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#11
Zitat von: Andre am Heute um 13:33:42der Mietvertrag besteht weiter. Zudem gilt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Klar gilt der (gekündigte) MV weiter, aber inkl. eben der Kündigung.

Darum ja, nur du kannst prüfen, ob noch was dagegen zu machen ist.
Willst du das Haus denn Kaufen?
#12
Aktuelle Nachrichten / Aw: Langzeitarbeitslose – wie ...
Letzter Beitrag von Kopfbahnhof - Heute um 17:24:54
Zitat von: Milla am 05. Oktober 2024, 20:42:38Viel interessanter fände ich eine Doku
Ich eine, wo man sehen kann, wie das Kapitalistengesindel sich den Hals voll macht.

Mit seinem Geld nicht weiß, wohin und im unverschämten Luxus, auf Kosten der anderen und der Natur lebt.

Aber auf Arbeitslose kann man ja so schön eindreschen und der Blöd Leser, glaubt den Müll auch noch.
#13
Ich schreibe jetzt mal das gleiche wie @She die ganze Zeit - aber in anderen Worten.
Du hast in einem Monat 1,8k Einkommen gehabt und 1k Bürgergeld.
Durch das Einkommen hätten Dir die 1k nicht zugestanden, die musst Du erstatten. Dein Einkommen darfst Du selbstverständlich behalten.
Diese 1k Erstattung wird monatlich abgezogen von Deinem Bürgergeld - in Raten von jeweils 56,30. Momentan sind noch die kompletten 1k offen.
Du musst jetzt nichts machen, Du wirst aber zukünftig jeden Monat 56,30 weniger bekommen, bis die "Schulden" abbezahlt sind.
#15
Angenommen, jemand ist h4 und wohnt in einer Wohnung, welche vom Jobcenter als angemessen eingestuft wird, sodass deren Kosten übernommen werden. Wenn dieselbe Person beginnt, eine Tätigkeit auszuüben und ihr Gehalt mit h4 aufstocken muss. Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt? Ich bin aus meiner Recherche leider nicht schlau geworden, daher bin ich über Antworten sehr dankbar :))   
#16
Zitat von: Sheherazade am Heute um 16:53:45Nein, du musst nur die bereits erhaltenen Leistungen für August zurückzahlen, das sind lt. dem Bescheid eben diese 1000,94€.

Und wie siehst du das kommt da jetzt noch was oder wie muss ich das zurück zahlen. Steh auf'm Schlauch.
Oder geht das über die Aufrechnung, sind ja 1815€.??? SORRY.
Tut mir leid daß ich das irgendwie nicht verstehe.
#17
Nein, du musst nur die bereits erhaltenen Leistungen für August zurückzahlen, das sind lt. dem Bescheid eben diese 1000,94€.
#18
Ja, da liegst du falsch. Denn zwischenzeitlich (scheinbar weit nach der Zustellung der Kündigung) wurde das Haus verkauft und ein Widerspruch gegen den Ex-Vermieter läuft ins Leere. Beim neuen Eigentümer kannst du keinen Widerspruch gegen die Kündigung vom Ex-Vermieter einlegen.

Die haben dich volle Pulle vor die Wand laufen lassen.
#19
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. September 2024, 18:20:35Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 30. September 2024, 11:55:38Ich hab letzte Woche ein Bescheid erhalten, dass meine jetzige angemietete Wohnung zu teuer sei (rund 200 Euro).
Kannst du genaue Angaben machen oder das Schreiben anonymisiert einstellen.

Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Ma...(weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))

MfG FN

Tut mir leid, habe es jetzt erst gesehen  :sad:

Ich kann dir das tatsächlich gerne mal hochladen, wenn ich es heute noch schaffe.
Aber der Ratgeber zur Angemessenheit der Miete hat mir schon etwas geholfen, habe am Donnerstag einen Termin mit dem JC um das zu klären.

In einem Gespräch mit einem Sozialpädagogen hieß es, dass meine Heizkosten (252 Euro) zu viel sind. Und ich bin keiner, der die Heizung dauerhaft auf die 5 hat.
Die Stadtwerke hatte dies Jahr ein Systemfehler, die buchten also 3 Monate nicht ab und diese Energiepreisbremse fiel weg.
Und wir waren bei der Stadtwerke: Ich habe denselben Verbrauch wie die Jahre davor und es wäre derselbe Preis (96 Euro) die ich monatlich zu zahlen hätte.
#20
Danke für Antworten.