BAG: Sachgrundlose Befristung beim Jobcenter – Anschlussverbot/Rechtsmissbrauch

Begonnen von Meck, 27. November 2015, 21:41:48

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Meck

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.

Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Urteil vom 24.6.2015, 7 AZR 452/13


-->> http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/sachgrundlose-befristung-beim-jobcenter-anschlussverbot-und-rechtsmissbrauch-2-3101955

Urteil -->> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=18331

Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
:bye: