ZitatDarlehensvertrag Datum 09.12.2025
Zwischen
Frau abc, Anschrift, im weiteren Darlehensnehmer genannt,
und
Herrn xyz, Anschrift, im weiteren Darlehensgeber genannt,
wird folgender Darlehensvertrag geschlossen:
1.
Der Darlehensgeber zahlt dem Darlehensnehmer einmalig einen Betrag in Höhe von 200€ in per Überweisung auf das Konto Nr. 12345678 bei der Knastbank eG, BLZ 123456789 zur Anschaffung von ... . ←-- Was trage ich dafür ein ? Ich musste wegen 1xHandy,1xInternet Anbieterwechsel leider 2x Abschluss beim alten Anbieter zahlen!
beim neuen Anbieter 1x Simkarte (Aktivierungsgebühr) zahlen,beim Internet fiel die Gebühr weg! der Neue Anbieter ist billiger.
2.
Das Darlehen ist zinslos.
Die Auszahlung nach 1. erfolgt am 12.12.2025
3.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Darlehen ausschließlich zu dem in 1. vereinbarten Zweck zu verwenden.
(Hiermit wird eine Zweckentfremdung des in 1. genannten Zweckes, der einen anderen Zweck dienen muss als der, dem das ALG II dient, verhindert)
4.
Der Darlehensnehmer tritt hiermit sein Recht auf Verwertung des mit dem Darlehensbetrages gekauften, in 1. bezeichneten Objektes, als Sicherheit an den Darlehensgeber bis zur kompletten Rückzahlung des in 1. genannten Darlehensbetrages ab.
Es ist dem Darlehensnehmer untersagt, für den Zeitraum der Abtretung dieses Objekt als sein Eigentum zu bezeichnen, zu verkaufen, zu verpfänden oder es anderweitig als Sicherheit abzutreten.
5.
Die Rückzahlung der in 1. genannten Darlehenssumme erfolgt ab 23.01.2006 in monatlichen Raten von 10€ bis 50€ an den Darlehensgeber. ←-- Kann man das mit den Raten so lassen??
Die Rückzahlung leistet der Darlehensnehmer in per Überweisung auf das Konto Nr. 87654321 bei der Knastbank eG, BLZ 123456789.
Düsseldorf, den 09.12.2025 (Natürlich vor der ersten Rate)
Unterschrift Darlehensnehmer
XXXX
Unterschrift Darlehensgeber
XXXX
Zitat von: BO177 am Heute um 11:11:53Bis 31.12.25 konnte er nur für 2024 abrechnen; auch ist er inzwischen nicht mehr Eigentümer der Wohnung.
Zitat von: ghost am Heute um 11:32:10Kann ich bein Thread in den Bereich "Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen" verschieben?
Zitat von: Sheherazade am Heute um 09:43:43Welche Leistung beziehst du, ALG1 oder Bürgergeld?ALG 1
Zitat von: Schatzmeister am Heute um 09:28:33"für Leistungen die Sie betreffen kann das Konto nicht einfach
geändert werden, weil die Änderung ansonsten auch die laufende
Leistung betrifft"
Zitat von: Sheherazade am Heute um 09:57:40Zitat von: Schatzmeister am Heute um 09:28:33Es gibt doch keine gesetzliche Regelung die dies unmöglich macht ?
Das Jobcenter hat Recht, für deine Leistungen hast du eine Bankverbindung hinterlegt, die gilt nunmal für alle Zahlungen des Jobcenters. Und: Seit letztem Oktober gibt es bei den Banken die Empfängerüberprüfung, das ist eine obligatorische Prüfung von Empfängername und IBAN, um Betrug zu verhindern – bei Abweichungen erhalten Kunden (in deinem Fall das Jobcenter) Warnungen und haften bei Ignorieren selbst.
Vielleicht mal bei deiner Bank nachfragen was die bessere Vorgehensweise ist.
Zitat von: Schatzmeister am Heute um 09:28:33Es gibt doch keine gesetzliche Regelung die dies unmöglich macht ?