SG Wiesbaden: Jobcenter muss Möbel nach Aufgabe wegen Umzug nicht zweimal zahlen

Begonnen von Meck, 03. März 2016, 17:23:51

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Meck

Wer seinen durch den Grundsicherungsträger finanzierten Hausstand bei einem Umzug ins Ausland willentlich aufgibt, kann bei späterer Rückkehr keine erneute Kostenübernahme verlangen. Dies hat das Sozialgericht Wiesbaden in einem am 01.03.2016 veröffentlichten Urteil entschieden.
Zwar könne eine erneute Wohnungserstausstattung grundsätzlich auch bei dem Untergang bereits vorhandener Möbel gewährt werden, so das SG. Hierfür seien jedoch außergewöhnliche Umstände erforderlich beziehungsweise ein von außen einwirkendes besonderes Ereignis, das zum Untergang der Möbel geführt hat. Daran fehle es, wenn jemand – wie hier – achtlos seine Möbel zurücklasse und den gesamten Hausrat bewusst aufgebe. AZ: S 33 AS 300/13 vom 01.03.2016


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