Zitat von: Ottokar am Heute um 08:58:00Ist das eine vorläufige Bewilligung? Wenn ja: was steht als Grund für die Vorläufigkeit drin?
Zitat von: Ottokar am Heute um 08:58:00bewilligt wurde bis 04/26. Wir brauchen Ihre Mithilfe: Guten Tag ..., Sie beziehen Bürgergeld - Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wir überprüfen, ob oder in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Leistungen haben oder hatten.
Ist das eine separate Aufforderung zur Mitwirkung?
Zitat von: Vollloser am 16. Mai 2025, 16:32:31Na ich würde sagen, das Bürgergeld ist zu niedrig.und aus Sicht der SPD und den anderen Kritikern?
Zitat von: peter_m am Heute um 07:00:00Wo hast Du denn wieder diesen Quatsch her?
Zitat von: selbiger am Heute um 10:34:43was ist denn damit..??ein anderer vergleich..auch etwa alles quatsch..??
Zitat von: Maltino67 am 16. Mai 2025, 07:09:19hab nur noch 5% LungenkapatzitätIst das ärztlich bescheinigt?
Zitat von: selbiger am 16. Mai 2025, 19:06:52wie geht denn meinungsbildung..??
ZitatDoch warum eigentlich stört es uns, dass Nutzer sozialer Netzwerke nur die Nachrichten zu Gesicht bekommen (wollen), die ihnen angenehm sind? Warum stört es uns, dass sie dadurch nicht umfassend, nicht richtig, sondern verzerrt informiert sind? Hat nicht jeder Mensch nicht nur ein Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern auch auf freie Meinungsbildung, und sei diese in unseren oder in mancher Augen auch noch so schief? Hat nicht jeder Mensch ein Recht auf Unwissen?Wahrheit und Wissen: Wie kommt man zu einer begründeten Meinung
Doch ein solches Recht gibt es nicht.
Zitat von: Bob Bubatz am 16. Mai 2025, 15:54:56Vielen Dank! Nun die genaueren Infos: das Jobcenter schrieb folgendes (Stand:08.05.2025) nach dem Termin mit der Außendienststelle und nachdem meiner Freundin bereits (nach langem Kampf und Missverständnissen des JC) Bürgergeld + MietzahlungIst das eine vorläufige Bewilligung?
Zitat von: Bob Bubatz am 16. Mai 2025, 15:54:56bewilligt wurde bis 04/26. Wir brauchen Ihre Mithilfe: Guten Tag ..., Sie beziehen Bürgergeld - Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wir überprüfen, ob oder in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Leistungen haben oder hatten.Ist das eine separate Aufforderung zur Mitwirkung?
Zitat von: Bob Bubatz am 16. Mai 2025, 15:54:56Ihr Antwortschreiben/ Widerspruchsschreiben wäre folgendes:Das wäre unzureichend. Bitte beantworte mal meine o.g. Fragen.