Bürgergeld: Totalsanktion für Job-Verweigerer seit 28. März 2024 möglich
(Stand: 07.04.2024)
Zitat von: TripleH am Heute um 18:21:16Ich frage mich, was die Frage alle paar Monate soll:
https://hartz.info/index.php/topic,133967.0.html
Wenn die Pflegekasse nicht zuständig ist, dann eben das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06ich habe ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorzuweisen: Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.Die Kündigung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam und bedarf eines Widerspruchs nicht.
Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 17:30:44Willst du das Haus denn Kaufen?
Zitat von: FAX am Heute um 17:08:31Wenn dieselbe Person beginnt, eine Tätigkeit auszuüben und ihr Gehalt mit h4 aufstocken muss. Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt?
Zitat von: TG am Heute um 16:22:07Somit ist die Pflegekasse nicht zuständigDas JC aber auch nicht.
Zitat von: FAX am Heute um 17:08:31Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt?Ja, so ist es nur dann eben womöglich nicht die kompletten Kosten.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. September 2024, 13:47:26Nein und das werde ich auch nie.Geht mir auch so.