Ratgeber Berechnung 450-Euro-Job

Begonnen von Wolf27, 18. November 2008, 17:46:26

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Wolf27

Da es immer wieder zu Mißverständnissen bezüglich der Berechnung kommt, hier mal eine grob vereinfachte Darstellung:

Verdienst: € 450,-- (bis 31.12.2012: € 400,--) aus Minijob
abzüglich: € 100,-- Pauschalfreibetrag nach § 11b Abs. 1 Satz 1 SGB II
=
Restverd.: € 350,-- (alt: € 300,--)
abzüglich: ~€ 70,-- {alt: € 60,--} Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II (20 % von € 350,-- {alt: € 300,--})
=
anrechenb.
Einkommen: € 280,-- {alt: € 240,--} (dieser Betrag wird auf dein ALG II angerechnet)

€ 100,-- Pauschalfreibetrag (für Fahrkarte etc.)
€ ~70,-- {alt: € 60,--} Freibetrag
=
€ 170,-- {alt: € 160,--} die nicht auf dein ALG II angerechnet werden!


Wendet man die o. g. Zahlen mal auf den Regelsatz an, würde es so aussehen:

Regelsatz: € 409,-- (alt: € 404,--)
Minijob:~~€ 170,-- {alt: € 160,--}
=
Gesamt:~~€ 579,--/Monat {alt: € 559,--/Monat}, die du zur Verfügung hast


Bitte beachten: Ändert sich der Verdienst, dann ändert sich auch der Freibetrag (20 % von € x)!

Beispiel:

Verdienst: € 300,-- aus Minijob
abzüglich: € 100,-- Pauschalfreibetrag nach § 11b Abs. 1 Satz 1 SGB II
=
Restverd.: € 200,--
abzüglich: € ~40,-- Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II (20 % von € 200,--)
=
anrechenb.
Einkommen: € 160,-- (dieser Betrag wird auf dein ALG II angerechnet)

€ 100,-- Pauschalfreibetrag (für Fahrkarte etc.)
€ ~40,-- Freibetrag
=
€ 140,-- die nicht auf dein ALG II angerechnet werden!


Regelsatz: € 409,-- {alt: € 404,--}
Minijob:~~€ 140,--
=
Gesamt:~~€ 549,--/Monat {alt: € 544,--/Monat}, die du zur Verfügung hast

Wer sich - insbesondere bei allzu krummen Verdiensten - die Rechnerei ersparen will, kann diesen Freibetragsrechner (BMAS) nutzen (Wird gerade überarbeitet. / Anm. Wolf27).

Wichtige Hinweise:
A) Die o. g. Berechnung bezieht sich auf 1 Person (Single-BG).
Bei einer echten BG (2 Erwachsene) muß dann der korrekte Regelsatz (90 % von € 409,-- = € 368,10 {
alt: 90 % von € 404,-- = € 363,60}) eingesetzt werden!

B) Bei Bruttoeinnahmen bis € 450,-- (bis 31.12.2012: € 400,--) werden keine Steuern und SV-Abgaben vom Brutto des Arbeitnehmers fällig. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale/Knappschaft zahlen.
Ab € 450,01€ (bis 31.12.2012: € 400,01) beginnt die sog. Gleit­zo­ne (Midijob), die bis € 850,-- (bis 31.12.2012: € 800,--) geht. Hier zahlt dann auch der Arbeitnehmer Steuern und SV-Abgaben.

Regelung zur RV-Pflicht bis 31.12.2012:
Ein Minijob, der vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der Rentenversicherung war, bleibt es ab 01.01.2013 bei einem Verdienst von max. € 400,-- auch weiterhin. Man hat aber jederzeit die Möglichkeit, durch Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung für diesen Minijob zu verzichten. Nimmt man in 2013 einen anderen Minijob an, gelten für diesen dann sofort die neuen Regelungen.

Regelung zur RV-Pflicht ab 01.01.2013:
Ab dem 1. Januar 2013  unterliegen grundsätzlich alle Minijobs der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Will man das nicht, dann muss man sich 'aktiv' davon befreien lassen, d. h. mann muss dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass man die Befreiung von der Versicherungspflicht wünscht.

Die Änderungen zur RV-Pflicht können hier nicht ausführlicher dargestellt werden. Weitere Informationen findet ihr z. B. hier:
* Auf­sto­ckung der Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge
* 450-Eu­ro-Mi­ni­job


Update: 13.02.2017 / ©Wolf27


Lest dazu bitte auch den Unterpunkt "Besonderheiten bei Minijobs" im Ratgeber Einkommensanrechnung hier im Forum.




Die o. g. Gesetze könnt ihr hier nachschlagen: Übersicht: SGB I - SGB XII
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? ⚔️😈