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#1
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundestag beschließt Ende ...
Letzter Beitrag von selbiger - Heute um 11:56:02
Zitat von: Davis am Heute um 11:15:45Eine andere Partei könnte aktuell vermutlich Besen als Kandidaten aufstellen,

wer soll das sein..??meinst du den besen..??
#2
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundestag beschließt Ende ...
Letzter Beitrag von Davis - Heute um 11:15:45
Zitat von: chrisi01 am Heute um 08:40:17SPD 5,5%  :grins:

Eine andere Partei könnte aktuell vermutlich Besen als Kandidaten aufstellen, sie würde dennoch genug Stimmen bekommen.
#3
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundestag beschließt Ende ...
Letzter Beitrag von 2_Gerhaard - Heute um 10:49:16
Zitat von: Ottokar am Heute um 10:37:10
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 22:49:10Und wer zahlt den .die Atteste das Jc ? Dann sollen alle das einklagen
Es gibt keine solchen Atteste, siehe Beitrag #23.


Hallo Ottokar:
Wenn ich diesen Beitrag von dir und Nummer 23 richtig verstehe, dann sind die Presseberichte über Zwang zum Amtsarzt falsch? Dass eine Krankschreibung vom Arzt nicht reicht und dass man dann zum Amtsarzt geschickt wird, steht in der Presse, sind diese Berichte falsch?
#4
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundestag beschließt Ende ...
Letzter Beitrag von Ottokar - Heute um 10:37:10
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 22:49:10Und wer zahlt den .die Atteste das Jc ? Dann sollen alle das einklagen
Es gibt keine solchen Atteste, siehe Beitrag #23.

#5
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 22:45:24Die Vermieter haben doch auch keinen Vetrag mit den jc
Deshalb wird die Mitwirkungs-, Auskunfts- und Nachweispflicht ja auch gesetzlich geregelt.

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 22:45:24Ob die auch verpflichtet werden vollzeit zu arbeiten wie die das sich wünschen
An den Zumutbarkeitskriterien bei der Pflege von Angehörigen ändert sich nichts.
#6
Zitat von: MsXyz am Heute um 10:16:28Den Zettel, dass ich das nicht mehr möchte habe ich mich dann gar nicht getraut abzugeben.

Nicht getraut, im Ernst? Was hast du befürchtet, Nachsitzen oder Prügelstrafe? Du bist doch schon längst aus dem Schulalter raus und hattest sogar einen Beistand dabei. Etwas mehr Biss braucht es auch für eine Selbstständigkeit.
#7
Ich wollte nochmal RÜckmeldung zum Ablauf der Termins geben.
So im Nachhinein hatte ich nicht das Gefühl, dass sich für mich interessiert wurde. Es ging wohl hauptsächlich darum, dass ich einer Maßnahme zustimmme. Darauf wurde stark hingearbeitet. Wenn es gar nicht passt, könne ich auch jederzeit ohne Konsequenzen abbrechen. Über die Maßnahme selbst konnte man mir nicht viele Informationen geben. Nicht mal genau um wie viel Uhr sie am ersten Tag startet. Wäre etwas neues. Wenn ich so drüber nachdenke, hatte ich die Situation schon mla.
Auf meine Nachfrage zur Selbstständigkeit wurde nicht wirklich eingegangen. Es ging wirklich mehr darum, mich in diese Maßnahme zu bekommen.
Auch wurde nicht verstanden, wieso ich das Online Portal nicht nutzen möchte, das hätte doch nur Vorteile. Ich habe es aber abgelehnt. Der Datenschutz würde sehr groß geschrieben werden. Da frage ich mich nur, wieso meine Handynummer dort gelandet ist. Das hat auch meinen Beistand sehr irritiert. Den Zettel, dass ich das nicht mehr möchte habe ich mich dann gar nicht getraut abzugeben.
Masche hat auf jeden Fall funktioniert, wie bei so vielen Bewerbungen keine Arbeit gefunden, hatte das Gefühl, dass ich ja dann nichts kann und Hilfe brauche etc.
#8
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundestag beschließt Ende ...
Letzter Beitrag von chrisi01 - Heute um 08:40:17
SPD 5,5%  :grins:
#9
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundestag beschließt Ende ...
Letzter Beitrag von Rotti - 08. März 2026, 23:05:39
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 22:49:10Und wer zahlt den .die Atteste das Jc ? Dann sollen alle das einklagen
Alles in der digitalen Patientenakte die sicher bald Pflicht wird und Schwup di Wupp alles gespeichert und per eMail weiterleiten so wirds kommen.
#10
Zitat von: noi am 08. März 2026, 07:49:19Ich habe in der Vergangenheit ALG2 bezogen, dann hatte ich eine Unterbrechung ohne Bezug von ca. 1,5 Jahren und habe dann Bürgergeld beantragt/bezogen. War ich in diesem Fall in der Bezugszeit des Bürgergeldes in der Karenzeit oder nicht in der Karenzeit, da keine 3 Jahre Unterbrechung zum ALG2 Bezug stattgefunden hat?
Neuantrag die Karenzzeit beim Bürgergeld (SGB II) beträgt in der Regel
ein Jahr (12 Monate) ab Beginn des Leistungsbezugs.Danach muss man 3 Jahre ausgesetzt keine Leistungen mehr bezogen haben um wieder karenzzeit zu bekommen hast du beim Neuantrag keine 12 Monate Karenzzeit genutzt ist das verfallen und erst wieder nach 3 Jahren zu bekommen.

Zitat von: noi am 08. März 2026, 07:49:19können Sie bitte klarstellen, für wen die Karenzeit gilt?
hier nochmal zum Nachlesen für alle.

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/grundsicherung/221219_ams_kdu_inkrafttreten_burgergeld.pdf