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#1
 :help:
Einen schönen guten Abend.  Ich bin sehr froh dieses forum entdeckt zu haben,  da ich mich gerade in einer Situation befinde,  welche ich nicht weiß,  wie am besten reagieren.

Von September 21 bis August 24 befand ich mich Aufstockend im Bezug.  Ich bin alleinerziehend und habe in dieser Zeit eine vollzeit Ausbildung gemacht.
Zu Beginn hatte ich Mietvertrag,  vom Vermieter diese Bescheinigung und Kontoauszüge vorgelegt.  Alle 6 Monate weiterbewilligungsantrag gestellt inklusive Lückenlose Kontoauszüge.

Nun kam die Nebenkostenabrechnung,  in welcher eine höhere Nachzahlung ergab . Diese habe ich im Juli dem jobcenter mitgeteilt um eine Übernahme zu beantragen.  Wie gesagt,  nun erhalte ich kein Geld mehr,  da ich nun nach der Ausbildung eine gute Stelle gefunden habe.
Vor ein paar Tagen bekam ich Post zwecks  einer Anhörung inklusive Aufhebung der Bescheide.
Sie hätten für das Jahr 2023 4485 Euro an Nebenkosten für mich gezahlt,  in der Nebenkostenabrechnung seien aber nur 3360 Euro anerkannt.
Nun... ich habe die normale warmmiete wie im Mietvertrag ( welcher ja schließlich vorliegt) gezahlt.
Allerdings habe ich nun die Befürchtung das sie mir zuviel berechnet haben.  Schaue ich meinen bescheid an, finde ich auch tatsächlich den Fehler..Leider ist mir dies zuvor nicht aufgefallen  :wand:
Ich habe monatlich als Aufstockung 1100 Euro erhalten.  Bis zur Mieterhöhung monatlich 1240 gezahlt und seit einigen Monaten sogar 1420.
Ok, ich weiß mir hätte dieser Fehler zuvor auffallen müssen,  aber der ganze mietanteil,  anerkannte Nebenkosten inklusive Miete,  hat mich stark verwirrt 😕.
Das würde ja bedeuten das sie über 2 Jahre das falsch berechnet haben.
Im Mietvertrag stehen 260 Euro Nebenkosten.  Im bescheid 97 Euro pro Kopf.

Wie dem auch sei , ich habe einfach nur die Miete wie angegeben überwiesen. Ohne Hintergedanken.
Nun allerdings habe ich wahnsinnige Angst.  Wenn das zu einer Anhörung ubd Anzeige kommt ... bin ich am arsch.  Dann war die ganze Ausbildung umsonst,  da ich für die Stadt arbeite und sofort gekündigt werde.
Wie soll ich reagieren 😭
Bitte um Hilfe.
Vielen lieben Dank
#2
Aktuelle Nachrichten / Aw: Doch keine Prämie von 1000...
Letzter Beitrag von Marco1982 - Heute um 20:19:34
Strenger als Hartz 4?

Bei Hartz 4 muss man halt schauen vor und nach dem Urteil des BVG 2019.

Bürgergeld ist nicht strenger als Hartz 4 vor dem Urteil, da gabs 30,60 und 100%, bei 100% war auch alles weg auch Miete und Krankenkasse.

Und diese Sanktionen gabs für alles, egal ob man 3 Termine verpasst hat oder keine Maßnahmen machen wollte, nach  3 Sanktionen war ende.

Nach dem Urteil gabs nur noch 30% bei Hartz 4 aber auch sofort 30%.

Jetzt schaut das Bürgergeld wohl nach der Reform so aus.

Sofort 30% bei Maßnahmen für 3 Monate und bei Terminen 1 Monat, denoch bleibt es bei Terminen und Maßnahmen bei Max 30%.

Bei der 100% Sanktion ist nix bekannt das die geändert werden soll.

Bei der 100% Sanktion ist ja auch nur der Regelsatz weg, und wenn du den Job gar nicht willst geh einfach nicht hin.

Natürlich bekommste dann 30%, bei dem alten Hartz 4 hättest du 0 Euro.

Die BA weist darin ausdrücklich darauf hin, dass das Nichtreagieren auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, das Nichtbewerben auf ein Stellenangebot oder die bloße Übersendung eines Stellenangebots durch das Jobcenter nicht die Voraussetzungen für den Entzug des Regelbedarfs erfüllen, da es hierbei an der Unmittelbarkeit der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fehlt (Rz. 31.46c).

Als Beispiele für den Entzug des Regelbedarfs nennt die BA das Nichtunterzeichnen eines vorgelegten Arbeitsvertrages, oder das trotz Arbeitsvertrag die Arbeit nicht angetreten wird (Arbeitsverweigerung). Sofern es dafür keinen wichtigen Grund gibt.


Glaube einige haben das richtige Hartz 4 noch gar nicht mitgemacht, was da abging.

Das diese 1000 Euro nicht kommen werden war mir von Tag 1 klar, im Bundestag hat die Ampel die Mehrheit, aber im Bundesrat wäre ende gewesen weil die CDU das nicht mitgetragen hätte.




#3
Zitat von: TripleH am Heute um 18:21:16Ich frage mich, was die Frage alle paar Monate soll:

https://hartz.info/index.php/topic,133967.0.html

Wenn die Pflegekasse nicht zuständig ist, dann eben das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.

Sorry, ich hatte vergessen, dass ich schon mal gefragt habe.
Die Frau hat inzwischen einen Gdb von 70 und EGH hat Hilfeleistungen abgelehnt, ebenso Widerspruch dagegen.

Es gibt so viele Probleme, dass ich als Ehrenamtliche langsam den Überblick verloren habe.
#4
Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06ich habe ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorzuweisen: Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.
Die Kündigung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam und bedarf eines Widerspruchs nicht.
Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt berechtigtes Interesse des Vermieters vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Käufer fällt nicht hierunter. Die neue Vermieterin muss ihren angeblichen Eigenbedarf selbst geltend machen.
Und der einfach hingeklatschte "Verkauf des Hauses" ist auch nicht ausreichend.
TE sollte mal beim Mieterverein Beratung holen.
#5
Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 17:30:44Willst du das Haus denn Kaufen?

Das Haus ist schon verkauft und die neue Vermieterin hat sich pünktlich zu Anfang Oktober gemeldet - siehe Eingangsbeitrag.
 
#6
Zitat von: FAX am Heute um 17:08:31Wenn dieselbe Person beginnt, eine Tätigkeit auszuüben und ihr Gehalt mit h4 aufstocken muss. Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt?   

Die Kosten der Unterkunft werden bei der Bedarfsberechnung genauso übernommen wie vorher.  Als Aufstocker sieht die Berechnung aus wie folgt: Regelsatz plus Kosten der Unterkunft (ergibt zusammen den Bedarf) minus anrechenbares Einkommen = Zahlbetrag.
#7
Ich frage mich, was die Frage alle paar Monate soll:

https://hartz.info/index.php/topic,133967.0.html

Wenn die Pflegekasse nicht zuständig ist, dann eben das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
#8
Zitat von: TG am Heute um 16:22:07Somit ist die Pflegekasse nicht zuständig
Das JC aber auch nicht.

Ist sie denn noch Erwerbsfähig, weil beim JC?
Hat sie denn einen anerkannten Pflegegrad, wenn nicht, gibt es auch von der Pflegekasse nichts.
#9
Zitat von: FAX am Heute um 17:08:31Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt?
Ja, so ist es nur dann eben womöglich nicht die kompletten Kosten.

Je nachdem, was der monatliche Verdienst ist.
#10
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. September 2024, 13:47:26Nein und das werde ich auch nie.
Geht mir auch so.

Der Einzige, wer hier Vorteile hat, ist das JC!

Muss halt jeder mit sich selber ausmachen, ob Ja oder Nein.