Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten

Begonnen von Ottokar, 27. Juni 2009, 19:08:21

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Ottokar

Wenn man keinen Untermietvertrag abschließen kann/möchte und der vorübergehende oder dauerhafte Aufenthalt in der Wohnung mietrechtlich nicht zu beanstanden (z.B. Kind bei den Eltern) bzw. vom Vermieter genehmigt ist, kann man privatrechtlich eine Kostenbeteiligung an den Unterkunftskosten vereinbaren. Nachfolgend ein Beispiel.



Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten

zwischen

Max Mustermann, Musterstraße 3, 12345 Musterstadt,
nachfolgend Mieter genannt,

und

Maxi Mustermann, Musterstraße 3, 12345 Musterstadt,
nachfolgend Dauergast genannt,

wird für die Dauer des Aufenthaltes des Dauergastes in der Wohnung des Mieters zwischen beiden folgendes vereinbart:

1. Der Dauergast darf alle Räume der Wohnung betreten und nutzen, mit Ausnahme von ...
2. Der Dauergast erhält den Raum ... als eigenen Wohn- und Schlafbereich. Der Mieter respektiert die Privatsphäre des Dauergastes und betritt diesen Raum nur nach vorheriger Genehmigung durch den Dauergast oder in Notfällen.
3. Der Briefkasten wird gemeinsam genutzt, der Mieter bringt dazu den Namen des Dauergastes sichtbar daran an.
4. Der Mieter überlässt dem Dauergast jeweils einen Haustür-, Briefkasten- und Wohnungsschlüssel. Bei Verlust dieser Schlüssel haftet der Dauergast für alle dadurch enstehenden Kosten.
5. Der Dauergast zahlt für die Nutzung der Räume des Mieters diesem eine Kostenbeteiligung an seinen lt. Mietvertrag zu zahlenden Unterkunftskosten in Höhe von monatlich ...€ für Kaltmiete, ...€ Nebenkosten und ...€ Heizkosten als Pauschale. Damit sind alle entstehenden Betriebskosten abgegolten, eine Abrechnung der Verbräuche erfolgt mangels Erfassungsmöglichkeit nicht.
6. Für Beschädigungen an der Wohnung und dem darin befindlichen Eigentum des Mieters und Dauergastes haftet der jeweilige Verursacher.
7. Der Dauergast verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung des Vermieters der Wohnung.
8. Dieser Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Vertragspartner gekündigt werden. Dazu reicht die Willenserklärung. Der Auszug des Dauergastes oder die Hinausweisung desselben durch den Mieter aus der Wohnung steht der Kündigung gleich.
9. Im Fall der Kündigung hat der Dauergast sein Eigentum unverzüglich aus der Wohnung des Mieters zu entfernen, die nach 4. erhaltenen Schlüssel dem Mieter zurück zu geben und seinen unter 2. genannten Raum in dem optischen Zustand zu verlassen, wie er ihn bezogen hat. Letzteres schließt alle dazu erforderliche Tapezier- und Malerarbeiten sowie Schönheitsreparaturen ein.
10. Der Vertrag gilt ab/von xx.xx.xxxxx bis xx.xx.xxxxx /auf unbestimmte Zeit.


Ort, Datum


Unterschrift Mieter



Unterschrift Dauergast
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