Zitat von: FamilieNRW am Heute um 14:04:48Vorher haben wir Bürgergeld und Lohn meines Mannes gehabt und alles war verständlich für uns...aber jetzt, ein Chaos mit 3 Behörden gleichzeitigwenn dein Mann deinen Bescheid dem Sozialamt vorgelegt hat und seinen Rentenbescheid müsste er ja Anspruch auf dem gleichen Betrag wie du haben abzüglich seiner Rente hat er denn die Vorversicherungszeiten für Krankenversicherung der Rentner erfüllt ? Das Überbrückungsgeld kann nur dein Mann stellen dein bedarf ist ja gedeckt.
Zitat von: Bimimaus5421 am Heute um 00:30:55Das frage ich mich auch wo die Arbeitsplätze herkommen sollen zumal immer mehr abgebaut werden : https://egon-w-kreutzer.de/jobwunder-deutschland-2. Wo soll man sich da bewerben ? Wer zahlt die Bewerbungskosten ? Was ist mit Leuten die pf legen und chronisch krank sind ?Die vermögenden sind wieder wie so oft aussen vorgelassen worden von den Kürzungen bei dem ausgeklügelten System sie provitieren von den Arbeitnehmern aber von dem Sozialsystem wollen sie nichts wissen man zahlt ja privat in der Schweiz ein.
Zitat von: FamilieNRW am Heute um 13:37:46Nur ich bekomme im März 26 noch 784 € Bürgergeld, mein Mann bekommt kein Bürgergeld mehr.Hatte ich schon verstanden. Dein Mann hätte nur den gleichen Anspruch wie du.
Zitat von: FamilieNRW am Heute um 10:17:28Er hat lediglich von der Agentur für Arbeit einen Leistungsbescheid für Januar erhalten und für Februar einen Änderungsbescheid.
Zitat von: FamilieNRW am Heute um 13:37:46meinst du, dass wir also gegen unseren letzten bescheid vom 24.02.26 noch einen Widerspruch schreiben sollen / können, weil mein Mann weniger Netto-Rente 707 € als seinen Bürgergeld Anspruch 784 € hat ?
Zitat von: Sensoriker am Heute um 13:11:44Sollte er tatsächlich haben.Nur ich bekomme im März 26 noch 784 € Bürgergeld, mein Mann bekommt kein Bürgergeld mehr.ZitatBürgergeld für März26 (784 €)