ZitatVOM MINISTERPRÄSIDENTEN ZUM STAATSPROBLEMQuelle
Stellen wir uns nur einmal vor: Ulrich Siegmund wird Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt.
Nicht irgendein AfD-Mann. Sondern der Mann, dessen Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde – und der gleichzeitig darüber nachdenken lässt, was aus eben diesem Verfassungsschutz werden soll.
Praktisch.
Wenn einem der Wachhund nicht gefällt, diskutiert man eben über den Hund.
Siegmund will einen ,,Remigrationsbeauftragten". Er spricht von einer ,,Remigrations- und Abschiebeoffensive". Und inzwischen sogar davon, dass man dafür bei Rüstungsgütern entsprechende ,,Hilfsmittel" brauchen könne.
Das ist der Punkt, an dem aus dem freundlichen Wahlplakat eine ziemlich unfreundliche staatsrechtliche Frage wird:
Was passiert eigentlich, wenn eine solche Regierung nicht nur redet – sondern handelt?
Stellen wir uns also weiter vor, die Regierung Siegmund überschreitet dabei die Grenzen des Grundgesetzes und verletzt Bundespflichten so schwerwiegend, dass die Bundesregierung zu jenem Instrument greifen muss, das seit 1949 im Grundgesetz steht und noch nie angewendet wurde:
Artikel 37. Bundeszwang.
Der Bund sagt:
Sachsen-Anhalt, bis hierhin und nicht weiter.
Siegmund sagt: Nö.
Dann wird es interessant.
Denn Artikel 37 ist keine politische Bitte und auch keine Einladung zum gemütlichen Verfassungsgespräch bei Kaffee und Baumkuchen. Mit Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen treffen, um ein Land zur Erfüllung seiner Bundespflichten anzuhalten.
Und wenn ein Ministerpräsident sich widersetzt?
Dann kommt er nicht automatisch ins Gefängnis.
Das Grundgesetz kennt keine Gefängnisstrafe für politische Unbotmäßigkeit.
Gott sei Dank.
Aber auch ein Ministerpräsident besitzt keinen Generalschlüssel, mit dem er das Strafgesetzbuch abschließen kann.
Leistet er bei der rechtmäßigen Durchsetzung aktiven, strafbaren Widerstand, droht Gewalt an oder begeht andere Straftaten, dann verwandelt sich die große Pose des Widerstandskämpfers gegen ,,Berlin" plötzlich in etwas erstaunlich Banales:
einen Fall für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Und am Ende könnte tatsächlich eine Gefängnistür zufallen.
Nicht weil Siegmund AfD-Mitglied ist.
Nicht weil Millionen Menschen AfD gewählt haben.
Nicht weil eine Bundesregierung einen unbequemen Ministerpräsidenten loswerden möchte.
Sondern weil auch eine demokratisch gewählte Regierung nicht demokratisch legitimiert ist, das Recht außer Kraft zu setzen.
Genau darin liegt die eigentliche Gefahr.
Demokratie schafft sich nämlich nicht erst dann ab, wenn morgens Panzer vor dem Parlament stehen.
Es genügt, wenn eine gewählte Regierung beginnt, Institutionen, Kontrollorgane und rechtsstaatliche Grenzen als Hindernisse zu betrachten, die man beseitigen müsse, weil man schließlich ,,das Volk" hinter sich habe.
Eine Mehrheit ist aber kein Freibrief.
44 Prozent sind kein Freibrief.
Auch 51 Prozent wären keiner.
Und 100 Prozent wären es nicht.
Denn das Grundgesetz ist gerade dafür geschrieben worden, dass die Macht nicht alles darf, nur weil genügend Menschen ihr zugestimmt haben.
Vielleicht sollten wir deshalb Artikel 37 nicht erst googeln, wenn wir ihn brauchen.
Nicht als Drohung gegen die AfD.
Nicht als politisches Wunschinstrument.
Sondern als Erinnerung daran, dass die Bundesrepublik für den Ernstfall Sicherungen eingebaut hat.
Denn wer einen Staat regieren will, sollte vorher eines verstanden haben:
**Das höchste Amt im Land steht nicht über dem Grundgesetz.
Es steht darunter.
Auch wenn man gewählt wurde.
Gerade dann.**
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:02:17Ich will keinen Ärger für den AG produzieren
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 18:02:17Ja? Das ergab sich ja alles kurzfristig und ich hatte leider auch kein Guthaben auf dem Handy, um anzurufen. Es lag doch durch das Einfühlungsverhältnis ein gewichtiger Grund vor.
Zitat von: Sheherazade am 14. September 2026, 17:34:11Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 17:27:51Hätte der Arbeitgeber da etwas beantragen müssen? Die Sachbearbeiterin brüllte wohl noch etwas von Unfallsversicherung. Die ist doch aber bei einem Einfühlungsverhältnis gar nicht vorgeschrieben.
Richtig, du hast aber beim Jobcenter Probearbeit angegeben. Und die muss dir vorher in Form einer Maßnahme genehmigt werden aus versicherungstechnischen Gründen.
Zitat von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 17:39:13Rechtlich gesehen hättest du den Termin absagen müssen
Zitat von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 17:39:13Dieses Verhalten darf für die Mitarbeiterin nicht folgenlos bleiben. Du solltest umgehend eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen persönlichem Fehlverhalten und verhaltensbedingter Geschäftsschädigung einreichen
Zitat von: Sheherazade am 14. September 2026, 17:24:59Wenn sicher ist, dass du unter dem Freibetrag bleibstIch komme sicher darüber.
Zitat von: ichmochtedomian12 am 14. September 2026, 17:27:51Hätte der Arbeitgeber da etwas beantragen müssen? Die Sachbearbeiterin brüllte wohl noch etwas von Unfallsversicherung. Die ist doch aber bei einem Einfühlungsverhältnis gar nicht vorgeschrieben.
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. September 2026, 17:00:55Mir geht es jetzt schon auf den Sack, als Rentner Steuererklärungen machen zu müssen.
Nur weil man nichts weiter abzusetzen hat, darf man an das Finanzamt abdrücken.
Zitat von: Bundspecht am 14. September 2026, 16:49:56bis die AFD die nächste Wahl gewinnt !