Wie zitiere ich Presseartikel, Inhalte fremder Seiten oder Aussprüche richtig?

Begonnen von Ottokar, 22. Februar 2012, 12:23:11

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Ottokar

Generell sind Zitate als solche erkennbar zu machen, z.B. indem man "Zitat:" davor schreibt, den zitierten Text kursiv formatiert, in Ausrufezeichen setzt oder in anderer Form vom restlichen Text sichtbar abgrenzt.
Grundsätzlich ist derjenige, der ein Zitat verwendet, dafür verantwortlich und haftbar, dass er dabei nicht gegen das Urheberrecht verstößt.
Nachfolgend ein paar Hinweise dazu.


Zitieren von Beiträgen innerhalb dieses Forums
Das Zitieren von ganzen Beiträgen oder Beitragsinhalten aus diesem Forum ist (nur) in anderen Beiträgen in diesem Forum zulässig.
Dazu klickt man statt auf "Antworten" einfach auf "Zitat" über dem Beitrag, den man als Zitat in seinen eigenen Beitrag übernehmen möchte.
Auch in ein schon geöffnetes Antworten-Feld kann man Beiträge oder Beitragsinhalte aus dem Thema übernehmen, dazu rollt man nach unten bis zu dem Beitrag, den man als Zitat in seinen eigenen übernehmen möchte und klickt auf "Zitat einfügen" über dem entsprechenden Beitrag.
Will man an dieser Stelle nicht den ganzen Beitrag als Zitat übernehmen, sondern nur einen Teil, so markiert man zuerst diesen Teil und und klickt dann erst auf "Zitat einfügen".
Anstatt den letzten Betrag eines Mitgliedes zu zitieren, kann man den eigenen Beitrag auch mit der Ansprache des betreffenden Mitgliedes beginnen in der Form: @Mitgliedsname


Zitieren von Presseartikeln und Inhalten fremder Seiten
Alle fremden Werke, dazu gehören insbesondere auch Presseartikel, sind urheberrechtlich geschützt.
Sofern der Rechteinhaber nichts Anderes dazu geregelt hat, sind nur Kleinzitate nach § 51 Nr. 2 UrhG zulässig.
Für die Länge eines Kleinzitats gibt es keine generelle Regel, aber es darf gemäß dem Wortlaut nur einen kleinen Teil des zitierten Werkes ausmachen. Ein Kleinzitat sollte somit generell deutlich weniger als 50% des fremden Werkes umfassen.
Ausnahmen sind sehr kurze Werke, die nur aus einem oder wenigen Sätzen bestehen. Hier kann es notwendig und damit zulässig sein, das gesamte Werk zu zitieren, damit der Inhalt nicht verfälscht wird.
Unverzichtbar ist in jedem Fall eine genaue Quellenangabe.

Um nicht mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten, gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Man schreibt eine eigene kurze Darstellung bzw. Zusammenfassung des Artikelinhalts und verlinkt das Original.
2. Man zitiert nur die Artikelüberschrift und setzt einen direkten Link zum Original.
3. Man zitiert die Artikelüberschrift und einen oder mehrere aussagekräftige Sätze/Absätze aus dem Artikel, insgesamt jedoch nicht mehr als 1/4. Zum Abschluss verlinkt man das Original.


öffentliche wörtliche Rede
Wird ausschließlich die öffentliche wörtliche Rede von Personen zitiert, so handelt es sich bei dieser nicht um einen urheberrechtlich geschützten Inhalt. Interviews sind keine öffentliche Rede.


Zitieren von Pressemitteilungen
Pressemitteilungen sind i.d.R. unverändert und vollständig zu übernehmen.
Hier sind die Vorgaben des Urhebers zu beachten.


Zitieren von Aussprüchen/Werken bekannter Personen
Besonders in Signaturen ist die Verwendung von Aussprüchen, Gedichten etc. bekannter Persönlichkeiten beliebt. Aber auch diese sind urheberrechtlich geschützt.
Sofern es sich um Aussprüche handelt, muss dazu unbedingt die Person genannt werden, von der sie stammen.
Sofern es sich um Gedichte oder andere Werke handelt, benötigt man zwingend die Zustimmung des Rechteinhabers (Autor).
Auch Werke bereits verstorbener Personen können urheberrechtlich geschützt sein, in einem solchen Fall muss man sich an den Rechtenachfolger (z. B. Erben) wenden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.