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Aktuelle Nachrichten / Aw: Die AfD ist nachweislich v...
Letzter Beitrag von Sheherazade - 14. September 2026, 18:30:14
ZitatVOM MINISTERPRÄSIDENTEN ZUM STAATSPROBLEM
Stellen wir uns nur einmal vor: Ulrich Siegmund wird Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt.
Nicht irgendein AfD-Mann. Sondern der Mann, dessen Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde – und der gleichzeitig darüber nachdenken lässt, was aus eben diesem Verfassungsschutz werden soll.
Praktisch.
Wenn einem der Wachhund nicht gefällt, diskutiert man eben über den Hund.
Siegmund will einen ,,Remigrationsbeauftragten". Er spricht von einer ,,Remigrations- und Abschiebeoffensive". Und inzwischen sogar davon, dass man dafür bei Rüstungsgütern entsprechende ,,Hilfsmittel" brauchen könne.
Das ist der Punkt, an dem aus dem freundlichen Wahlplakat eine ziemlich unfreundliche staatsrechtliche Frage wird:
Was passiert eigentlich, wenn eine solche Regierung nicht nur redet – sondern handelt?
Stellen wir uns also weiter vor, die Regierung Siegmund überschreitet dabei die Grenzen des Grundgesetzes und verletzt Bundespflichten so schwerwiegend, dass die Bundesregierung zu jenem Instrument greifen muss, das seit 1949 im Grundgesetz steht und noch nie angewendet wurde:
Artikel 37. Bundeszwang.
Der Bund sagt:
Sachsen-Anhalt, bis hierhin und nicht weiter.
Siegmund sagt: Nö.
Dann wird es interessant.
Denn Artikel 37 ist keine politische Bitte und auch keine Einladung zum gemütlichen Verfassungsgespräch bei Kaffee und Baumkuchen. Mit Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen treffen, um ein Land zur Erfüllung seiner Bundespflichten anzuhalten.
Und wenn ein Ministerpräsident sich widersetzt?
Dann kommt er nicht automatisch ins Gefängnis.
Das Grundgesetz kennt keine Gefängnisstrafe für politische Unbotmäßigkeit.
Gott sei Dank.
Aber auch ein Ministerpräsident besitzt keinen Generalschlüssel, mit dem er das Strafgesetzbuch abschließen kann.
Leistet er bei der rechtmäßigen Durchsetzung aktiven, strafbaren Widerstand, droht Gewalt an oder begeht andere Straftaten, dann verwandelt sich die große Pose des Widerstandskämpfers gegen ,,Berlin" plötzlich in etwas erstaunlich Banales:
einen Fall für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Und am Ende könnte tatsächlich eine Gefängnistür zufallen.
Nicht weil Siegmund AfD-Mitglied ist.
Nicht weil Millionen Menschen AfD gewählt haben.
Nicht weil eine Bundesregierung einen unbequemen Ministerpräsidenten loswerden möchte.
Sondern weil auch eine demokratisch gewählte Regierung nicht demokratisch legitimiert ist, das Recht außer Kraft zu setzen.
Genau darin liegt die eigentliche Gefahr.
Demokratie schafft sich nämlich nicht erst dann ab, wenn morgens Panzer vor dem Parlament stehen.
Es genügt, wenn eine gewählte Regierung beginnt, Institutionen, Kontrollorgane und rechtsstaatliche Grenzen als Hindernisse zu betrachten, die man beseitigen müsse, weil man schließlich ,,das Volk" hinter sich habe.
Eine Mehrheit ist aber kein Freibrief.
44 Prozent sind kein Freibrief.
Auch 51 Prozent wären keiner.
Und 100 Prozent wären es nicht.
Denn das Grundgesetz ist gerade dafür geschrieben worden, dass die Macht nicht alles darf, nur weil genügend Menschen ihr zugestimmt haben.
Vielleicht sollten wir deshalb Artikel 37 nicht erst googeln, wenn wir ihn brauchen.
Nicht als Drohung gegen die AfD.
Nicht als politisches Wunschinstrument.
Sondern als Erinnerung daran, dass die Bundesrepublik für den Ernstfall Sicherungen eingebaut hat.
Denn wer einen Staat regieren will, sollte vorher eines verstanden haben:
**Das höchste Amt im Land steht nicht über dem Grundgesetz.
Es steht darunter.
Auch wenn man gewählt wurde.
Gerade dann.**
Quelle
#92
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:02:17Ich will keinen Ärger für den AG produzieren

Der bekommt keinen Ärger für deinen Fehler.
#93
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:02:17Ja? Das ergab sich ja alles kurzfristig und ich hatte leider auch kein Guthaben auf dem Handy, um anzurufen. Es lag doch durch das Einfühlungsverhältnis ein gewichtiger Grund vor.

Rechtlich gesehen ist die Situation leider zweigeteilt. Während das Einfühlungsverhältnis selbst ein starker Grund für eine Terminverschiebung ist, sind die fehlende Absage und das fehlende Handyguthaben vor dem Gesetz das Problem. Das Problem liegt bei der Meldepflicht. Auch bei kurzfristigen Ereignissen fordert der Gesetzgeber, dass das Amt so schnell wie möglich informiert wird. Dass du den Termin gar nicht abgesagt hast, gilt rein formal als Meldeversäumnis.

Kein Handyguthaben das wird rechtlich als persönliches Lebensrisiko gewertet. Das Amt argumentiert hier meist, dass eine Absage über alternative Wege z. B. kostenlose Online-Nachricht über das Jobcenter.digital-Portal im WLAN, eine E-Mail, ein öffentliches Telefon oder die Bitte an Freunde/Familie, kurz Bescheid zu sagen zumutbar gewesen wäre.
#94
Zunächst mal vielen Dank für eure Antworten!  :sehrgut:

Zitat von: Sheherazade am 14. September 2026, 17:34:11
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 17:27:51Hätte der Arbeitgeber da etwas beantragen müssen? Die Sachbearbeiterin brüllte wohl noch etwas von Unfallsversicherung. Die ist doch aber bei einem Einfühlungsverhältnis gar nicht vorgeschrieben.

Richtig, du hast aber beim Jobcenter Probearbeit angegeben. Und die muss dir vorher in Form einer Maßnahme genehmigt werden aus versicherungstechnischen Gründen.

Das stelle ich nicht in Abrede. Mir war aber gar nicht klar, dass das was ich da gemacht habe eigentlich ein "Einfühlungsverhältnis" ist. Für mich war so was immer landläufig "Probearbeiten". Muss ein ALG-2-Empfänger da arbeitsrechtlich so geschult sein? Ich habe mir über diese Formulierung gar keine Gedanken gemacht.

Besonders verstehe ich aber nicht, warum da jetzt der Arbeitgeber beschuldigt wird. Der hat ja keinen Einfluss darauf was ich auf einen Anhörungsbogen schreiben. Ich hätte theoretisch auch schreiben können ich sei mit der Firma an dem Tag zum Mars gelfogen, für mein "Geschreibsel" ist er doch nicht verantwortlich.

Zitat von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 17:39:13Rechtlich gesehen hättest du den Termin absagen müssen


Ja? Das ergab sich ja alles kurzfristig und ich hatte leider auch kein Guthaben auf dem Handy, um anzurufen. Es lag doch durch das Einfühlungsverhältnis ein gewichtiger Grund vor.

Zitat von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 17:39:13Dieses Verhalten darf für die Mitarbeiterin nicht folgenlos bleiben. Du solltest umgehend eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen persönlichem Fehlverhalten und verhaltensbedingter Geschäftsschädigung einreichen

Meine Sorge ist, dass sie dann noch mehr "durchdreht". Ich will keinen Ärger für den AG produzieren, nachher soll er vielleicht noch dazu aussagen. Und diese Leute haben sicher anderes zu tun als Stellungnahmen zu verfassen und rgendwo hin zu kommen und etwas auszusagen.
#95
Aktuelle Nachrichten / Aw: Rente und Steuern 2027: Ne...
Letzter Beitrag von Kopfbahnhof - 14. September 2026, 17:41:36
Zitat von: Sheherazade am 14. September 2026, 17:24:59Wenn sicher ist, dass du unter dem Freibetrag bleibst
Ich komme sicher darüber.

Aber das ist noch etwas weiter weg.
Evtl. geht es dann nach Tschechien, dort ist der Freibetrag deutlich über dem in D.

Südtirol wäre auch gut, aber da muss man weiterhin Steuern in D abdrücken.

Genauer wird es aber erst, wenn die Rente da ist.
#96
Ein Einfühlungsverhältnis ist rechtlich gesehen ein reines Kennenlernen ohne Arbeitspflicht und ohne Vergütung, während eine echte Probearbeit als Probearbeitsverhältnis eine tatsächliche Mitarbeit mit Weisungsrecht und Anspruch auf Lohn darstellt.

Das Verhalten deiner Sachbearbeiterin ist absolut nicht normal, völlig unprofessionell und eine massive Grenzüberschreitung. Dass ein Betrieb, der dir eine Chance gibt, derart am Telefon schikaniert und bedroht wird, musst du nicht hinnehmen. Betone noch einmal, dass es sich um ein rechtlich zulässiges, unentgeltliches Einfühlungsverhältnis von nur zwei Stunden handelte, bei dem keine Arbeitsleistung erbracht wurde daher keine Schwarzarbeit und keine vorherige Genehmigungspflicht für den Betrieb.

Dieses Verhalten darf für die Mitarbeiterin nicht folgenlos bleiben. Du solltest umgehend eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen persönlichem Fehlverhalten und verhaltensbedingter Geschäftsschädigung einreichen. Rechtlich gesehen hättest du den Termin absagen müssen, aber die Reaktion der Mitarbeiterin ist völlig unverhältnismäßig. Da du den Anhörungsbogen schon abgegeben hast, warte ab, was als Nächstes kommt. Sollte ein Sanktionsbescheid eintrudeln z.B. 10 % Kürzung wegen des verpassten Termins, lege sofort Widerspruch ein und verweise auf deine Dienstaufsichtsbeschwerde und den Nachweis des Betriebs.

#97
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 17:27:51Hätte der Arbeitgeber da etwas beantragen müssen? Die Sachbearbeiterin brüllte wohl noch etwas von Unfallsversicherung. Die ist doch aber bei einem Einfühlungsverhältnis gar nicht vorgeschrieben.

Richtig, du hast aber beim Jobcenter Probearbeit angegeben. Und die muss dir vorher in Form einer Maßnahme genehmigt werden aus versicherungstechnischen Gründen.
#98
Hallo liebe Community,
ersteinmal danke, dass ich hier aufgenommen wurde. Mein Weg hierher führte aber über ein Problem.

Ich habe vor Monaten eine Bewerbung an einen Betrieb gesendet. Als ich neulich nochmals telefonisch nachfragte wurde mir angeboten tags drauf einmal in den Betrieb rein zu schnuppern. Es war klar, dass ich kein Geld bekomme und - da ich fachfremd bin - erstmal nur den betrieblichen Alltag kennen lerne. Nach zwei Stunden war das Ganze auch schon wieder vorbei.
Ich hätte aber zur gleichen Zeit einen Termin beim Jobcenter gehabt und hatte, weil sich das so kurzfristig ergeben hatte, der Sachbearbeiterin nicht mehr Bescheid geben können. Es kam jetzt natürlich ein Anhörungsbogen auf dem ich notierte, dass ich kurzfristig dort Probearbeiten war. Ja, das ist natürlich etwas anderes als ein Einfühlungsverhältnis, der Begriff war mir aber da einfach noch nicht bekannt. Ich habe auch gleich meinen Ansprechpartner dort angegeben.

Jetzt habe ich erfahren, dass die Sachbearbeiterin dort angerufen hat und sich unfassbgar aufgeführt hat. Zuerst einmal hat sie verlagt sofort den obersten Chef zu sprechen. Auch Nachfrage worum es geht blaffte sie meinen Ansprechpartner (der Leiter der Zweigstelle in meiner Heimatstadt, wo ich auch gewesen bin) nur an er habe ihr sofort den Chef zu geben. Auf mehrmalige Nachfrage legte sie einfach auf und rief in der Hauptstelle an, machte auch dort einen riesen Wind, bedrohte schließlich den Chef, er bekomme Ärger wegen Schwarzarbeit. Dann rief sie wieder meinen Ansprechpartner an, bedrohte auch ihn sie werde gerichtlich gegen ihn vorgehen und er "wisse gar nicht worauf er sich da eingelassen hätte", er hätte Anträge stellen müssen und er solle zugeben, dass ich gar nicht dort gewesen wäre (was nicht stimmt). Zuvor hatte sie noch einen anderen Mitarbeiter am Telefon angeblafft und bedroht. Insgesamt sprach sie mit fünf verschiedenen Leuten in der Firma die sie alle unfassbar behandelt hat (Aussage eines MA "die Frau ist verrückt")

Der Arbeitgeber hat sich jetzt bei mir gemeldet und natürlich gefragt ob das normal ist, dass er solchen Stress bekommt wenn er jemanden mal in den Betrieb schnuppern lässt und was um alles in der Welt ich dem Jobcenter da erzählt hätte. Mag sein, dass ich nicht "Probearbeiten" auf den Anhörungsbogen hätte schreiben sollen, aber das war dann eben eine Ungenauigkeit. Jetzt ist er natürlich verschreckt. Nachdem ich mich jetzt belesen habe kann ich sagen: Es war die Definition von "Einfühlungsverhältnis". Ich bekam kein Geld, hatte keine Arbeitsaufträge zu leisten und habe einfach ein bisschen erklärt bekommen wie das Arbeiten dort aussieht, durfte den Mitarbeitern mal über die Schulter gucken - das wars.

Hätte der Arbeitgeber da etwas beantragen müssen? Die Sachbearbeiterin brüllte wohl noch etwas von Unfallsversicherung. Die ist doch aber bei einem Einfühlungsverhältnis gar nicht vorgeschrieben.
Ich bin echt entsetzt darüber. Vor allem hat der AG jetzt natürlich nach dem Drama kein Interesse mehr an mir. Kann mir jemand erklären wie wir das aufklären ohne dass einer von uns da noch bestraft wird, obwohl wir alle nichts in Richtung Schwarzarbeit im Sinn hatten?

Hätte ich irgendwas beantragen müssen? Bin immer davon ausgegangen das JC wäre froh wenn die Leute zumindest schon mal in einer Firma reinschnuppern und eventuell dabei zu einem Arbeitsplatz kommen. Aber die wollen einfach nur Stress machen. Finde so ein Auftreten ungehörig.
#99
Aktuelle Nachrichten / Aw: Rente und Steuern 2027: Ne...
Letzter Beitrag von Sheherazade - 14. September 2026, 17:24:59
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. September 2026, 17:00:55Mir geht es jetzt schon auf den Sack, als Rentner Steuererklärungen machen zu müssen.
Nur weil man nichts weiter abzusetzen hat, darf man an das Finanzamt abdrücken.

Die Verpflichtung zur Einkommenssteuererklärung löst nicht automatisch eine Zahlungsverpflichtung aus. Wenn sicher ist, dass du unter dem Freibetrag bleibst, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Damit werden beispielsweise auch deine Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer befreit. Sie gilt für maximal drei Jahre.
#100
Aktuelle Nachrichten / Aw: Die AfD ist nachweislich v...
Letzter Beitrag von Sheherazade - 14. September 2026, 17:21:22
Zitat von: Bundspecht am 14. September 2026, 16:49:56bis die AFD die nächste Wahl gewinnt !

Naja, ist schon eine besondere Form von feuchten Träumen, die du da hast. Es sei dir gegönnt. Ich persönlich hoffe, dass Sachsen-Anhalt das einzige neue Bundesland bleibt, wo die AfD sich "ausprobieren" darf.