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#11
Dan

Wenn deine Frage die Überschrift ist
dann
Nein es gibt keinen Zwang, steht auch nicht im Schreiben.

MfG FN
#12
Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 07. Dezember 2025, 16:34:37Das Jobcenter nutzt auch den Medizinischen Dienst der AfA. Sonst gibt es keine Gutachten.
Dann ist das richtig.
Ich habe das nur hervorgehoben weil dass:
Zitat von: Konstantin am 28. November 2025, 21:35:31Du bist verpflichtet, an der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit mitzuwirken. Dazu gehört auch die Teilnahme an Terminen und gegebenenfalls an weiteren Untersuchungen durch den ärztlichen Dienst.
nicht vom JC vorgenommen werden darf sonder allerhöchsten von der AfA oder der RV.
Die Einladungsfrage war ja schon geklärt.

MfG FN
#13
Luigi

Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Ich denke, im §61 und den dazugehörigen "fachlichen Weisungen" steht eigentlich alles drin, was hier in meinem Fall gerade stattfindet. Was sie aber eigentlich nicht gemacht haben, ist einen spezifischen Grund für die Aufforderung zum persönliche Erscheinen anzugeben. Es stand, wie gesagt, nur da, dass ansonsten "mein Antrag nicht bearbeitet werden" könne. Das ist quasi Grund und Rechtsfolge in einem.
Ohne den Wortlaut kann man da sonst nichts schreiben. Und der Grund steht da wo die Betreffzeile ist also noch vor dem Text.

Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20(Genau dieses spezielle Schreiben habe ich nun jetzt nicht mehr, da ich das in der Eingangshalle abgegeben hatte und das wurde einbehalten.
Man gibt keine Originale aus der Hand dass gilt überall, mit ein o. zwei Ausnahmen.
Also in Zukunft nimmst du Kopien mit!

Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Also ich denke: ja, die Sache ist so gesehen aktenkundig.
Kommt darauf an was mit "Eingangshalle" gemeint ist und ob das weitergeleitet wird liegt auch daran. Wenn es ein Sicherheitsdienst war dann  :weisnich:

Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Die entscheiden, wann ich einer "Mitwirkungspflicht" zu deren Zufriedenheit entsprochen habe.)
das ist die falsche Einstellung. Da hat sich das JC schon an die gesetzlichen Regelungen zu halten.

Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Wie dem auch sei, ich erwarte jetzt also, dass man mich zu meinem nächsten Termin mündlich in ein Gespräch verwickelt, mir daraufhin allerlei neue Mitwirkungspflichten mitteilt und wenn ich diese erfülle, man jede Menge Material hat, um noch mehr Mitwirkungspflichten und Nachforderungen zu erfinden und mich so schließlich aus der Leistung zu kegeln, weil mein Antrag so nie bearbeitet werden kann. Würde mich überraschen, wenn es nicht so wäre.
Das kann alles passieren auch das Gegenteil. Wie gesagt ohne die Schreiben im Original zu lesen kann man da nichts "vernünftigeres" schreiben.
Deine Befürchtungen werden ganz gerne bei eLB die sich alles gefallen lassen und dem Amt alles glauben besonders gerne umgesetzt zumindest von den JC die nicht zwingend rechtskonform arbeiten.

Wieso beim nächsten Termin? Hast du den schon? Ist schon ein Bescheid/Zahlung gekommen?
Das JC sollte ab Dezember leisten wann hast du denn den WBA abgegeben?

MfG FN
#14
Zitat von: Bundspecht am Heute um 16:01:08Bei dem Schreiben war "nur" so ein Antwortzettel bei. Da kann ich entweder den Eingang des Schreibens bestätigen

Das muss dann reichen, dem Jobcenter ist nur wichtig, dass die Antragstellungen WoG/Kizu noch im Dezember erfolgt. Kannst ja noch drunter kritzeln: Antragstellung erfolgt am ....
#15
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Letzter Beitrag von Kopfbahnhof - Heute um 16:25:14
Zitat von: Vollloser am Heute um 09:58:55eine Fragerunde an ausgesuchten Zuschauern
Genau darum sehe ich mir diesen Dünnschiss gar nicht erst an.

Da werden die Zuschauer ausgesucht und deren Fragen, auch noch.
#16
Zitat von: Sheherazade am Heute um 15:53:27Normalerweise sind die nicht so realitätsfern, dass die für sowas eine Frist von etwas über einer Woche setzen.


Tja, dass hatte ich ja "mit den Üblichen Drohungen" gemeint..... Ja Datum vom 1. Dez. am 6. Dez. im Briefkasten .... Seidtdem bin ich an dem "Mist" bei ....


Bei dem Schreiben war "nur" so ein Antwortzettel bei. Da kann ich entweder den Eingang des Schreibens bestätigen , und oder wann Wohngeld /KIZ ausbezahlt wird, ankreuzen  :schock:  :wand: 

Die Post hat momentan bei uns auch eine längere Laufzeit ! Aber auch DAS sollte das JC wissen.
#17
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Letzter Beitrag von Sheherazade - Heute um 15:58:15
Zitat von: selbiger am Heute um 15:03:25hier lebte aber keine andere volljährige person..meine partnerin war damals arbeitslos..

Du und deine Partnerin sind zwei (volljährige) Elternteile im Haushalt, dann gab und gibt es für niemanden die Steuerklasse 2 - wenn verheiratet dann entweder 3 und 5 oder 4 und 4, wenn nicht verheiratet 1 für jeden von beiden. Kinderfreibeträge sind was völlig anderes.
#18
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Letzter Beitrag von peter_m - Heute um 15:55:06
Ich frage nicht, was das gebracht hat. Ich frage, was sich verändert hat.
Die richtige Antwort: Nichts.
Auch heute hat man, wenn man alleine mit 3 Kindern zusammenwohnt, 3 Kinderfreibeträge und Steuerklasse 2.

Was es bringen würde, wenn Hartz4 nicht eingeführt worden wäre, hängt immer von Deiner persönlichen Situation ab.
Bei Dir ist in den 20 Jahren offenbar vieles schiefgelaufen. Was davon tatsächlich mit politischen Entscheidungen zu tun hat, weiß man nicht.
Wahrscheinlich weniger als man denkt.
Wenn Du immer noch in Dänemark arbeiten würdest, ginge es Dir sicherlich besser. Hättest Du mal nicht damit aufgehört.
#19
Zitat von: Bundspecht am Heute um 15:09:37Ich frage mich nur, wie ich das ganz bis Mittwoch dem JC gegenüber nachweise soll 

Die müssen dann ganz einfach deinem Wort vertrauen. Wieso eigentlich bis Mittwoch, dem 10. Dezember, das Schreiben vom Jobcenter ist doch erst vom 1. Dezember. Normalerweise sind die nicht so realitätsfern, dass die für sowas eine Frist von etwas über einer Woche setzen.
#20
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Letzter Beitrag von selbiger - Heute um 15:45:45
Zitat von: peter_m am Heute um 15:16:56Und was hat sich jetzt aus Deiner Sicht konkret verändert für Alleinerziehende ggü. der Zeit, in der Du Lohnsteuerklasse 2 hattest?

was glaubste wohl was das gebracht hat..??was hätte es gebracht wenn kein schröder keine agenda 2010 usw..so währe die frage zu stellen..