Zitat von: Rentnerin am 07. Dezember 2025, 16:34:37Das Jobcenter nutzt auch den Medizinischen Dienst der AfA. Sonst gibt es keine Gutachten.Dann ist das richtig.
Zitat von: Konstantin am 28. November 2025, 21:35:31Du bist verpflichtet, an der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit mitzuwirken. Dazu gehört auch die Teilnahme an Terminen und gegebenenfalls an weiteren Untersuchungen durch den ärztlichen Dienst.nicht vom JC vorgenommen werden darf sonder allerhöchsten von der AfA oder der RV.
Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Ich denke, im §61 und den dazugehörigen "fachlichen Weisungen" steht eigentlich alles drin, was hier in meinem Fall gerade stattfindet. Was sie aber eigentlich nicht gemacht haben, ist einen spezifischen Grund für die Aufforderung zum persönliche Erscheinen anzugeben. Es stand, wie gesagt, nur da, dass ansonsten "mein Antrag nicht bearbeitet werden" könne. Das ist quasi Grund und Rechtsfolge in einem.Ohne den Wortlaut kann man da sonst nichts schreiben. Und der Grund steht da wo die Betreffzeile ist also noch vor dem Text.
Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20(Genau dieses spezielle Schreiben habe ich nun jetzt nicht mehr, da ich das in der Eingangshalle abgegeben hatte und das wurde einbehalten.Man gibt keine Originale aus der Hand dass gilt überall, mit ein o. zwei Ausnahmen.
Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Also ich denke: ja, die Sache ist so gesehen aktenkundig.Kommt darauf an was mit "Eingangshalle" gemeint ist und ob das weitergeleitet wird liegt auch daran. Wenn es ein Sicherheitsdienst war dann
Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Die entscheiden, wann ich einer "Mitwirkungspflicht" zu deren Zufriedenheit entsprochen habe.)das ist die falsche Einstellung. Da hat sich das JC schon an die gesetzlichen Regelungen zu halten.
Zitat von: Luigi am 07. Dezember 2025, 13:55:20Wie dem auch sei, ich erwarte jetzt also, dass man mich zu meinem nächsten Termin mündlich in ein Gespräch verwickelt, mir daraufhin allerlei neue Mitwirkungspflichten mitteilt und wenn ich diese erfülle, man jede Menge Material hat, um noch mehr Mitwirkungspflichten und Nachforderungen zu erfinden und mich so schließlich aus der Leistung zu kegeln, weil mein Antrag so nie bearbeitet werden kann. Würde mich überraschen, wenn es nicht so wäre.Das kann alles passieren auch das Gegenteil. Wie gesagt ohne die Schreiben im Original zu lesen kann man da nichts "vernünftigeres" schreiben.
Zitat von: Bundspecht am Heute um 16:01:08Bei dem Schreiben war "nur" so ein Antwortzettel bei. Da kann ich entweder den Eingang des Schreibens bestätigen
Zitat von: Vollloser am Heute um 09:58:55eine Fragerunde an ausgesuchten ZuschauernGenau darum sehe ich mir diesen Dünnschiss gar nicht erst an.
Zitat von: Sheherazade am Heute um 15:53:27Normalerweise sind die nicht so realitätsfern, dass die für sowas eine Frist von etwas über einer Woche setzen.
Zitat von: selbiger am Heute um 15:03:25hier lebte aber keine andere volljährige person..meine partnerin war damals arbeitslos..
Zitat von: Bundspecht am Heute um 15:09:37Ich frage mich nur, wie ich das ganz bis Mittwoch dem JC gegenüber nachweise soll
Zitat von: peter_m am Heute um 15:16:56Und was hat sich jetzt aus Deiner Sicht konkret verändert für Alleinerziehende ggü. der Zeit, in der Du Lohnsteuerklasse 2 hattest?