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Aktuelle Nachrichten / Jobcenter verlangte Nachweis o...
Letzter Beitrag von selbiger - 07. Oktober 2024, 11:02:56
Es sind die alltäglichen Schikanen, die Bürgergeldempfänger tagtäglich erleben. Wer nicht auf die Hilfe des Jobcenters angewiesen ist, kann sich die Probleme mit der Behörde meist kaum vorstellen.
Anna S. zum Beispiel muss dem Jobcenter nachweisen, dass sie den Strom, den sie verbraucht, auch wirklich verbraucht.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-das-jobcenter-verlangte-nachweis-ob-strom-wirklich-genutzt-wird

so oder so ähnlich hatte ich das auch schon erlebt..nur das es bei mir darum ging ob ich überhaubt die wg nutze..weil ich als einzelbewohner dieser wg..entprechend wenig verbrauch hatte..gingen die davon aus ich würde diese nicht nutzen würde..und ich muste alles an beweisen vorbringen das ich tatsächlich darin wohne und diese auch nutze..obwohl vorhandenen mietvertrag usw.. :wand:
seehr seehr krank sowas..!!menschenverachtend schikanierend und wiederwertig solches verhalten. :teuflisch:
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Maßgeblich sind die Gesamtkosten, eine isolierte Betrachtung der Angemessenheit der HK ist rechtswidrig.
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Zitat von: Lockenstab am 24. Juli 2024, 02:05:31Ach total vergessen, als ich noch mal bei der DRV anrief gings dann plötzlich doch und ich hab das teil bekommen, demnach wäre ich voll leistungsfähig
Verstehe ich das richtig: du hast einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und die DRV hat diesen abgelehnt?
Wurdest du von einem von der DRV beauftragten Gutachter untersucht? Oder worauf basiert diese Leistungsfeststellung der DRV?
#94
Falls noch nicht darauf hingewiesen wurde:
Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich.
Das JC kann nicht auf fiktives Vermögen verweisen, wenn kein Geld zur Deckung der Lebenshaltungskosten da ist, besteht Anspruch auf Bürgergeld.
Das JC kann in einem solchen Fall lediglich einen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II prüfen. Sollte das Geld gestohlen worden sein, ist ein solcher Ersatzanspruch jedoch ausgeschlossen.
Wurde Anzeige wegen Diebstahl erstattet? Das wäre hier das Mindeste.
#95
Um hier eine vernünftige Aussage treffen zu können, benötigt man den Berechnungsbogen des JC für 2023 und Angaben dazu, wieviel KM und wieviel Betriebskosten du 2023 tatsächlich an den Vermieter gezahlt hast.
#96
Das anrechenbare Einkommen mindert zuerst die Regelleistung. Ist das anrechenbare Einkommen höher als die Regelleistung, werden im nächsten Schritt die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) gemindert.
Je nach Einkommenshöhe kann es also dazu kommen, dass man noch anteilig etwas Regelleistung und die vollen KdUH bekommt, oder nur noch anteilig KdUH. Oder eben gar nichts mehr, wenn das Einkommen hoch genug ist.
#97
Sofern du bei 1. tatsächlich auch für den Zeitraum 11+12/2023 Widerspruch eingelegt hattest, hast Du also mit 2. für den Zeitraum 11+12/2023 doppelt Widerspruch eingelegt. Der 2. Widerspruch wäre dabei teilweise, d.h. für den Zeitraum 11+12/2023, unzulässig und höchstens als Ergänzung zum 1. Widerspruch für diesen Zeitraum auszulegen.

Für deine Frage kommt es somit darauf an, auf welchen Widerspruch sich das JC im Änderungsbescheid zu 2. in der Begründung bezieht.
Bezieht sich das JC auf den Widerspruch zu 1. und 2. ist damit auch der Widerspruch zu 1. teilweise, d.h. für den Zeitraum 11+12/2023, erledigt. Wenn du dagegen etwas machen willst, musst du nun klagen.
Bezieht sich das JC im Änderungbescheid jedoch nur auf den Widerspruch zu 2. wird die Änderung für den Zeitraum 11+12/2023 Bestandteil des Widerspruchsverfahrens zu 1. (§ 86 SGG). D.h. du kannst hier nichts unternehmen, sondern musst den Bescheid zum 1. Widerspruch abwarten.


BTW ... statt pampig zu werden, solltest du beim nächsten Mal besser höflich um Antworten bitten.
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Fragen und Antworten zu anderen Problemen / Aw: Neue Vermieterin.
Letzter Beitrag von Ottokar - 07. Oktober 2024, 09:32:15
Zitat von: Andre am 02. Oktober 2024, 01:27:06Seine Kündigung ist ungültig das hatte ich auch der neuen Vermieterin erklärt das sie ungültig ist und sinbefreit vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht und er nicht in deren namen Kündigen kann.
Das sehe ich auch so.

Zitat von: Ronald BW am 02. Oktober 2024, 16:55:47Hast also der Kündigung zugestimmt.
Einer rechtlich unwirksamen Kündigung kann man nicht zustimmen, diese ist und bleibt unwirksam, auch ohne das man dagegen Widerspruch einlegt.

Solange der neue Vermieter nicht selbst begründet wegen Eigenbedarf kündigt, besteht der Mietvertrag fort.
https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/unwirksame-kuendigung/

Sollte der neue Vermieter eine Räumungsklage führen, nimm dir ruhig einen Anwalt für Mietrecht der dich dann vertritt, den darf dann der neue Vermieter zahlen, da die Klage wegen nicht erfolgter Kündigung abgewiesen werden wird.

Die baulichen Maßnahmen musst du nur dulden, sofern es sich um Instandhaltungen handelt. Handelt es sich um Modernisierungen, muss der Vermieter diese 3 Monate vorher ankündigen und deine Zustimmung einholen.

Ich würde hier gegenüber dem neuen Vermieter folgendes schriftlich klarstellen:

1. Die Kündigung des ehemaligen Vermieters ist rechtlich wirkungslos, der Mietvertrag besteht fort.
2. Sofern es sich bei den angekündigten Baumaßnahmen um Modernisierungen handelt, müssen diese 3 Monate vorher unter Mitteilung der konkret geplanten Arbeiten, deren Dauer und Auswirkungen auf die Miete angekündigt werden und ich mus dem zustimmen. Eine derartige Modernisierungsankündigung habe ich bislang erhalten und ich werden deshalb niemandem den Zutritt zu meinen Wohnräumen gestatten.
Auch Instandhaltungsmaßnahmen sind vorher entsprechend anzukündigen und erst dann zu dulden.
#99
Bürgergeld wurde ab Januar bewilligt, aber erst ab April gezahlt.
Warum kann ich so nicht beurteilen und somit auch nicht, ob sich für dich bei korrekter Anrechnung des Wohngeldes ab April ein höherer Anspruch ergibt.
Wenn du der Meinung bist, dass sich für dich bei korrekter Anrechnung des Wohngeldes ab April ein höherer Anspruch ergibt, dann stelle für den Bescheid einen Überprüfungsantrag.
#100
Zitat von: Susanne vom See am 02. Oktober 2024, 09:57:30in vergangenen Threads hatte ich das Thema schon einmal angesprochen, doch jetzt blicke ich gar nicht mehr durch.

Das du hier keine zufriedenstellenden Antworten bekommen wirst, hätte dir klar sein müssen.

Du hast alle Bescheide und Unterlagen vor dir liegen, wir müssen uns durch 3 oder 4 deiner Threads (in denen du teilweise recht patzig rüber kommst, ebenso wie hier wieder) durchklicken um den Zusammenhang wieder, wenn überhaupt, herstellen zu können. Deine subjektiv gefärbte Kuzzusammenfassung ist da auch nicht hilfreich.

Hattest du nicht zwischenzeitlich einen Anwalt eingeschaltet, warum kann der dir nicht helfen?