Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH)

Begonnen von Ottokar, 26. April 2009, 12:06:47

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Ottokar

Beratungskostenhilfe = für alle anwaltlichen Tätigkeiten, die vor einem Prozess passieren, vorausgesetzt es kommt auch zu keinem, ansonsten
Prozesskostenhilfe (PKH) = für alle anwaltlichen Tätigkeiten, die vor einem Prozess und während diesem passieren, sowie die Prozesskosten selbst.
Beratungskostenhilfe muss man selbst beim Amtsgericht beantragen, Prozesskostenhilfe beantragt der Anwalt beim zuständigen Gericht zusammen mit seiner Beiordnung und der Klage, wobei der Mandant vorher einen PKH-Antrag ausfüllen muss.
Bundeseinheitliche Formulare (mit Ausfüllhinweisen) für Beratungs- und Prozesskostenhilfe gibt es hier: http://www.justiz.de

Für die PKH gilt:
- gewinnt man den Prozess, sollte der Anwalt (falls der Richter das nicht macht) eine Kostenentscheidung beantragen, so dass der Prozessgegner alle Kosten, die einem entstanden sind, zu tragen bzw. zu ersetzen hat,
- bei einem Vergleich trägt i.d.R. jede Partei ihre eigenen Kosten im Verhältnis zum Klageergebnis,
- verliert man, dann kommen zu den Kosten des eigenen Anwaltes und den Prozesskosten auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes hinzu.
- Innerhalb der nächsten 4 Jahre wird regelmäßig geprüft, ob man in der Lage ist, die gewährte PKH ganz oder teilweise zurück zu zahlen. Nach 4 Jahren ist die Rückzahlungsforderung verjährt.

In Strafverfahren wird dem Beschuldigten bzw. Angeklagten keine Prozesskostenhilfe gewährt. Hier greift in den Fällen notwendiger Verteidigung die Pflichtverteidigung. D.h. der Anwalt muss bei Gericht beantragen, dass er seinem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt, kann aber mit seinem Mandanten zusätzliche Gebühren vereinbaren, jedoch nicht ohne Vereinbarung fordern. Im Fall einer rechtskräfigen Verurteilung fordert die Staatskasse dann die Prozesskosten sowie die Kosten des Pflichtverteidigers vom Verurteilten zurück.
Dagegen kann Opfern von Straftaten, die zur Nebenklage berechtigt sind, hierfür Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.