Widerspruch gegen Weigerung der rückwirkenden Anerkennung einer Mieterhöhung

Begonnen von Ottokar, 16. Mai 2009, 17:36:49

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Ottokar

Absender
BG-Nr.

Empfänger


Widerspruch


Werte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich ihrem Bescheid vom xx.xx.xxxx fristgerecht.

Grund:
Sie berücksichtigen meine Mieterhöhung vom xx.xx.xxxx nicht bereits ab 01.01.2009, sondern erst ab xx.xx.xxxx.
Als Grund führen Sie an, dass Sie die höhere Miete erst ab "Antragstellung" übernehmen könnten. Das ist sowohl rechtlich aus auch sachlich falsch.
Lt. § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X sind Sie allein Aufgrund der Kenntnis der Mieterhöhung bereits gesetzlich verpflichtet, meinen ALG II Bescheid rückwirkend zum Zeitpunkt der Mieterhöhung aufzuheben und meine Leistung unter Berücksichtigung dersleben neu festzusetzen. Ein Antrag auf Übernahme der höheren Unterkunftskosten ist hingegen nicht erforderlich.
Ich erwarte, dass Sie meinem Widerspruch vollumfänglich stattgeben und die mir seit 01.01.2009 zustehenden höheren Unterkunftskosten bewilligen und zahlen.

MfG
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