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Das Forum-Team wünscht Allen ein gesundes neues Jahr.

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Neueste Beiträge

#1
Ich verstehe die welt nicht mehr...    wann wird das Jobcenter Grönland erobern?

Oder genauer: was ist das für eine Shitshow dort Akteneinsicht zu bekommen?

Selbst wenn man über §25 sgb x diskutieren mag - Art. 15 DSGVO greift doch allemal!   

Ich verstehe das nicht wie man da Monate verbringt DSGVO nennt 1 Monat Reaktionszeit
#2
Das heißt, bei euch beantragt man bei der Wohngeldstelle die pauschale Übernahme der Kosten für den Schulbedarf?
Mit jedem neuen Wohngeldantrag muss separat ein neuer Antrag für den Schulbedarf gestellt werden.

Ist das so korrekt?
#3
Dieses Schreiben bekomme ich in schöner Regelmäßigkeit.  :lachen:

Habe mich schon dran gewöhnt. Bekomme ich sogar, wenn die Abrechnung eine Gutschrift ergibt.

Dieses ist nur ein Hinweis, es besagt nicht, dass evtl. kommende Nachforderungen nicht erstattet werden.

Bekommen meine zwei mir bekannte BG's auch.

Wir haben auch erhöhte HK, da DG, somit baulich bedingt. Zumal länger Heizzeiten, da ja nicht außer  Haus tätig.
#4
Das ist noch keine kürzung sondern ein formaler Kostensenkungshinweis. Du musst realistisch in der lage sein die kosten zu senken. Heizverhalten ist nur ein faktor gebäudezustand dämmung baujahr heizungsanlage usw. sind viel wichtiger.

Wenn du keinen einfluss auf die heiztechnik oder die gebäudesubstanz hast ist eine senkung oft nicht möglich.
Das muss das Amt berücksichtigen.

Der Bundesweite Heizspiegel ist kein verbindlicher Grenzwert. Er ist nur ein orientierungswert kein Gesetz.
Der heizspiegel ist ein Hilfsmittel aber keine starre Grenze. Individuelle Faktoren müssen berücksichtigt werden. Das Sozialamt darf also nicht automatisch von unangemessen ausgehen.

#5
Zitat von: Sese am Heute um 17:37:10
Zitat von: Tini911 am Heute um 11:09:44Bei uns läuft BuT über die Wohngeldstelle, einmal 65 Euro im Februar je Kind und 130 Euro im august je Kind

Sicher, dass die Wohngeldstelle für Bildung und Teilhabe verantwortlich ist?

Ja da bin ich mir  sicher, denn hier im Landkreis beantrage ich es schon immer bei der Wohngeld Stelle




#6
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe beim Sozialamt als Grundsicherungsempfänger aufgrund von EMR wie die vergangenen 6 Jahre die Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr beantragt. Die Nachzahlung wurde auch genehmigt jedoch mit folgendem Zusatz zum Heizverhalten. Ich zitiere:

" Die Prüfung Ihrer Heizkostenabrechnung hat ergeben, dass Ihr Verbrauch im Abrechnungszeitraum 2024/2025 unangemessen hoch war, da er über dem Grenzwert nach dem "Bundesweiten Heizspiegel" liegt.

Der Grenzwert des angemessenen Verbrauchs für Ihren 4 Personen-Haushalt (Wohnflächenobergrenze 90m²) liegt
gemäß "Bundesweiten Heizspiegel" derzeit bei insgesamt 23.760 kWh/Jahr.

Ihr Verbrauch beläuft sich für die Heizperiode 2024/25 laut vorliegender Abrechnung auf insgesamt 27.951 kWh/Jahr und übersteigt damit den maßgeblichen Grenzwert für die Angemessenheit der Heizkosten.

Wir bitten Sie,Ihr Heizverhalten dahingend zu ändern.

Vorsorglich teilen wir Ihnen mit, dass wir für den nächsten Abrechnungszeitraum nur noch die angemessenen Heizkosten übernommen werden.........

Anmerkung

Wir wohnen seit 6 Jahren in der gleichen Wohnung welche die Größe von 90m² übersteigt (143m²), in der Vergangenheit führte dies nie zu Problemen da auch die Mietkosten angemessen sind. (Nunmehr beruft sich das Amt bei den Heizkosten auf eben diese 90m²) was im Vorfeld bisher kein Problem war.
(in den Vorjahren 2023/24 - 26.026 kWh, 2022/23 - 33604 kWh keine Probleme)

Sicherlich ist diese Argumentation so nunmehr nicht hinzunehmen bzw. korrekt zumal die erhöhten Werte im Vorfeld der letzten 6 Jahre auch kein Problem darstellten ?

Ungeachtet dessen habe ich auf Grund einer Erkrankung einen erhöhten Heizbedarf, auf den ich mich notfalls auch noch berufen könnte.

Für hilfreiche Kommentare wäre ich dankbar  :ok:

Grüße Schatzmeister

#7
Zitat von: Tini911 am Heute um 11:09:44Bei uns läuft BuT über die Wohngeldstelle, einmal 65 Euro im Februar je Kind und 130 Euro im august je Kind

Sicher, dass die Wohngeldstelle für Bildung und Teilhabe verantwortlich ist?



#8
Zitat von: Bundspecht am Heute um 15:42:59Stimmt, klingt erstmal wie ein Widerspruch in sich, aber der Gesetzgeber wird sich da schon so seine Gedanken gemacht haben.

Den Gesetzgeber ziehe ich gar nicht in Zweifel, mich würde mal interessieren nach welcher Dienstanweisung das so krude umgesetzt wird. Meistens sind nicht die Gesetze das Problem, sondern die Umsetzung durch die Ämter.
#9
Zitat von: Sheherazade am Heute um 13:17:41Ja, und ganz unten steht auch "Im Übrigen sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich."

Stimmt, klingt erstmal wie ein Widerspruch in sich, aber der Gesetzgeber wird sich da schon so seine Gedanken gemacht haben.

Ich weiß auch nicht warum das damals geändert wurde. Fakt ist aber das die FK besagt 6 Monate vor Antragstellung alle einkommen zur Berechnung nimmt.

Von daher würde es mir /uns nun auch nichts bringen einen Antrag ab Januar zu stellen. Weil dann würden die Monate Juli-Dezember genommen werden. Und da hatten wir kein Wohngeld und ich auch meine Rente nicht.

Zitat von: Sheherazade am Heute um 13:17:41Mir erschließt sich immer noch nicht, warum man die Leistung Kinderzuschlag verwehrt bekommt für mindestens 5 Monate, eher 6 (das muss man sich mal ausrechnen, was da flöten geht), nur damit man Einkommen, das aus dem Bürgergeldbezug befreit, auf dem Papier für 5-6 Monate als zugeflossen nachweisen kann.

Mir leider auch nicht. Wenn man mal den Maximalen Wert nimmt , sind das locker 3564€ die da "flöten" gehen.  :no:  :nea:  :schock:
#10
Conradi oder so in der Innenstadt soll gut sein. Ein bekannter der leider verstorben ist war immer bei ihn.