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#1
Zitat von: FamilieNRW am Heute um 14:04:48Vorher haben wir Bürgergeld und Lohn meines Mannes gehabt und alles war verständlich für uns...aber jetzt, ein Chaos mit 3 Behörden gleichzeitig :heul:
wenn dein Mann deinen Bescheid dem Sozialamt vorgelegt hat und seinen Rentenbescheid müsste er ja Anspruch auf dem gleichen Betrag wie du haben abzüglich seiner Rente hat er denn die Vorversicherungszeiten für Krankenversicherung der Rentner erfüllt ? Das Überbrückungsgeld kann nur dein Mann stellen dein bedarf ist ja gedeckt.
#2
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundestag beschließt Ende ...
Letzter Beitrag von Rotti - Heute um 14:31:46
Zitat von: Bimimaus5421 am Heute um 00:30:55Das frage ich mich auch wo die Arbeitsplätze herkommen sollen zumal immer mehr abgebaut werden : https://egon-w-kreutzer.de/jobwunder-deutschland-2.  Wo soll man sich da bewerben ? Wer zahlt die Bewerbungskosten ? Was ist mit Leuten die pf legen und chronisch krank sind ? 
Die vermögenden sind wieder wie so oft aussen vorgelassen worden von den Kürzungen bei dem ausgeklügelten System sie provitieren von den Arbeitnehmern aber von dem Sozialsystem wollen sie nichts wissen man zahlt ja privat in der Schweiz ein.
#3
Wo ist die 2. Seite des 2. Anhangs?
#4
Ich habe jetzt hier meinen Bürgergeld Bescheid ab März hochgeladen (es geht ja nur um den Monat März) und auch mal das kurze Schreiben vom Jobcenter, wegen der Ablehnung vom Überbrückungsgeld für März (aber kein offizieller Ablehnungsbescheid, sondern nur diese kurze Mitteilung in meinem Digitalen Postfach vom Jobcenter).

Das ist so verwirrend, weil ich mich auch überhaupt nicht damit auskenne.
Vorher haben wir Bürgergeld und Lohn meines Mannes gehabt und alles war verständlich für uns...aber jetzt, ein Chaos mit 3 Behörden gleichzeitig :heul:

@Sheherazade
ich bekomme nur den Partnerregelsatz von 506 € + meine anteilige KDU 278,33 € = 784,33 €
#5
Immer Partnerregelsatz bei gemeinsamer Wohnung der Eheleute.
#6
Zitat von: FamilieNRW am Heute um 13:37:46Nur ich bekomme im März 26 noch 784 € Bürgergeld, mein Mann bekommt kein Bürgergeld mehr.
Hatte ich schon verstanden. Dein Mann hätte nur den gleichen Anspruch wie du.
Wobei ich mir nicht 100% sicher bin wie das berechnet wird. Ob voller Regelsatz (1 Person BG 563,-) oder niedriger RS (Partner in BG 506,-)
Man müsste tatsächlich deinen Bescheid sehen.
#7
Zitat von: FamilieNRW am Heute um 10:17:28Er hat lediglich von der Agentur für Arbeit einen Leistungsbescheid für Januar erhalten und für Februar einen Änderungsbescheid.

Und jetzt bitte noch mal den Änderungsbescheid anonymisiert hier hoch laden.

Wo steht denn überhaupt, dass das Jobcenter mit dem Änderungsbescheid nicht zufrieden ist?
#8
Zitat von: FamilieNRW am Heute um 13:37:46meinst du, dass wir also gegen unseren letzten bescheid vom 24.02.26 noch einen Widerspruch schreiben sollen / können, weil mein Mann weniger Netto-Rente 707 € als seinen Bürgergeld Anspruch 784 € hat ?

Ich kenne den Bescheid im Wortlaut nicht, aber es wäre sinnvoll.
#9
@Sheherazade
meinst du, dass wir also gegen unseren letzten bescheid vom 24.02.26 noch einen Widerspruch schreiben sollen / können, weil mein Mann weniger Netto-Rente 707 € als seinen Bürgergeld Anspruch 784 € hat ?

Das Jobcenter schrieb und sagte, da er die volle Altersrente ohne Abschläge bekommt, steht ihm auch kein Bürgergeld mehr zu, da er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht / stehen muss.
Und er sollte halt zu seiner Rente die Grundsicherung dazu beantragen, beim Amt für Grundsicherung....also mit Grundsicherung seine kleine Rente aufstocken.

@Sensoriker
Zitat von: Sensoriker am Heute um 13:11:44Sollte er tatsächlich haben.
ZitatBürgergeld für März26 (784 €)
Nur ich bekomme im März 26 noch 784 € Bürgergeld, mein Mann bekommt kein Bürgergeld mehr.
 

#10
Ich habe das Schreiben vom Jobcenter jetzt hier als PdF hochgeladen.

Von der Agentur für Arbeit hat er bisher nur erhalten
- im Januar 26 : Bewilligungsbescheid vom ALG 1
- im Februar : Entgeldbescheinigung für den Rentenversicherungsträger
- im März : Bescheinigung dass das Jobcenter sein ALG 1 für Januar erhalten hat, weil das JC im Januar für meinen Mann auch das volle Bürgergeld gezahlt hat
- im März : Änderungsbescheid, dass er nur im Januar das AL 1 erhalten hat, was ja das Jobcenter erhalten hat, als Erstattungsanspruch

Einen Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit, dass er ab Februar kein ALG 1 mehr erhält und ihm keins mehr zusteht, wegen seiner vollen Altersrente ohne Abschlag, hat mein Mann bis heute nicht erhalten, und diesen Aufhebungsbescheid fordert das Jobcenter aber an, als Nachweis, dass er kein ALG 1 mehr erhält ab Februar.

Und ja, Sheherazade ,
diese ganzen Baustellen, die wir zur Zeit haben und anscheinend immer mehr werden, sind ungewöhnlich.
Die Behörden machen uns noch gang irre !
Das Jobcenter weiß, dass ihm als Rentner ohne Abschlag, bei voller Altersrente kein ALG 1 mehr zusteht und das mein Mann jetzt seine Altersrente bekommt....trotzdem will das Jobcenter offensichtlich das noch einmal von uns UND der Agentur für Arbeit schriftlich erklärt haben.