Probearbeit: Was muss man beachten?

Begonnen von Wolf27, 10. Oktober 2012, 14:14:58

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Wolf27

Hallo @ all,

nach der gefühlten 999. Bewerbung hat es endlich geklappt, man sitzt dem (vielleicht) zukünftigen Chef gegenüber und dieser schlägt eine Probearbeit vor. Auch wenn die Freude darüber verständlich ist, sollte man gerade jetzt einen kühlen Kopf bewahren, denn ein "Handschlag" reicht hier i. d. R. nicht aus.
Warum das so ist, könnt ihr hier nachlesen: Da staunt der Chef: Probearbeit heißt nicht Umsonst-Arbeit

Sollte der Chef meinen, er könne sich um die Vergütung drücken, dann könnt ihr durchaus eine Rechnung erstellen. Hier mal ein Beispiel, das ihr auf euren speziellen Fall anpassen müsst: Lohnforderung_Probearbeit (DOC)*

Denkt daran, die Probearbeit dem JobCenter nachweislich schriftlich zu melden, damit ihr
a) euren Versicherungsschutz nicht gefährdet.
b) euch nicht dem Verdacht der Schwarz-Arbeit aussetzt.
c) Eingliederungshilfen beantragen könnt (z. B. Fahrtkosten).

Probearbeit bitte nicht mit einem Praktikum verwechseln: Ratgeber Praktikum
Update: 10.10.2012 / ©Wolf27

*Ganz herzlichen Dank an Wölfin für die wertvolle Hilfe und die Freigabe der Muster-Rechnung.

Wolf27



Link korrigiert.
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/o050.gif[/img]