KdU: Fragebogen zur Angemessenheit im SGB II + SGB XII

Begonnen von oldhoefi, 15. März 2016, 20:17:13

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oldhoefi

Fragebogen des Institut Wohnen und Umwelt (IWU) zur Angemessenheit von Unterkunftskosten und Heizkosten

Das IWU, eines der Institute, die für SGB II Leistungsträger sog. ,,schlüssige Konzepte" erstellen, hat die zuständigen Dezernenten angeschrieben, um eine umfassende Erhebung über Unterkunftskosten im SGB II / SGB XII durchzuführen.

Deren 49 Punkte umfassenden Fragebogen möchte ich veröffentlichen. Die Frage ist, auf welcher rechtlichen Grundlage erhebt und speichert das IWU diese Daten, auf welcher Grundlage antworten die Dezernenten, ist eine solche Antwort rechtlich überhaupt zulässig, und was passiert mit den erhobenen Daten.

Ich hoffe, diese werden von Parteien und Sozialverbänden gestellt. Das IWU Institut erstellt sog. schlüssige Konzepte, welche von Kommunen zur Ermittlung von KdU-Werten eingekauft werden.

Ableitung von Angemessenheitsgrenzen der KdU nach § 22 SGB II aus qualifizierten Mietspiegeln.
--> http://www.iwu.de/forschung/wohnen/laufend/kdu-aus-qualifizierten-mietspiegeln/

Fragebogen --> http://www.harald-thome.de/media/files/IWU_Fragebogen.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 13.03.2016)

oldhoefi

Ich stelle es hier mit rein – Platz sparen. :grins:

KdU: Häufige Rechtsverstöße bei der Angemessenheitsermittlung

Ich möchte auf die Folien von der Kollegin Dorothea Wolf hinweisen, die sich dankenswerterweise mit den Knackpunkten bei der
KdU-Angemessenheitsermittlung auseinander gesetzt hat.

Folien, Stand 07.12.2016 --> http://www.harald-thome.de/media/files/thea6folienhochformat.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 09.12.2016)

Gast29894

Ich stelle mal die Frage in den Raum, ob diese Konzeptersteller ernsthaft der Ansicht sind, dass jeder noch so kleine Vermieter sämtliche Angebote durchackert, um auch wirklich das 100 % günstigste Produkt zu erwerben (Versicherung, Handwerker, Energiekosten, Schornsteinfeger etc.), das er dann via Nebenkosten auf die Mieter umlegen darf.

oldhoefi

Forschungsbericht des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zu den KdU

Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) ist einer der Gesellschaften. die ,,schlüssige Konzepte" für Jobcenter erstellen und im Auftrag des BMAS nun einen Endbericht zum Forschungsprojekt zum Thema Kosten der Unterkunft veröffentlicht hat.

Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) sagt dazu:

,,Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das IWU 2015/2016 ein Forschungsprojekt zum Thema Kosten der Unterkunft und Heizung durchgeführt. Die Leistung für Bezieher von Grundsicherung und Sozialhilfe sind die mit ca. 16 Mrd. € pro Jahr größte wohnungspolitische Unterstützungsleistung an Bedürftige. Basierend auf einer Kommunalbefragung, Expertengesprächen, Fallstudien und Vergleichsrechnungen wird mit dem Projekt die Wissensbasis zum Thema verbreitert und kann dann als Grundlage für die Weiterentwicklung der Gesetzgebung bzw. als Empfehlungen an Kommunen genutzt werden".

Die ,,schlüssigen Konzepte" werden meist genutzt um KdU's zu senken oder zumindest nicht steigen zu lassen. Bei dem ambitionierten Forschungsauftrag des BMAS ist zu erwarten, dass die IWU-Untersuchung nicht unbedingt zu Gunsten im Bereich der KdU ausgelegt wird. Jetzt sind KdU Streitigkeiten fast 50 % aller Widersprüche und Klagen im SGB II, also der Hauptkonfliktpunkt im SGB II.

Forschungsbericht vom 30.11.2016 --> http://tinyurl.com/j35z8p9

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 04.02.2017)