinweise zum Sanktionsrecht im SGB II herausgegeben, so zu § 31, 31a, 31b SGB II, zu § 32 SGB II und zu § 59 SGB II.

Da BA hat eine Reihe von Änderungen eingefügt, eine der wichtigsten dürfte sein, dass bei einer Sanktion, die zum vollständigen Wegfall des KdU-Anteils führt, in einer Mehrpersonen-BG nach den Urteilen des BSG vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R und vom 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R die vollen, ungekürzten KdU auf die verbliebenen BG-Mitglieder zu verteilen sind.

Allerdings, es handelt sich hier um BSG Urteile aus 2013 und 2014 und es ist die Frage zu stellen, warum die BA trotz eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung drei Jahre braucht, dieses als verbindlich anzuwendendes Recht auch mal umzusetzen?   

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 14.05.2017)

Gast42062

#94
gelöscht *kopiert in neuen Thread*


http://hartz.info/index.php?topic=109629.0


coolio

ganz dicht sind die aber nicht?  :wand: :wand: So dümmlich kann doch ein JC alleine nicht mehr sein?
Zitatnur noch als Kopien statt Originale ans Jobcenter senden
*kopiert in neuen Thread*

oldhoefi

Ich stelle es hier mit ein.

Neue Begutachtungsanleitung für Arbeitsunfähigkeit

--> https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/mdk-neue-begutachtungsanleitung-fuer-arbeitsunfaehigkeit_242_417238.html

(Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 13.07.2017)

oldhoefi

Neue Fachliche Hinweise zum SGB II

§ 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

gültig ab 20.07.2017 --> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_HW/FH_16c_-_20.07.2017.pdf

oldhoefi

Ich stelle es hier mit ein.

Ist zwar nicht taufrisch, aber das Konzept an sich wurde (noch) nicht geändert.

Leitfaden zum Bundesprogramm ,,Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt"

Bundesverwaltungsamt, Stand 03.11.2016

--> http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Zuwendungen/SozialeTeilhabe_Leitfaden.pdf?__blob=publicationFile

Anmerkung
Ab dem 01. Januar 2017 wurden die Förderbeträge an den geltenden gesetzlichen Mindestlohn von EUR 8,84 brutto je Zeitstunde angepasst. Die Förderung je Arbeitsplatz beträgt bis zu EUR 1.370 pro Monate bei 30 Wochenstunden. Die förderfähigen Obergrenzen bei 15, 20 bzw. 25 Wochenstunden betragen EUR 690, EUR 915 bzw. EUR 1.140.

oldhoefi

Neue Weisungen der BA zum SGB II

jeweiliger Stand 21.08.2017

§ 5 SGB II Verhältnis zu anderen Leistungen

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_HW/FH_5_-_21.08.2017.pdf

§ 7 SGB II Leistungsberechtigte

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_HW/FH_7_-_21.08.2017.pdf

§ 12a SGB II Vorrangige Leistungen

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_HW/FH_12a_-_21.08.2017.pdf

§ 20 SGB II Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_HW/FH_20_-_21.08.2017.pdf

§ 21 SGB II Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_HW/FH_21_-_21.08.2017.pdf

§ 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_HW/FH_23_-_21.08.2017.pdf

(Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 28.08.2017)

oldhoefi

Neue Fachliche Hinweise und weitere Weisungen zum SGB II

Die BA hat wieder mal fachliche Hinweise zum Vermittlungsbudget herausgegeben.

Ich möchte dabei mal folgenden Passus hervorheben: ,,Bei Unterstützung der Anbahnung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer betrieblichen/schulischen Ausbildung kann das JC Kosten übernehmen, die die Vermittlungssituation der leistungsberechtigten Person allgemein verbessern, ohne dass ein konkretes Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzangebot vorliegt". (Ziff. 1.4, die Unterstreichung ist von mir).

Ganz oft bekomme ich die Info von verschiedenen Menschen und Beratungsstellen, dass die JC's sagen, VB-Leistungen nur im Kontext der Aufnahme einer Arbeit/Ausbildung. Hier sagt die BA deutlich, dass die Anbahnung schon ausreichend sei.

Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III – Stand 20.09.2017

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/DA_BA_Wpt/FH_16__1_FB_-_20.09.2017.pdf

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Dann gibt es eine neue Weisung der BA zu aktuelle VABest, das ist eine von mehreren Dienstanweisungen zum Umgang mit Forderungen der BA.

Bestimmungen über die Veränderung von Ansprüchen (VABest) – Stand 28.03.2017

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/VABest_3-2017.pdf

Die alte ist deutlich umfangreicher – Version vom 08.06.2011

--> http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/ah-ba/BA-VABest-08.06.2011.pdf

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Ferner noch eine wichtige Weisung der BA zu den Aufbewahrungsfristen von Akten im Bereich des SGB II.

Aufbewahrungsfristen --> http://tinyurl.com/yan6ococ

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 02.10.2017)

Gast26342


Gast26342


oldhoefi

§ 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts - Stand 20.12.2017

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_20_-_20.12.2017.pdf


§ 64 SGB II Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden - Stand 22.01.2018

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_64_-_22.01.2018.pdf


§ 21 SGB II Mehrbedarfe - Stand 22.01.2018

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_21_-_22.01.2018.pdf


§ 56 SGB II Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit - Stand 20.03.2018

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_56_-_20.03.2018.pdf


§ 41a SGB II Vorläufige Entscheidung - Stand 20.03.2018

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_41a_-_20.03.2018.pdf


§ 7 SGB II Leistungsberechtigte - Stand 04.04.2018

--> http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_7_-_04.04.2018.pdf

oldhoefi

Neue Weisung der BA

Die BA hat eine neue Weisung zu § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff SGB III herausgegeben.

Ich zitiere die BA: ,,Die Fachlichen Hinweise zur Förderung beruflicher Weiterbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff SGB III werden mit den vorliegenden Fachlichen Weisungen (vormals Fachliche Hinweise) fortgeschrieben. Sie berücksichtigen die Neuregelungen des Arbeitslosenversicherungs- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes (AWStG) sowie des 9. SGB II ÄndG und sollen dazu ermuntern, die Möglichkeiten zu einer intensivierten beruflichen Weiterbildung zu nutzen."

Dazu sage ich nur, da können wir mal gespannt sein, ob das auch bis zu den Niederungen der Jobcenter durchdringt.

Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff SGB III - gültig ab 22.05.2018

--> https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_16ivm-81ff-_22.05.2018.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 27.05.2018)