Einkommen und Vermögen - die modifizierte "Zuflusstheorie" des BSG

Begonnen von Gast7898, 11. August 2013, 23:55:20

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Gast7898

NEU:  Rechtsstand 08/ 2013 - Beratungswissen für die Praxis von Bernd Eckhardt

Einkommen und Vermögen - die modifizierte "Zuflusstheorie" des Bundessozialgerichts ..

Eine kritische Betrachtung der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Anrechnung von Einkommen im SGB II.

Beratungswissen für die Praxis , hier als PDF - Datei verfügbar >>>
http://www.sozialpaedagogische-beratung.de/bundessozialgericht_zuflussprinzip%20%2808-2013%29.pdf

Gast31595

Hallo Route66,

für mich erschließt sich trotz des Studiums des PDF folgendes noch nicht so ganz:
Zuflüsse (Einnahmen) werden mit Abflüßen (div. Ausgaben) bei Selbstständigen verrechnet.

Ich hatte im Bezugszeitraum kleinere Einnahmen. Ich musste aber aufgrund eines Rentenbeitragsbescheides Rentenbeiträge bzw. eines Bescheides des Finanzamtes Steuern für das Vorjahr bezahlen. Die Ausgabe für meine Rentenversicherung und für das Finanzamt überstiegen jedoch meine Einnahmen im Bewilligungszeitraum, so dass ich (um nicht Ärger mit einer der beiden Behörden zu bekommen) die Ausgabe von meinen Lebenshaltungskosten beglich. Das brachte mich in arge Schwierigkeiten.
Schlimmer noch, die Ausgaben für Rente und Steuern wurden mir anteilmäßig auf die einzelnen Monate verrechnet. Kann das sein? Ich musste Rente und Steuern in einem Betrag bezahlen, das Geld fehlt mir entsprechend sofort (bei Abfluß).

Hat jemand damit Erfahrung?
Was macht man um trotzdem "überleben" zu können?

Gast96


Gast31595

Lilith, vielen Dank,   :ok:

...aber so richtig weiß ich das nicht auf meinen konkreten Fall zu beziehen.

Kannst du mir sagen / kann mir jemand sagen  wie ich das auf meine Situation beziehe, denn Fakt ist, dass ich, um Mahnungen, Säumniszuschlägen, Verzugszinsen etc. aus dem Wege zu gehen meine Verbindlichkeiten gegenüber der Rentenversicherung und dem Finanzamt begleiche  ...dass mir aber auch konkret das Geld zum Leben fehlt.

Ich weiß mir nicht weiter, empfinde das wie ein Teufelskreis.

Gast32658

Ich halte die Aufrechnung des Geldabflusses und Aufteilung auf mehrere Monate ziemlich fragwürdig weil ja auch das Zuflussprinzip NICHT auf mehrere Monate aufgeteilt werden darf ... da sollte mal ein Rechtsanwalt prüfen > vielleicht als Hilfe/Info hier : http://www.akademie.de/wissen/aufstocker-hartz-iv-entzug-streichung

Gast26342