Insekten/Würmer/Haare in Lebensmitteln - Was erlaubt ist und Wie man sie erkennt

Begonnen von Ottokar, 25. Januar 2023, 13:25:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

Insekten/Würmer/Haare in Lebensmitteln - Was erlaubt ist und Wie man sie erkennt


Vorwort
Welche Gefahren gehen von Insekten in Lebensmitteln aus?
Es ist weiterhin nicht ausreichend erforscht, welche Risiken - insbesondere langfristig - von Insekten in Lebensmitteln für den Menschen ausgehen.
Insekten sind sehr fettreich und ernähren sich von unseren Abfällen, wobei sich in deren Fett Schadstoffe und Gifte wie Aluminium und das Schwermetall Cadmium anreichern - je fettreicher umso mehr. Diese Schadstoffe führen beim Menschen u.a. zu Nieren- oder Knochenschäden, sowie chronischen Entzündungen im Körper. Einige wirken wie Hormone.
Insekten enthalten Allergene (Eiweiße und chemische/biologische Substanzen), die beim Menschen allergische Reaktionen bis zum anaphylaktischen Schock auslösen können.
Insekten werden auf Abfällen gezüchtet, Schadstoffe und Erreger wie Bakterien, Viren, Parasiten landen dann mit ihnen in den Lebensmitteln.
Diese können nicht abgetötet werden, da dabei die Nährstoffe zerstört würden, aufgrund derer die Insekten ja Lebensmitteln beigemischt werden.
Insekten wären dann nur noch toter Füllstoff ohne jeden Nährwert.
Insekten werden durch Kälteschock getötet und dann, dergestalt tiefgefroren, zu Pulver zermahlen. Vorher lässt man sie bis zu 48 Stunden hungern, damit sie hoffentlich ihren Darminhalt ausscheiden und dieser nicht mit im Insektenpulver landet.


Cystein/L-Cystein E920 und Cystin E921 - Eiweiß aus Federn, Borsten, Tier- oder Menschenhaaren
Cystein/L-Cystein E920 und Cystin E921 werden z.B. aus Federn, Schweineborsten, Tier- und Menschenhaaren gewonnen.
Cystein/L-Cystein E920 und Cystin E921 ist als Zusatzstoff in Mehl erlaubt. Es wird eingesetzt, damit Teige maschinell verarbeitet werden können, lange frisch bleiben und beim Backprozess anregende Aromen entwickeln.
Menschliches Haar darf in der EU für die Herstellung von L-Cystein nicht verwendet werden, in Ländern wie China schon.
Jährlich werden u.a. Millionen Teiglinge aus China importiert, die dann "frisch" im Supermarkt oder Backshops fertiggebacken werden. Ohne den Zusatz von Cystein/L-Cystein E920 und Cystin E921 wäre das nicht möglich. Aber auch Mehl wird u.a. aus China importiert.
Kennzeichnungspflichtig ist Cystein/L-Cystein E920 und Cystin E921 nur im Mehl selbst, nicht im fertigen Produkt (Brot, Brötchen, Kuchen, Kekse, Fertig-Pizza etc.) - außer es wurde gentechnisch hergestellt. Wenn also auf dem fertigen Produkt L-Cystein ausgewiesen wird, wurde es höchstwahrscheinlich nicht aus Haaren sondern gentechnisch aus dem Darmbakterium Escherichia coli hergestellt.
Für Bio-Produkte ist L-Cystein als Zusatzstoff derzeit (noch) nicht zugelassen.


Schellack - Ausscheidungen weiblicher Lackschildläuse (Kerria lacca)
Schellack ist ein Körpersekret, welches weibliche Lackschildläuse (Gummi-Schildläuse) absondern und damit zum Schutz vor Fressfeinden ihre Brut überziehen.
Schellack ist in der EU unter der Bezeichnung E 904 und zusammen mit Bienenwachs unter E 901 zur Verwendung bei Lebens- und Arzneimitteln sowie Kosmetika zugelassen.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht trotz bekanntem Allergiepotential nicht.


Roter Farbstoff aus toten Schildläusen (Dactylopius coccus)
Roter Farbstoff aus toten Schildläusen (Dactylopius coccus) ist bereits seit 1959 in Deutschland für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. Seit 2009 ist er unter der E-Nummer 120 in der EU zugelassen. Die weiblichen Schildläuse werden dazu getrocknet, zermahlen und unter Zusatz von Schwefelsäure ausgekocht.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht trotz bekanntem Allergiepotential nicht. Asthmaanfälle, Nesselsucht, anaphylaktischer Schock sind bekannt.
Der Farbstoff kann zudem Aluminium enthalten, welches sowohl den Hormonhaushalt als auch die Darmfunktionen (Reizdarmsyndrom) beeinträchtigt.
Roter Farbstoff aus toten Schildläusen kann in jedem Lebensmittel enthalten sein und findet sich in der Zutatenliste unter der Bezeichnung echtes Karmin, Carmine, E 120, CI 75470, Karminsäure, Cochenille, Cochineal.


Gelber Mehlwurm (Tenebrio molitor)
Seit Juni 2021 ist in der EU das in Verkehr bringen der Larven des gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) als Lebensmittel(zusatz) erlaubt. Diese dürfen, gefroren und zermahlen, fast jedem Nahrungsmitteln beigefügt werden. Eine Kennzeichnungspflicht besteht trotz möglichem Allergiepotential nicht.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R0882
Gelber Mehlwurm darf folgenden Lebensmitteln zugesetzt werden:
- Proteinerzeugnisse
- Kekse
- Gerichte aus Leguminosen (Hülsenfrüchte)
- Erzeugnisse aus Teigwaren


Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
Seit November 2021 ist in der EU das in Verkehr bringen der Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als Lebensmittel(zusatz) erlaubt. Diese dürfen, gefroren und zermahlen, fast jedem Nahrungsmitteln beigefügt werden.
Wegen nachgewiesenem Allergiepotential besteht eine Kennzeichnungspflicht, Produkte müssen einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen bei Allergien auf Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben tragen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R1975
Wanderheuschrecke darf folgenden Lebensmitteln zugesetzt werden:
- Verarbeitete Kartoffelprodukte
- Gerichte aus Leguminosen (Hülsenfrüchte)
- Erzeugnisse aus Teigwaren
- Fleisch-Analoge
- Suppen und Suppenkonzentrate
- Leguminosen (Hülsenfrüchten) und Gemüse in Konserven/Gläsern
- Salate
- Bierähnliche Getränke
- Mischungen für alkoholische Getränke
- Schokoladenerzeugnisse
- Nüsse, Ölsamen und Kichererbsen
- Gefrorene fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis
- Wurstwaren


Hausgrille (Acheta domesticus)
Seit Januar 2023 ist in der EU das in Verkehr bringen der Hausgrille (Acheta domesticus), auch bekannt unter der Bezeichnung Heimchen, als Lebensmittelzusatz erlaubt. Diese dürfen, gefroren und zermahlen, fast jedem Nahrungsmittel beigefügt werden.
Wegen nachgewiesenem Allergiepotential besteht eine Kennzeichnungspflicht, Produkte müssen einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen bei Allergien auf Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben tragen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0005
Hausgrille darf folgenden Lebensmitteln zugesetzt werden:
- Mehrkornbrot und -brötchen,
- Crackern und Brotstangen,
- Getreideriegeln,
- trockenen Vormischungen für Backwaren,
- Keksen,
- trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren,
- Soßen,
- verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen,
- Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse,
- Pizza,
- Erzeugnissen aus Teigwaren,
- Molkenpulver,
- Fleischanalogen,
- Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver,
- Snacks auf Maismehlbasis,
- bierähnlichen Getränken,
- Schokoladenerzeugnissen,
- Nüssen und Ölsaaten,
- Snacks außer Chips sowie
- Fleischzubereitungen.


Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus)
Ebenfalls seit Januar 2023 ist in der EU das in Verkehr bringen des Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) als Lebensmittelzusatz erlaubt. Diese dürfen, gefroren und zermahlen, fast jedem Nahrungsmittel beigefügt werden.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht trotz möglichem Allergiepotential nicht.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0005
Getreideschimmelkäfer darf folgenden Lebensmitteln zugesetzt werden:
- Getreideriegel,
- Brot und Brötchen,
- verarbeitetem Getreide
- Frühstückscerealien,
- Porridge,
- Vormischungen (trocken) für Backwaren,
- getrockneten Erzeugnisse aus Teigwaren,
- gefüllten Erzeugnisse aus Teigwaren,
- Molkenpulver,
- Suppen,
- Gerichten auf Getreide-, Teigwarenbasis,
- Gerichten auf Pizzabasis,
- Nudeln,
- Snacks außer Chips.


Quellen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/gelber-mehlwurm-als-lebensmittel-zugelassen-weitere-insekten-folgen-60446
https://www.focus.de/gesundheit/news/neue-eu-verordnungen-insekten-im-essen-erlaubt-worauf-sie-achten-muessen-wenn-sie-keine-essen-wollen_id_183466950.html

Es empfiehlt sich, die Zutatenliste von Nahrungsmitteln genau zu lesen, ob dort einer der o.g. Inhaltsstoffe aufgeführt wird.
Auch Lebensmittel mit BIO-Zertifikat sind davon nicht generell ausgenommen. Zwar gibt es noch keine EU Bio-Richtlinie für Insektenzucht, aber Naturland hat schon seit 2018 eine eigene Bio-Richtlinie zur Insektenzucht und damit werden schon Lebensmittel aus Insekten in Deutschland verkauft.

In einigen Ländern werden traditionell Insekten gegessen. Diese Insekten kommen dort aber natürlich und in großer Zahl vor und werden nicht künstlich auf industriellen Abfällen gezüchtet. Die dort lebenden Menschen sind zudem evolutionär an dieses Nahrungsangebot angepasst.
Was das bedeutet, kann man sehr gut am Beispiel der Laktose-Unverträglichkeit in der Erwachsenenbevölkerung erkennen.
Laktose-Unverträglichkeit ist die Unfähigkeit des Darms, die insbesondere in der Kuhmilch enthaltene Lactose aufzuspalten, da der Körper das dazu benötigte Enzym Lactase nicht mehr produziert - resp. nicht mehr produzieren kann, weil er es schon seit Generationen nicht benötigt.
Dort wo Kuhmilch traditionell als Nahrungsmittel verwendet wurde und wird, ist die Laktose-Unverträglichkeit gering. Dort wo Kuhmilch traditionell nicht oder nur wenig als Nahrungsmittel verwendet wurde, ist die Laktose-Unverträglichkeit sehr hoch (Quelle).
Das bei allen zugelassenen Insekten ein hohes Allergiepotential festgestellt wurde, ist schlicht darauf zurückzuführen, dass unsere Verdauung gar nicht in der Lage ist, diese speziellen Fette zu verwerten, was dann - wie bei der Laktose-Unverträglichkeit- zu entsprechenden Abwehrreaktionen führt, mit denen uns der Körper signalisiert, dass er sowas nicht will.
Alle Insekten enthalten zudem Chitin, der Mensch kann dieses jedoch nicht verdauen und scheidet es aus. Aufgrund der Eigenschaften von Chitin kann dieses beim Menschen u.a. zu Durchfall führen.

----------
Wird laufend ergänzt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


terrier

wenn ich mir das so ansehe bleibt nicht viel, was ich unbeschwert essen kann, fast nur das was aus dem eigenen Garten kommt.*seufzt* Guten Appetit euch allen, wir werden uns dran gewöhnen müssen zumal es viele Unternehmen gibt, die die Auszeichnungspflicht schlicht und einfach vergessen.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Ottokar

#2
Zucker wurde 50 Jahre lang als Füllstoff überall reingemischt, nun ist Zucker verpönt und zudem die Herstellung immer teurer.
Gibts da nicht was Billigeres, das man stattdessen als gesund verkaufen kann? Ja! Mehl von auf, von Menschen gemachten, Abfällen gezüchteten Schaben und Würmern!
Abfälle kosten nichts und die Insekten lassen sich per Kälteschock leicht töten und anschließend zermahlen.
Insektenmehl statt Zucker.
Leider sind diese Füllstoffe - denn bei Licht besehen ist es nichts anderes - auch in Bio-zertifizierten Lebensmitteln zu finden. Aktuell in Deutschland nur bei Naturland, aber sobald es eine EU-Richtlinie für BIO-Insektenzucht gibt, gibt es auch dort keine Grenzen mehr.
Was kommt wohl als Nächstes? Kinder-Insektenriegel, so wertvoll wie ein kleines Steak?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: terrier am 25. Januar 2023, 17:33:15zumal es viele Unternehmen gibt, die die Auszeichnungspflicht schlicht und einfach vergessen.

Das glaube ich weniger, allerdings stört mich an der Auszeichnungspflicht, dass die "Zutaten" auf latein da stehen dürfen. Wer Insekten und Co. essen will, darf das gerne tun, ich will das nicht. Ich will aber auch auf Anhieb verstehen, was da enthalten ist ohne mit dem Handy googlen zu müssen.

Das Anpreisen von Insekten als Grundnahrungsmittel erinnert mich stark an den Film Soylent Green aus den 70ern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2023, 12:34:32Das Anpreisen von Insekten als Grundnahrungsmittel erinnert mich stark an den Film Soylent Green aus den 70ern.
:zwinker: nur das Essen war nicht aus Insekten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

InduMec

Karmin ist viel in gekühlten Desserts bzw. Pulvern dafür enthalten. Z.B. in Kaltschale, Rote Bete, Joghurt, Götterspeise(Schwabbelpudding). Oft aber auch in Wurst, da Wurst eigentlich blass ist. Man kann sogar einen Vergleich machen. Jeder kennt doch die längliche Verpackung wo 2 Reihen Salamischeiben drin sind. In einem Discounter, ich glaube Netto, oder eher Kaufland, ist diese Salami ohne Fabzusätze und sieht daher fetthaltig aus. In allen anderen Läden ist sie knallrot und hat manchmal Karmin drin.
Meine Mutter kam neulich zu mir und gab mir so eine rote Packung und meinte, dass sie zuvor woanders war und dort sah sie hell und fettig aus, bis ich ihr erklärt habe, dass genau diese hellere Salami die bessere Wahl gewesen wäre^^ Sie war erstaunt über die zermanschten Läuse.
Bei rotfarbiger Kaltschale von Komet ist immer Karmin drin, bei der von RUF nicht.

Papagena

Es ist nur noch dystopisch.

Same mind...zuerst "Novel Food" und dann kommt "Soylent Green".  :teuflisch:
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel