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#11
Bastino84

Bei der Geschichte kann hier kaum geholfen werden.
Bis da der ganze Schriftverkehr eingestellt ist nachgelesen wird und dann noch die Antworten gegeben sind und man feststellt dass das vor Ort gemacht werden sollte ist es kaum noch brauchbare Hilfe.

Ein RA der natürlich ein spezialisierter SGB 2 Anwalt sein muss mag es überhaupt nicht wenn man da in den Fall rein grätscht.

Vor dem SG ist der Fall auch schon was es für ein Forum auch nicht leichter macht.
Zudem weiß man nicht wie mit den Antworten umgegangen wird und ob man damit die Sache verschlimmbessert oder nicht.

Hat der RA schon mal was gemeint in Sachen ALG2 als Darlehen zu beantragen, denn dass wäre das was mir spontan einfällt um endlich aus der finanziellen Misere raus zu kommen.
Leistungspflicht des Leistungsträgers
#12
Aktuelle Nachrichten / Aw: Arbeitsagentur meldet Anst...
Letzter Beitrag von Dwight Manfredi - Heute um 10:29:05
Zitat von: Sheherazade am Heute um 10:18:20Dann sagt der AG, danke aber lass mal, wir entscheiden uns für eine Bewerberin, die rechnen kann. Heißt in diesem Beispiel: Die Sozialleistungen aus den zur Verfügung stehenden Mitteln wie Kindergeld und Kindesunterhalt rausrechnen kann und selbst überschlagen kann ob mit dem angebotenen Lohn und Wohngeld und Kinderzuschlag bzw. alternativ aufstockendes Bürgergeld ein bedarfsdeckendes Familieneinkommen erreicht werden kann.

Hier geht es nicht darum wer rechnen kann sondern um die Zahlen die die Dame im Beitrag genannt hat. Und warum sollte man arbeiten wenn man am Ende trotzdem mit Bürgergeld aufstocken muss. Das das unwirtschaftlich für einen ist lernt man bereits im 1 Jahr BWL. :zwinker:
#13
Aktuelle Nachrichten / Aw: Arbeitsagentur meldet Anst...
Letzter Beitrag von Sheherazade - Heute um 10:18:20
Zitat von: Dwight Manfredi am Heute um 09:51:43und die Dame sagt dann 6000€ Netto im Monat müßte es schon sein, weil sonst lohnt sich das für mich nicht. Mit Bürgergeld bekomme ich ja schon im Jahr 68 000€

Dann sagt der AG, danke aber lass mal, wir entscheiden uns für eine Bewerberin, die rechnen kann. Heißt in diesem Beispiel: Die Sozialleistungen aus den zur Verfügung stehenden Mitteln wie Kindergeld und Kindesunterhalt rausrechnen kann und selbst überschlagen kann ob mit dem angebotenen Lohn und Wohngeld und Kinderzuschlag bzw. alternativ aufstockendes Bürgergeld ein bedarfsdeckendes Familieneinkommen erreicht werden kann.

Zitat von: Dwight Manfredi am Heute um 09:51:43Irgendwas läuft doch gewaltig schief in Deutschland.

Ja, die Dummen bekommen zuviel Stimme.

Zitat von: Vollloser am Heute um 10:04:53Tja SO gehen Tarifverhandungen

Tarifverhandlungen?  :weisnich: Das wäre bestenfalls eine Lohn- bzw. Gehaltsverhandlung, aber eine sehr unproduktive.





#14
Aktuelle Nachrichten / Aw: Arbeitsagentur meldet Anst...
Letzter Beitrag von Vollloser - Heute um 10:04:53
Zitat von: Dwight Manfredi am Heute um 09:51:43die Dame sagt dann 6000€ Netto im Monat müßte es schon sein, weil sonst lohnt sich das für mich nicht.

Tja SO gehen Tarifverhandungen. Können sich die Gewerkschaften mal ein paar Scheiben abschneiden !  :cool:  :zwinker:
#15
Aktuelle Nachrichten / Aw: Arbeitsagentur meldet Anst...
Letzter Beitrag von Dwight Manfredi - Heute um 09:51:43
Ich stell mir gerade vor eine alleinstehende Frau mit 4 Kindern beim Bewerbungsgespräch als Verkäuferin, Reinigungskraft oä. vor. Dann fragt der AG was sie verdienen möchte und die Dame sagt dann 6000€ Netto im Monat müßte es schon sein, weil sonst lohnt sich das für mich nicht. Mit Bürgergeld bekomme ich ja schon im Jahr 68 000€. :lachen:

Da kann sich jetzt jeder seine eigene Meinung bilden. Irgendwas läuft doch gewaltig schief in Deutschland.
#16
Aktuelle Nachrichten / Aw: Arbeitsagentur meldet Anst...
Letzter Beitrag von Sheherazade - Heute um 09:41:05
Zitat von: selbiger am Heute um 07:47:17ich habe keine 68k im Jahr

Stimmt, dafür fehlen der Dame auch noch 3 Kinder und eine Wohnung, die mehr als 3 mal so viel kostet wie ihre.
#17
Aktuelle Nachrichten / Aw: Kündigung wegen KI: Erst k...
Letzter Beitrag von Sheherazade - Heute um 09:29:24
Und was ist jetzt aus Bärbel geworden?  :weisnich:
#18
Einen Verschlechterungsantrag kannst du immer dann stellen, wenn eine Verschlechterung eingetreten ist.
Mit einem GdB von 60 bist du erst mal gut "versorgt" und damit liegt auch eine der Voraussetzungen für Merkzeichen G vor (Teil D: Merkzeichen, Nr. 1, Buchstabe d).
Für das Merkzeichen G muss man begründen, warum man in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist und nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen kann, die andere nicht beeinträchtigte Menschen im selben Alter üblicherweise noch zu Fuß zurücklegen können.
Das können körperliche Gebrechen sein, oder auch Anfallsleiden.
In deinem Fall käme imho dafür die unter 1. genannte Störung in Frage.
Hierzu muss man ausführlich und nachvollziehbar beschreiben, wie diese Störung sich im Alltag auswirkt. Dabei sollte man immer den schwersten möglicherweise eintretenden Fall zugrunde legen. Scham oder die Verharmlosung 'es wird schon nicht soweit kommen' sind hierbei fehl am Platz.
Nach dem was du hier dazu schreibst, ist das bislang nicht erfolgt.

Das das Versorgungsamt ignoriert, dass seit 2015 eine beidseitige Mastektomie vorliegt, die mit einem GdS von 40 zu berücksichtigen ist, was aktuell den Gesamt-GdB auf 70 erhöhen würde, wäre ein Klagegrund.
Allerdings kann es ein, dass die einfach nur systemblind sind und das übersehen.
Deshalb würde ich hier für den Erhalt des Merkzeichen G anders vorgehen.
Dazu würde ich einen (neuen) Antrag auf Erteilung des Merkzeichen G stellen (eine Verschlechterung ist dafür nicht erforderlich, weil ja kein höherer GdB beantragt wird) und diesen wie o.g. ausführlich begründen. Einen Arzt oder ärztliches Attest benötigst du dafür nicht, weil es hierbei darum geht, wie stark dich eine Behinderungen im Alltag beeinträchtigt und das die Schwere und Art der Beeinträchtigung plausibel ist.

Üblicherweise stellt sich bei Merkzeichen G auch die Frage nach Merkzeichen B.
Die Voraussetzung für Merkzeichen B ist gegeben, wenn man bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge der Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist. Z.B. beim Ein- und/oder Aussteigen, oder während der Fahrt (bspw. zur Orientierung oder bei Anfallsleiden).
Wenn du bspw. wg. der Polyneuropathie Schmerzattacken erleidest, die dich handlungsunfähig machen, würde das unter Anfallsleiden zählen.

Du kannst den Neuantrag aber auch als Verschlechterungsantrag stellen und dazu ausdrücklich darauf hinweisen, dass seit 2015 eine beidseitige Mastektomie vorliegt, die lt. Versorgungsmedizin-Verordnung mit einem GdS von 40 zu bewerten ist und du statt einer Klage einen Neuantrag stellst, weil du davon ausgehst, dass die das übersehen haben. Damit dürftest du schneller zum Ziel gelangen, als mit einer Klage.
#19
mehr Infos (falls gewünscht)

meine BG besteht aus 2 Personen (eigentlich 4)
Eine 2024 aus der Ukraine geflüchtete Dame (seit Februar 2026 ihre 2 Kinder) und ich.
Wir waren kurz zusammen (was wir dem JC auch gemeldet hatten), haben uns aber wieder getrennt.
Die Trennung gab ich dann im Termin in der Leistungsabteilung (Januar 26) im persönlichen Gespräch bekannt.
Wir waren beide im Termin
Wir wollten uns eigentlich nur darüber informieren, wie es bei der Dame aus der Ukraine weitergeht (bezüglich Wohnung für 3 Personen, da sie gerne schon angefangen hätte eine Wohnung zu suchen) da wir die Kinder Anfang Februar aus der Ukraine retten würden (wir waren beide dort, da ich eine Dame, mit der ich gut befreundet bin nicht allein in ein Kriegsgebiet fahren lasse. Auf dieses Thema ist er nicht groß eingegangen, er hat uns nur mitgeteilt, dass die Kinder erstmal die Fiktionsbescheinigung (bzw. Bescheinigung über die Bestellung des Aufenthaltstitels nach §24) bräuchten und man erst dann nach einer größeren Wohnung für 3 Personen suchen dürfe.

Da wir angaben uns getrennt zu haben (einfach nur der Ehrlichkeit halber), kamen diesbezüglich einige Rückfragen zur aktuellen Wohnsituation etc. Es ging darum ob wir 2 getrennte abschließbare Zimmer haben, Kühlschrankteilung etc. Dazu sollten wir dann auch jeder so einen Fragebogen ausfüllen. Ich habe dann dem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass er uns gerne auf dem aktuellen Status lassen könne bis die Dame aus der Ukraine eine Wohnung für sich und Ihre Kinder gefunden hätte und umgezogen ist, dass es uns auf die paar Kröten mehr im Monat nicht ankommen würde. Darauf hat er dann gar nicht erst geantwortet und hat sein Programm durchgezogen:
- Termin mit Außenteam zwecks Begutachtung der Wohnsituation (Auf meine Nachfrage hin, ob diese denn mit uns einen Termin koordinieren würden, weil wir ja Anfang Februar wahrscheinlich für ein paar Tage weg sein würden, hat er mit sehr klaren Worten gesagt, dass man einen Termin ausmachen würde, da unangekündigte Besuche nur in Fällen von Betrugsverdacht durchgeführt würden.
- Außerdem die Information erhalten: Bei Trennung der BG geht die BG Nummer automatisch auf die Frau über, weshalb ich einen Neuen Antrag stellen sollte. Außerdem sollten wir jeweils einen Mietvertrag auf unsere jeweiligen Namen einreichen (wir hatten zu dem Zeitpunkt einen Mietvertrag eingereicht der uns beide einbezieht)

Also habe ich einen neuen Antrag für mich ausgefüllt (den hatte mir der Sachbearbeiter auch direkt mitgegeben)und den Vermieter darum gebeten die Mietverträge separat auszustellen, dazu dann noch die Nebenkostenabrechnung beigefügt damit auch alles seine Richtigkeit hat. Darüber hinaus noch die beiden Fragebögen zur Wohnsituation. All das habe ich dann sowohl Online über das Portal abgeschickt als auch persönlich in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen.
Wir waren dann zwischen dem 29.01.26 und dem 10.02.26 in der Ukraine (Tickets als Nachweise liegen vor) und natürlich war genau in diesem Zeitraum am 03. oder 04.02 das Außenteam des Jobcenters bei uns zuhause (unangekündigt!). Diese trafen dann nur meinen Demenzkranken Vater an, der wohl einen seiner schlechten Tage gehabt hat und denen totalen Mist erzählt hat, von wegen, dass er nichts über einen Mietvertrag wüsste und wir gar nicht in Deutschland leben würden sondern in der Ukraine <- Ich war selbst nicht dabei und kann nur das schildern was das JC in einem der diversen Antwortschreiben darüber mitgeteilt hat, angeblich ein Protokoll der beiden Mitarbeiter. Mein Vater selbst konnte sich an diesen Besuch nicht erinnern.
Wir haben das dann aber erst Anfang März überhaupt erst erfahen, auf meine Rückfrage zum WBA (der Online auf "in bearbeitung" stand) und zwar in einem Versagensbescheid, der auf den 11.02.2026 datiert war. Diesen haben wir weder postalisch noch Online erhalten (warum sonst hätte ich eine Rückfrage stellen sollen -.-) Jedenfalls habe ich dann einen Widerspruch geschrieben mit der Schilderung (+ Offizielles Dokument der Diagnose Demenz) dass mein Vater Demenet ist und wir natürlich in Deutschland wohnen und zu dem Zeitpunkt (wie im Termin auch angekündigt) in der Ukraine waren um die Kinder der Dame aus der Ukraine vor dem Krieg zu retten (sind beides Jungs und die durften vorher nicht raus und der Vater ist Soldat und seit über einem Jahr nicht mehr zuhause gewesen, man weiß nichts über seinen verbleib - wahrscheinlich Tod).

Aufgrund der Aussage meines Demenzkranken Vaters und dem einen (nicht angekündigten) Besuch stellen die uns nun als Betrüger dar die nicht in Deutschland Wohnen (Die Dame aus der Ukraine besucht einen Deutsch B2 Kurs an der VHS in Deutschland, hat ein Deutschlandticket (geliehen von meiner Schwester) und es sind und waren immer wieder Bewegungen auf den Kontoauszügen in Deutschland ersichtlich (wir haben zwischenzeitig dinge verkauft um zu Überleben), was beweist das wir uns in Deutschland regulär aufhalten. Darüber hinaus haben wir für beide Kinder auch die Anträge auf §24 Schutz gestellt - was auch beweist das wir uns in Deutschland aufhalten und es gibt jede Menge zeugen, darunter natürlich Familie und Freunde aber auch Nachbarn denen man täglich begegnet. Wir haben sämtliche uns zur Verfügung stehenden Nachweise eingereicht (Mitlerweile beim Sozialgericht) - Über die Verkäufe von Blu Ray, DVDs und Spiele sowie Musikmedien um die Reise in die Ukraine zu finanzieren und um zu Überleben. Über die Reise (die Tickets hinreise für 2 Personen und Rückreise für 4 Personen - Unterkunft vor Ort bei Ihren Eltern), die Anträge auf §24 Schutz für die Kinder, Screenshots von Tickets aus Deutschland etc.

Laut JC ist nichts bewiesen und man müsse überprüfen ob wir nicht Illegal in Deutschland befindliche Flüchtlinge (Fahnenflucht <-- wurde hier wirklich im offiziellen schreiben verwendet!!) beherbergen. Es gibt eine Unterhaltsvermutung des JC das mein Vater mich finanziell Unterstützen würde (der selber fast 5000€ Schulden auf dem Konto hat)und ich würde meine Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen da ich der Dame aus der Ukraine und ihren Kindern helfe und sie nicht verhungern lasse!

Ich habe das Schreiben vom JC vielen Leuten gezeigt und es gibt eine sehr deutliche Meinung dazu: Der Herr, der das ganze seitens des JC bearbeitet, hat hier sehr starke rechte Tendenzen.

#20
Der Anspruch auf Eingliederungshilfe ist nicht davon abhängig, das man Sozialeistungen nach SGB II oder XII beziehen.
Ohne Hausbesuch oder Untätigkeitsklage wirst du hier vermutlich nicht weiter kommen, d.h. das Sozialamt wird den Antrag weiterhin nicht bearbeiten, oder sogar ablehnen.
Zu einer Begründung zwingen kann man das Sozialamt nicht, höchstens schriftlich dazu auffordern.
Kommt das Sozialamt dieser Aufforderung nicht nach, kannst du dich mit einer Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden und fordern, dass dieser das Sozialamt auffordert, seiner Begründungpflicht nachzukommen.

Bsp:
Im Zusammenhang mit meinem Antrag auf Eingliederungshilfe vom ... haben sie schriftlich/mündlich einen Hausbesuch als erforderlich genannt.
Ein Hausbesuch stellt eine Datenerhebung dar, die in das grundgesetzliche Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung eingreift, insofern ist dieser nur zulässig, wenn die erforderlichen Daten nicht auf anderem Wege erhoben werden können und wenn ohne dieses Daten über den Anspruch auf die Leistung nicht entschieden werden kann.
Ich bitte deshalb um Mitteilung, welche konkreten Daten zu meinem Antrag auf PC und Brille nur durch einen Hausbesuch ermittelt werden können und warum ohne diese Daten über meinen Antrag nicht entschieden werden kann.
Auf diese Information habe ich gemäß Art. 13 und 14 DSGVO einen Rechtsanspruch (vgl. BSG u.a. in B 14 AS 7/19 R vom 14.05.2020).