Kostenbeteiligungsvereinbarung und Unter/Mietvertrag - Kind im Elternhaushalt

Begonnen von Ottokar, 17. Juni 2013, 10:16:38

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Ottokar

Wenn Kinder noch im Haushalt der Eltern leben, die Eltern jedoch kein ALG II beziehen, bzw. das Kind einen eigenen Anspruch auf ALG II hat, muss das Kind u.U. dem Jobcenter die Mietforderung der Eltern nachweisen. Dazu dient eine der nachfolgenden Vereinbarungen.
Wenn eine Pauschalmiete vereinbart wird, muss zwar keine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellt werden, allerdings darf auch keine Betriebskostennachzahlung gefordert werden.
Aus steuerrechtlichen Gründen und zum besseren Vergleich gegenüber den angemessenen Kosten sind Kaltmiete und Betriebskosten separat angegeben.
(Zum Nachweis der Zahlungen zwischen Kind und Eltern bieten sich Quittungen an.)

Hinweise zur richtigen Vertragsart: Bei Mietwohnungen "Kostenbeteiligungsvereinbarung" oder "Untermietvertrag" nutzen, bei Wohneigentum der Eltern "Mietvertrag".
Familienmitglieder sind keine Dritten i.S.d. § 553 BGB, d.h. für die eigenen Kinder wird keine Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung benötigt und der Vermieter kann das Kind auch nicht aus einem wichtigen Grund zurückweisen.
Der Mieter muss die Aufnahme des Kindes in die Wohnung gegenüber dem Vermieter lediglich anzeigen. Allerdings darf es dabei nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen.
Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ist eine mietrechtliche Vereinbarung i.S.d. Gesetze.

Hinweise zur Pauschalmiete: Lt. BGH - VIII ZR 212/05 - muss der Vermieter auch bei einer Pauschalmiete über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen, sofern nicht die Ausnahmen aus § 2 oder § 11 HeizkV greifen. (Einen praktischen Nutzen hat das bei einer Pauschale indes nicht.)



Kostenbeteiligungsvereinbarung

Zwischen

[Kind]

und

[Eltern]

wird für die Dauer, die [Kind] noch im Haushalt von [Eltern] wohnt, Nachfolgendes vereinbart.

1. [Kind] zahlt monatlich die auf sie/ihn anteilig nach Personenzahl (Kopfteilprinzip) entfallenden Kosten der Unterkunft als Pauschale.
Mit dieser Pauschale sind alle diesbezüglichen Forderungen abgegolten.
Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von [Eltern].

1.1. Die Wohnung wird aktuell von ... Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt.

1.2. Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus den Kosten lt. Hauptmietvertrag, diesen ergänzenden Mieterhöhungen, sowie (soweit vorhanden) Betriebskosten durch separate Versorger zusammen. Dieser Vereinbarung sind Kopien der den Kosten zugrunde liegenden Verträge beizufügen.

1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell:

Kostenstelle            Gesamtkosten          Anteil von [Kind]
Kaltmiete                ...                              ...
Nebenkosten            ...                              ...
Heizkosten              ...                              ...
...                          ...                              ...

1.4. Sollte sich die in 1.1. genannte Personenzahl, oder die in 1.3. genannten Beträge oder Kostenstellen ändern, wird dieser Vertrag durch einen entsprechenden Zusatz ergänzt und geändert. Die im Zusatz enthaltenen Vereinbarungen ersetzen ab dem darin genannten Datum die bisherigen. Der Vertragszusatz ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen und wird Vertragsbestandteil.

2. [Kind] zahlt die Kosten für seine eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel selbst.

3. Kosten, die zusätzlich zu den unter 1.3. genannten aufgrund des Zusammenwohnens entstehen, werden von [Kind] anteilig nach Personenzahl oder Nutzung getragen. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung und Kopie der jeweiligen Abrechnung.

4. Der Hauptmietvertrag, die den Beträgen unter 1.3 und 3. zugrunde liegenden Neben- und Betriebskostenabrechungen sind bzw. werden Bestandteil dieser Vereinbarung.

5. Der Vertrag gilt ab/von ___________ bis___________/auf unbestimmte Zeit.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


Ort, Datum


Unterschrift [Kind]


Unterschrift [Eltern]





Unter/Mietvertrag (mit Pauschale)

Zwischen

[Kind]
(Mieter)

und

[Eltern]
(Vermieter)

wird für die Dauer, die der Mieter im Haushalt bzw. Eigentum des Vermieters wohnt, Nachfolgendes vereinbart.

1. Vermietet werden folgende Räume an den Mieter zur alleinigen Nutzung: ...
1.1. Gestattet wird die Mitnutzung folgender Räume des Vermieters: ...

2. Für die Nutzung zahlt der Mieter monatlich die hiermit vereinbarte Miete als Pauschale.
Mit dieser Pauschale sind alle Mietzins- und Betriebskostenforderungen abgegolten. Eine Betriebskostenabrechnung erfolgt nicht.

2.1. Die Miete beträgt:

Kaltmiete: ... Euro
Nebenkosten: ... Euro
Heizkosten: ... Euro
gesamt: ... Euro

2.2. Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto des Vermieters.

3. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

4. Der Vertrag gilt ab/von ___________ bis___________/auf unbestimmte Zeit.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


Ort, Datum


Unterschrift [Kind]


Unterschrift [Eltern]




Untermietvertrag (mit Vorauszahlung)

Zwischen

[Kind]
(Mieter)

und

[Eltern]
(Vermieter)

wird für die Dauer, die der Mieter im Haushalt bzw. Eigentum des Vermieters wohnt, Nachfolgendes vereinbart.

1. Vermietet werden folgende Räume an den Mieter zur alleinigen Nutzung: ...
1.1. Gestattet wird die Mitnutzung folgender Räume des Vermieters: ...

2. Für die Nutzung zahlt der Mieter monatlich die hiermit vereinbarte Miete.
Vereinbart wird eine Betriebskostenvorauszahlung. Die Höhe richtet sich personenanteilig nach der vom Hauptmieter zu entrichtenden Vorauszahlung. Nach Erhalt der jährlichen Betriebskostenabrechnung rechnet der Hauptmieter darüber mit dem Untermieter ab. Nachzahlungen und Erstattungen erfolgen personenanteilig.

2.1. Die Miete beträgt:

Kaltmiete: ... Euro
Nebenkosten: ... Euro
Heizkosten: ... Euro
gesamt: ... Euro

2.2. Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 3. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto des Vermieters.

3. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

4. Der Vertrag gilt ab/von ___________ bis___________/auf unbestimmte Zeit.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


Ort, Datum


Unterschrift [Kind]


Unterschrift [Eltern]

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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ottokar

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach als Mietanteil der Kindes nur der Pro-Kopf-Anteil an den Gesamtkosten vom Jobcenter anerkannt werden muss.
Anstatt des Pro-Kopf-Anteiles kann man auch den tatsächlichen Anteil nach genutzter Wohnfläche ermitteln.
Dazu muss die Größe des vom Kind allein genutzten Zimmers sowie aller gemeinsam genutzten Räume ermittelt werden.
Die Gesamtgröße aller gemeinsam genutzten Räume teilt man dann durch die Anzahl der Personen, die diese nutzen. So erhält man den Anteil pro Person.
Nun rechnet man zwei Wohnflächen aus:
a) für das Kind: dessen allein genutztes Zimmers sowie dessen Anteil an den gemeinsam genutzten Räumen,
b) für die restlichen Bewohner: die von diesen allein genutzten Räume sowie deren Anteil an den gemeinsam genutzten Räumen.
Nun setzt man die Gesamtwohnfläche zur jeweils genutzten Wohnfläche ins Verhältnis und erhält damit den prozentualen Nutzanteil für beide.
Dann setzt man die Gesamtkosten ins Verhältnis zur Nutzung und erhält somit die personenbezogenen Kostenanteile der tatsächlichen Nutzung.

Für eine 3-Raum Wohnung mit Kind und Eltern sieht das dann so aus:

Wohnfläche in qmlt. Mietvertragdavon Kinddavon Eltern
Flur624
Bad624
Küche624
Wohnzimmer18612
Schlafzimmer Eltern1414
Zimmer Kind1010
gesamt:602238
----
Wohnfläche Anteil in %10036,6763,33
----
Kaltmiete420,00€154,00€266,00€
Nebenkosten120,00€44,00€76,00€
Heizkosten90,00€33,00€57,00€
gesamt:630,00€231,00€399,00€


Angenommen das Kind nutzt das Wohnzimmer nicht, sähe es so aus:

Wohnfläche in qmlt. Mietvertragdavon Kinddavon Eltern
Flur624
Bad624
Küche624
Wohnzimmer1818
Schlafzimmer Eltern1414
Zimmer Kind1010
gesamt:601644
----
Wohnfläche Anteil in %10026,6773,33
----
Kaltmiete420,00€112,00€308,00€
Nebenkosten120,00€32,00€88,00€
Heizkosten90,00€24,00€66,00€
gesamt:630,00€168,00€462,00€

Im ersten Fall liegt der Kostenanteil der tatsächlichen Nutzung etwas über dem Pro-Kopf-Anteil, im zweiten Fall deutlich darunter.
Fügt man diese Berechnung dem Mietvertrag oder der Kostenbeteiligungsvereinbarung bei, dürfte das Jobcenter keinen Grund mehr haben, den Betrag anzuzweifeln.
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