Neuigkeiten:


Das Forum-Team wünscht Allen ein gesundes neues Jahr.

Hauptmenü

Neueste Beiträge

#91
Fragen und Antworten zu anderen Problemen / Aw: Schonvermögen
Letzter Beitrag von Sensoriker - 14. Januar 2026, 16:04:47
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2026, 15:53:27Das hat so ein Beigeschmäkle.
Wenn ich das alles so lese ist das eher ein vollreifer Tilsiter.
#92
Hallo Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 13. Januar 2026, 18:43:00ch neige dieses mal tatsächlich dazu hier dem JC Recht zu geben.
Obwohl die Eltern angeblich nur 3100,- verdienen überweisen sie dem Sohn Oktober 1828
Also wie ich hatte heute nochmal mit meinen Bruder per Telefon geredet!Er sagte mir folgendes er hab vor dem Antrag auf Bürgergeld dem Sohn Geld Geliehen,Speed leider geht das nicht mehr! Der Bürgergeldantrag ist am 17.10.25 gestellt die unterlagen habe ich alles ausgefüllt +kopiert das mein Bruder mit dem Neffen sie beim JC abgab.

Er wusste aber nicht das er auch bei sehr kleinen Beträgen es als Darlehn eintragen muss,da es aber vor Antragstellung war! sollte das doch nicht angerechnet werden ??

Wie mein Bruder mir vorher sagte er habe seinen Sohn am 14.10.25 = die 1510€ geliehen, das war vor der Antragstellung am 17.10.25! Sein Sohn wollte einem Führerschein machen um so als Fahrer arbeiten"ob er das schon angefangen hat weiß sein Vater nicht. Das Geld braucht sein Vater wieder zurück.

Er ist aber schon bei der Fahrschule angemeldet,mein Bruder hat natürlich vor Wut getobt das sein Sohn das gemacht hat,obwohl er kein Geld hat um es bezahlen.

Also ich habe heute meinen Bruder richtig zur Sau gemacht, warum zahlst du nicht die hohen Schulden(20k)? dann darf er sich nicht wundern wenn die Gläubiger im Zinsen für nicht bezahlte raten zahlen+mit der Pfändung drohen. Oft haben sie im Monat selber nichts zu Essen.

Die 1500€ Bareinzahlung das hat die Freundin des Neffen leider verschuldet!das soll eine Einladung für den Urlaub für im +sie sein. Aber warum sie das gemacht hat! mein Bruder war richtig sauer auf dem Sohn,dem ist es egal was sein Vater sagt.

Leider ist der Sohn richtig Agro traue im zu das er beide Eltern schlägt"wenn ich es 1x sehe das er das macht kann sich der Sohn sich im Krankenhaus ein Bett vormerken oder noch schlimmer.

Mein Bruder ist leider Geistig etwas zurück geblieben er weiß oft nicht was er sagt,jedes mal sagt er was anderes dazu ist er über 50% Körperlich behindert.

Zitat von: Sensoriker am 13. Januar 2026, 18:43:00November 745,-, Dezember 974
Ab Nov bis jetzt zwingt der Sohn seinen Vater das er im für den Führerschein weiter Geld gibt,mein Bruder streitet sich mit den Eltern!

entweder zwingt er seine Mutter das sie ihm ihr Geld gibt, oder er droht ihr du bist sofort tot oder er streitet sich mit meinen Bruder,mein Bruder will aber das ganze Geld wieder zurück.

Zitat von: Sensoriker am 13. Januar 2026, 18:43:00Das war ein Antrag aus 2024 wo dein Bruder eine Verdienstbescheinigung von 2022!! beigelegt hat
Das mit der Verdienstbescheinigung von 2022 kann nicht stimmen weißt du warum ?

Ich habe vor 2 Jahren (2024) Versucht das der Neffe= Bürgergeld beantragt das wurde mündlich abgelehnt ,ich weiß das ich nie eine Verdienstbescheinigung für 2022 kopiert hatte+mein Bruder das dem JC gab.

das mit der Abrechnung von 2022 ist bestimmt eine Lüge.Mein Bruder hat den Antrag zurück genommen,das JC hatte in Telefonisch 2024 gesagt ihm steht das damals nicht zu und wir sollen den Antrag zurück nehmen.

Ich habe nur telefonisch Kontakt zu meinen Bruder sonst wäre der Penner von Neffe schon längst aus dem Haus. Wie ich schon sagte mein Bruder scheint mich nicht zu verstehen ich muss das in sehr oft mehrmals erklären.

Bin sehr sauer auf meinen Bruder+Neffen beide bauen einem Mist nach dem anderen. :wand:

Ich hoffe das ich mich gut ausgedrückt habe.
#93
Mein Neffe (Empfänger Bürgergeld) plant in ein paar Wochen/Monaten eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen. Er wird dann zwar auch keine Reichtümer verdienen aber vermutlich dem Bürgergeld dauerhaft ade sagen.

Worauf muss er besonders achten?
Wann muss er dem Amt was mitteilen?
Wie sieht es mit Einkünften ab dem Zeitpunkt aus, muss man die nachweisen und wird womöglich etwas zurückgefordert?
Wie sieht es bei zukünftigen Ersparnissen aus, muss man eventuell gezahltes Bürgergeld zurückzahlen?
Wie sieht es mit der Bürgergeldzeit und dem Thema Rente aus. Werden dafür igendwelche Beitragszeiten anerkannt und zählen die Jahre für die Krankenversicherung für Rentner später? Was muss man bei der Kontenklärung beachten?

Ich weiß das sind eine Menge Fragen und vielleicht habe ich auch etwas wesentliches nicht im Blick. Ich bin leider ziemlich unbedarft in dem Thema und mein Neffe hat nicht die Kraft sich darum zu kümmern. Daher versuche ich das für ihn zu klären.

Gerne auch Links, wo ich gute Infos zu dem Thema finde.
#94
Fragen und Antworten zu anderen Problemen / Aw: Schonvermögen
Letzter Beitrag von Hexenkessel - 14. Januar 2026, 15:03:30
Vielen Dank Ihr Lieben für Eure Anteilnahme und Antworten!

@Rotti, das mit der KI ist schon als Vorabinformation eine gute Idee. Da bekommt man dann noch mehr auf einmal zum Durchchecken aus Google raus. Das es nicht unbedingt richtig ist, ist schon klar. Dasselbe gilt allerdings auch für Wikipedia.-)).

@Fettnäpchen, sicherlich wird die Höhe eines nicht gemeldeten Vermögens, sollte es über irgendeinem Freibetrag liegen, miteinscheidend für irgendeine Strafaktion seitens des JC/eines SG sein. Es geht mir aber darum, ob irgendwelche Erfahrungswerte vorliegen, wie das generell gehandhabt wird??? Irgendwem wird das im Forum doch schonmal passiert sein. Zu den Summen: kommt darauf an, ob dann 15 T€ oder 20 T€ Freibetrag für sonstiges Vermögen gelten und ob sie das damalige Tagesgeldkonto noch "auf dem Schirm haben" (siehe mein Vorgeschreibsel). Insofern wäre ich ca. entweder < oder > 5 T€ drüber.

@Ottokar, vielen Dank für die Antwort! Wahrscheinlich bräuchte ich auch nur noch 1-2 Antworten von dir, dann bin ich gedanklich mit meinem Thema durch.

also: Es beruhigt mich irgendwie ungemein, das man anscheinend Vermögensveränderungen des laufenden Bezugs erst mit dem nächsten WBA angeben muss. D.h. bis dain bin ich noch auf der "sicheren Seite" (... noch nichts falsch gemacht zu haben).

Frage 1:
Gesetzt den Fall, ich würde beim nächsten WBA darauf hinweisen. Wie geht das dann?? Ich gebe Art, Zeitpunkt und Höhe der Nettozahlung (AZ DV minus KV) an, oder nur den Betrag nach Abzug von "vernünftigen Ausgaben"???

Frage 2:
Gesetzt den Fall, ich melde nichts. Nun müsste man zum Ausgangspunkt der Diskussion zurückkehren.

Damals bei der Aufnahme der Vermögensverhältnisse haben Sie explizit nach Absicherungen fürs Alter gefragt. Wahrheitsgemäß habe ich den Abschluss der DV und meine Rüroprente bestätigt und die Unterlagen zum Kopieren ausgehändigt. Meine Vermutung ist ja, dass das beim JC untergegangen ist. Dafür spricht, dass sie den AZ-Zeitpunkt kennen müssten, aber bisher nichts unternommen haben. Ebenfalls fürs "verbummelt haben" spricht, das durchaus anfangs Zinserträge für das Tagesgeldkonto, wohl nur unterhalb des damaligen Freistellungsfreibetrages (weniger als 100 Euro im Quartal) angefallen sind und ich nie danach gefragt worden bin.

Hierzu sagtest du eingangs:
ZitatZitat von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33
    Ich habe aber weder eine Vermögensaufstellung noch Schonermögenaufstellung von denen als Anlage jemals zurückbekommen. Wird das normalerweise wiederrum später an den Antragsteller ausghändigt?

Nein. Da muss man sich schon eine Kopie machen.
Man kann aber auch nach Art. 15 DSGVO vom JC eine vollständige Auskunft über die von denen verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen, dazu gehören dann auch die von dir gemachten Angaben zum Vermögen.

    Zitat von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33
    Ich seh mich jetzt aber nicht in der Position, im Nachhinein auf irgendwas aufmerksam zu machen (???), was das JC selber u.U. verkackbeutelt hat.

Eine solche Pflicht gibt es auch nicht.

Im übrigen bin ich mir ziemlich sicher, das damals auch DV´s generell zum Schonvermögen wie z.B. Rürop-Renten und nicht zum sonstigen Vermögen (nun FB 15-20 T€) dazu gehörten.

Stellt sich also immer noch die Frage, was passieren "könnte" (vorstellungsgemäß mindestens bis maximal ...), wenn ich es zum nächsten WBA-Zeitpunkt als geänderte Vermögensverhältnisse nicht kundtun würde???? .... und sie es später durch irgendwas rausfinden. Es wäre ja nicht so, dass ich in der Zwischenzeit BG bezogen, aber gleichzeitig Erträge aus selbständiger Tätigkeit bezogen hätte oder eine LV ausgezahlt bekommen habe, die nur eine Laufzeit von 8-12 Jahren hatte und ganz bestimmt nicht fürs Alter gedacht war.
#95
Tipps zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) / Aw: überlange Bearbeitungszeit
Letzter Beitrag von pepe - 14. Januar 2026, 12:55:05
okay danke, vollmacht ist vorhanden, ich probiers,,
#96
Lt. Rechtsprechung ist eine Bearbeitungsdauer von 2 Wochen zumutbar.
Stelle einen schriftlichen "Antrag auf vorläufige Zahlung" mit Frist von einer Woche, Datum angeben. Wenn das Jobcenter den nicht bewilligt oder innerhalb der Frist bearbeitet, dann stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes für deinen Sohn zu verurteilen.
Für das Sozialgericht benötigst du von deinem Sohn eine Vertretungsvollmacht nach § 73 SGG.
#97
Tipps zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) / überlange Bearbeitungszeit
Letzter Beitrag von pepe - 14. Januar 2026, 10:44:12
Hallo

ich schreibe für meinen Sohn,,50 Prozent behindert und aktuell sehr krank, Ich habe ne Vollmacht für das Jobcenter. Nachdem ein Betreuer dort die Antragspapiere mit den Kontodaten abgegeben hat, bekam er die Auskunft, der Antrag dauert 3 . 4 Monate....ich bin dann hin und habe mit der Leitung gesprochen, dass das hier nicht geht. Er ist ohne Krankenversichrung und krank..Nachdem mir zugesichert wurde,dies schneller zu bearbeiten, sind nun über 2 Monate vergangen, Nichts....es wurden wiederum die Kontodaten angefragt, und wir nähern und dem Ende des 3. Monats..
Beschwerde am Empfang,, nun es warten viele Leute und manche haben nichts zu essen....was ist das fr eine Auskunft??...Frage nun  was kann ich tun...es wird zunehmend schwieriger das zu manangen, da ich als Rentner auch nur eine geringe Rente habe,,,,Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich gestellt, wohl wissend, dass das nicht viel bringt. Was kann ich noch tun....danke
#98
Fax ist 2026 nicht mehr zeitgemäß, aber es verschwindet nur langsam, weil bürokratien träge sind und viele organisationen ihre prozesse nicht modernisiert haben.

Es ist langsam, unflexibel und technisch aus der zeit gefallen.

Moderne alternativen wie E‑Mail mit qualifizierter signatur, Upload‑Portale, End‑to‑End‑verschlüsselte kommunikation oder digitale formulare sind sicherer und effizienter.

Faxgeräte hängen oft noch an analogen strukturen  die längst zurückgebaut werden.
#99
 :ironie:

Bei vielen JC ist zwar noch eine Faxnummer angegeben, doch sind viele nicht mehr darunter zu erreichen! Warum wohl? Weil man dann auf den Postweg ausweichen muss. Und da kann man sagen: die Post hat uns nicht erreicht! Bei Fax ging das nicht so einfach, weil man da einen Nachweis hätte! :yes:
#100
Aktuelle Nachrichten / Aw: Das Hauptzollamt Dortmund ...
Letzter Beitrag von Ottokar - 14. Januar 2026, 09:20:33
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Januar 2026, 13:23:32Bei mir konnte das jc nicht mal eine kontoänderung rechtzeitig vornehmen und hatte auf das konto wo kein p konto war aber das mit dispo überwiesen und da wurde vollstreckt und die Bank hatte sogar einfach den Regelsatz einbehalten und auch kein Teilbetrag ausbezahlt .
Da hat auch nicht die Bank etwas falsch gemacht, sondern das JC.
Wenn das JC aufs falsche Konto überweist, hat es Mist gebaut und ist dafür haftbar.
Wusste das JC rechtzeit davon, vielleicht sogar, dass es sich um ein P-Konto handelt, hat es seine Sorgfalts- und Obliegenheitspflichten grob fahrlässig vernachlässigt und ist deshalb schadenersatzpflichtig.