Rechtsschutz

Begonnen von Ottokar, 18. Juni 2009, 14:56:53

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Ottokar

- Beschluss vom 11.05.2009, 1 BvR 1517/08:
"Es kann der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie angreifen will." Eine unabhängige Beratung habe ihr deshalb nicht vorenthalten werden dürfen.
Konkret heist das, dass Rat Suchende, die beim Amtsgericht Beratungskostenhilfe beantragen, diesen diese Hilfe nicht mit der Begründung verweigert werden darf, dass sie sich ja bei der Behörde, gegen deren Entscheidung sie vorgehen wollen, beraten lassen können. Jede Person hat grundsätzlich das Recht auf eine unabhängige Rechtsberatung durch einen Anwalt.

- Beschluss vom 28.09.2010, Az. 1 BvR 1974/08:
Anspruch auf Beratungskostenhilfe besteht nur dann, wenn der Betroffene fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte benötigt.
Dabei ist insbesondere prüfen, inwieweit ein kostenbewusster Rechtsuchender fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht, oder ob er dazu selbst in der Lage ist.
Insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betroffene in einem vergleichbaren Sachverhalt bereits selbst seine Rechte erfolgreich wargenommen hat, wird ein kostenbewusster Rechtsuchender keine fremde Hilfe beanspruchen. Insofern besteht auch kein Anspruch auf Beratungskostenhilfe, wenn ein Bemittelter (ohne Anspruch auf Beratungskostenhilfe) wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Einschaltung eines Anwalts vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde.
Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung kann allerdings verfassungskonform nicht stets und pauschal mit der Verweisung auf ein Parallelverfahren verneint werden. Gerade die Frage, ob ein Parallelfall vorliegt, kann bei Rechtsunkundigen den Beratungsbedarf begründen.

Siehe auch: Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.