LSG Hessen: Hartz-IV-Empfänger bekommt Nachhilfe nicht automatisch bezahlt

Begonnen von Meck, 14. Januar 2016, 08:59:05

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Meck

Ein Hartz-IV-Empfänger hat nicht automatisch Anspruch darauf, dass ihm Nachhilfe für die Schule bezahlt wird. Dafür müsse schon die Versetzung in die nächste Schulklasse gefährdet sein, teilte das hessische Landessozialgericht am Mittwoch in Darmstadt mit. Abgewiesen wurde der Antrag eines Schülers der fünften Klasse. Er hatte in Englisch die Note drei, wollte sich aber verbessern. Er bezieht mit seinen Eltern und seinem Bruder Hartz IV.

Die Fachlehrerin hatte dem Schüler den Angaben zufolge «Englisch-Leistungen im schwach befriedigenden Bereich» bescheinigt und ein bis zwei Stunden Nachhilfe pro Woche für notwendig gehalten. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg habe dies abgelehnt, da «das Erreichen der wesentlichen Lernziele nicht gefährdet sei». Das Landessozialgericht gab dem Landkreis Recht. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Aktenzeichen AZ L 9 AS 192/14)


Quelle: http://www.welt.de/regionales/hessen/article150954509/Hartz-IV-Empfaenger-bekommt-Nachhilfe-nicht-automatisch-bezahlt.html

-->> https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Hessen&Datum=13.11.2015&Aktenzeichen=L%209%20AS%20192/14
LG Meck :bye: