BAG: Sachgrundlose Befristung beim Jobcenter – Anschlussverbot/Rechtsmissbrauch

Begonnen von Meck, 27. November 2015, 21:41:48

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Meck

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.

Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Urteil vom 24.6.2015, 7 AZR 452/13


-->> http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/sachgrundlose-befristung-beim-jobcenter-anschlussverbot-und-rechtsmissbrauch-2-3101955

Urteil -->> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=18331

LG Meck :bye: