Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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blablabla

Zitat von: Gast26037 am 10. Juni 2015, 12:36:07
Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 12:26:49Wir erwarten gerade unser zweites Kind;

Schön ( meine ich ehrlich)!  :smile: Aber dann bezieht ihr ja auch Sozialleistungen aus Steuergeldern wie Kindergeld, vllt. Wohngeld oder Herdprämie.
Die sind mit keiner Sanktion behaftet und ihr leistet auch nichts dafür außer euch Kinder anzuschaffen. Für jeden unter dem Existenzminimum sind diese Sozialleistungen tabu, da sie angerechnet werden oder nicht genehmigt.

                                                            :flag: :flag:
Danke!
Leider ist es nicht so rosig.; in Köln sind ab ca. 3k Brutto pro Monat die Kitabeiträge höher als das Kindergeld.Tatsächlich wird also bei Leuten mit Kindern mehr umverteilt als bei Leuten ohne Kinder.

Gast36005

Zitat von: Gast35753 am 10. Juni 2015, 13:04:37
"muss", "stets", "ist unverfügbar" ...Immer noch nicht nach der Begriffsbedeutung gesucht
DAS lass doch bitte das BVerfG suchen. Dann auslegen. Dann in die Entscheidung reinschreiben. Das BVerfG erinnert sich vllt. an die 70+30-*Rechnerei*? Oder auch nicht.
Ich trink lieber Tee und warte ab. Dein Gezeter nervt so langsam. Und beschleunigt in Karlsruhe gar nichts
Doch endlich hab ich den Vorlagebeschluss lesen können: Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:
Bis wir die Entscheidung lesen können, bin ich wohl in Rente oder weg vom Tropf oder aus der Hängematte gekippt oder auf den Malediven---mit nem/r Milliardär/in---osä- :lachen:

@Atalante
fauler Zahlenzauber---keiner glaubt, dass 942.686 Stellen wirklich offen und ab heute auskömmlich und unbefristet zu besetzen sind.
Keiner glaubt, dass 2.955.583 sich bewerben. Ist das nicht die Zahl der eLB?
nochmal faul gezaubert: wenn knapp 1 Mio offene Stellen NUR von eLB besetzt würden, gäb es noch knapp 2 Mio *Bewerber*, oder eLB?
Du siehst---Malen nach Zahlen---ist eben Statistik. Und nicht Abbildung der Realität.

@H4Opfer
Bonussanktion? Bezahlte/unbezahlte Wiederkäuer? wasn dasn? Phantasierst du mal wieder? Echt, wenn dein Wortschatz riechen würde---- :zensiert:


@MichaK
Du irrst. Ich neide keinem nichts. Noch nie. Erst recht nicht den Mehrbedarf. Es geht aber doch in Karlsruhe dann (nur) um den Regelbedarf, also 399,----oder? So hatte ich das gemeint.


@Demeter
das ist aber genau das Gegenteil von dem, was du behauptet hast. Die SZ schreibt doch, >100.000 nähmen gar kein Hartz 4 in Anspruch, obwohl sie könnten.
DIE haben offenbar andere Möglichkeiten oder begnügen sich mit weniger. DU bist scheinbar gezwungen.
Aufstocker---haben immer mehr als das Existenzminimum---nämlich durch den Freibetrag. Wieso meinst du: UNTER dem Exmin??
Dass die Sanktionsgefahr droht, ist ja unbestritten. Aber keinesfalls ist jeder eLB einer Sanktion automatisch und diktatorisch unterworfen.
Bist du eigentlich  Antipode oder warum drehst du die Aussagen so komplett auf den Kopf?

@Einhorn
stimmt auch wieder. Geb dir Recht. 1 genügt. Hier jetzt der Kläger aus Thüringen

@Rolo
weder Keim noch sonstwas. Die Standards hat der Gesetzgeber in 2005 gesetzt. Ich mach nichts weiter, als meine ganz persönliche Meinung dazu zu äussern.
Wem sollte ich als "Auftragsschreiber" meine Rechnung für den abgearbeiteten Auftrag schicken? Na?
Ich lese ja auch die wehrhaften Beiträge der Hartz-Gegner, obwohl ich mich manchmal frage, wer die wohl beaftragt hat--- :lachen:
Weil es noch immer und immer wieder nur um 1 geht: Sind die Sanktionen nun verfassungswidrig oder nicht ?
Derzeit sind sie es nicht---und ob sie es werden, müssen wir abwarten.
Das ist der Kern, die Sache, der Keim.>>>> Geltendes Recht oder  iwann geänderte Rechtslage.

edit
@Schwhirtin
Nein, das wurmt mich nicht. Unterstützung ist immer legitim. Dass aber ein Laienforum im Internet dem BVerfG bei seiner Entscheidung Unterstützung geben könnte, das wäre mir neu. Das wäre auch nicht rechtens. Denn wer ist der Souverän?




Gast35753

Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 14:07:53
... Und beschleunigt in Karlsruhe gar nichts ...
Gut Ding will Weile haben und eben auch Unterstützung. Und das genau ist es, was Dich wurmt, dass es eben Unterstützung gibt.  :blum:

Gast28527

Zitat von: blablabla am 10. Juni 2015, 14:00:45Leider ist es nicht so rosig.; in Köln sind ab ca. 3k Brutto pro Monat die Kitabeiträge höher als das Kindergeld.Tatsächlich wird also bei Leuten mit Kindern mehr umverteilt als bei Leuten ohne Kinder.

Da ist dir Recht zu geben. Das Sozialsystem kostet, wenn es gut sein soll, eben viel Geld. Aber warum sollen dieses nur die unteren Lohngruppen bzw. Lohnempfänger bezahlen? Übrigens können auch Kinderlose nichts dafür, dass alles teurer wird, also warum sollen diese dafür aufkommen, da sie ja sowieso schon mehr Steuern bezahlen?  :flag:

44lenzen:
................. :zwinker:


MichaK

Zitat@MichaK
Du irrst. Ich neide keinem nichts. Noch nie. Erst recht nicht den Mehrbedarf. Es geht aber doch in Karlsruhe dann (nur) um den Regelbedarf, also 399,----oder? So hatte ich das gemeint.

@lenzen
Du meinst falsch, aber seis drum. Ich hatte meinen Beitrag noch ergänzt. 

Gast35753

Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 14:07:53
... Denn wer ist der Souverän?
Beantworte Dir doch mal diese spannende Frage eigenständig. Du kannst auch im Sinne unseres Grundgesetzes bei der Beantwortung das ganze Internet benutzen  :lachen:
Man, flacher als Du kann ich mich nicht legen, im Leben nicht  :mocking:

Gast2063

#411
@lenzen,

allerliebster Lenzen, ich habe Phantasie, keine Frage.
Jedoch nicht in der von dir abschätzig postulierten Variante. Aber wer weiß, vielleicht verstehst du es auch irgendwann mal. :empathy:

Mein Wortschatz ist den brutalen Gegebenheiten angepasst. Wissentlich und willentlich, manchmal auch sehr hart, ja.
Wenn dich das stört - du darfst es gerne überlesen.
Die asozialen Zustände mit rosaroter Rosamunde Pilcher-Prosa zu übertünchen ist meine Sache sicher nicht.
Oder wie @Demeter treffend formuliert hat: ,,Schönrederei überlasse ich den Politiker und Befürwortern des Unrechts."

Wir reden hier über eines in seinen Auswirkungen brutalsten Unrechtsgesetze der bundesdeutschen Nachkriegszeit.
Da hilft es nicht verbal mit Wattebäuschen zu werfen. Aber wenn dir das gefällt - bitte.  :mocking:

Im Gegensatz zu deinen oftmals geschwurbelten Ausführungen bevorzuge ich eine klare, unmissverständliche Sprachgestaltung.
Außerdem, wenn Beiträge wie die deinen nicht geruchsfest sind, musst du nicht ablenken und es auf andere übertragen. :grins:

Denn wer ist der Souverän?
In Hartz-Deutschland leider das Kapital.

Gast35753

Zitat von: Gast2063 am 10. Juni 2015, 14:26:04
... Denn wer ist der Souverän?
In Hartz-Deutschland leider das Kapital.

Solange der Souverän das Kapital weiter machen lässt :zwinker:

Gast26037

Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 14:07:53DIE haben offenbar andere Möglichkeiten oder begnügen sich mit weniger.

Ja aus Angst vor der Hartz IV- Diktatur, leben viele unter dem Existenzminimum.

Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 14:07:53Aufstocker---haben immer mehr als das Existenzminimum---nämlich durch den Freibetrag

Der für die Mehrkosten der Berufstätigkeit draufgeht und somit nicht den RS erhöht. Im Gegenteil sie haben manchmal sogar weniger!
Vor allem wenn dann noch die Nachberechnungen durch das JC willentlich oder unnötigerweise verzögert werden! Auch eine Art Sanktion nur ohne Sanktionsbescheid.

                                                  :flag: :flag:

Gast22317

#414
Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 14:07:53
Weil es noch immer und immer wieder nur um 1 geht: Sind die Sanktionen nun verfassungswidrig oder nicht ?
Derzeit sind sie es nicht---und ob sie es werden, müssen wir abwarten.

War sagt das sie nicht Verfassungswidrig sind ?
Solche eine Behauptung trifft noch nicht einmal der H.Alt. Schon 2012 bei Maischberger hatt er das offen gelassen. Wobei es da vorwiegend um die Höhe des Regelsatzes ging.  Edit: Ging doch um Sanktionen ab min 28.  "Überlasse ich gern dem Verfassungsgericht"
Auch heute, nach 4 Jahren noch eine interessante Sendung, mit R.Boes und K. Kipping:
https://www.youtube.com/watch?v=PTAVqQb_Has

MichaK

Zitat von: Gast26037 am 10. Juni 2015, 14:46:06
Der für die Mehrkosten der Berufstätigkeit draufgeht und somit nicht den RS erhöht. Im Gegenteil sie haben manchmal sogar weniger!

richtig, gleicher Denkfehler bei lenzen wie bei Mehrbedarfen. Oder Bewusstseinsfehler? Oder rechnet er sich vielleicht "reich"?

Gast36005

So, Leute. Jetzt moag i net meh.
Jetzt nehm ich mal Antwort 2 aus diesem Thread und sage:
Ich auch.
:sleep:
und bin endgültig raus hier.
Denn auch ich bin nichts weiter als ein Teil dieser Gesellschaft, also des Volkes, also des Souveräns, habe nichts weiter als 1 Stimme und 1 Meinung.

Hexe

blablabla verlässt doch nicht sein AG das DAX Unternehmen !Oder doch ? Komm in die soziale Hängematte, wird sicher nicht langweilig !
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Diskus

Hier der Vorlagebeschluss Des SG Gotha. Liest sich zumindest so, als wenn die Sanktionen auf jedenfall gekippt werden müssten.

Klick

Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Gast29263

Zitat von: Gast22317 am 10. Juni 2015, 10:28:47
habe das mit meiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag so bestätigt. Wenn mir die Arbeitszeit nicht paßt, so hätte ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen können.

Mit meiner freiwilligen Unterschrift unter dem ALG II Antrag bestätige ich aber auch, dass ich u.a. alles dafür tue um meine Hilfebedürftigkeit zu beenden/zu reduzieren und vieles mehr.
Wem das nicht passt, muss sich eine andere Einkommensquelle suchen.

Klingt hart, ist aber so. Wie überall im Leben, gibts eben auch im SGB II Regeln.

Ich persönlich bin immer noch der Meinung, dass die derzeitige Sanktionspraxis nicht verfassungskonform ist. Wenn Sanktionen weiterhin erfolgen sollen/müssen, müssen die Regelbedarfe angehoben werden und bei einer erfolgten Sanktion darf diese nur so hoch sein, dass danach das Existenzminimum noch zur Verfügung steht!