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#21
Aktuelle Nachrichten / AfD-Landtagspräsident gewählt
Letzter Beitrag von selbiger - 06. Oktober 2026, 15:04:40
Erstmals steht ein AfD-Politiker an der Spitze eines Landtags: Mit 48 Stimmen wählten die Abgeordneten Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101468524/sachsen-anhalt-rausch-erhaelt-48-stimmen-auch-aus-anderen-fraktionen.html

nu bin ich aber mal gespannt.. :coffee:
#22
Aktuelle Nachrichten / Aw: Hape Kerkelings möglicher ...
Letzter Beitrag von Kurzpfennig - 06. Oktober 2026, 14:24:51
Klar könnte er das! Hat er nicht auch schon einmal die ehemalige englische Königin sehr erfolgreich nachgemacht? Wenn ich mir die letzten Bundespräsidenten ansehe, kann ich nur sagen, das Hape Kerkeling Deutschland wesentlich besser repräsentieren könnte. Obwohl, kommt er nicht aus Dänemark? Egal! Vorausgesetzt, er würde sich realistischer verhalten und Dinge beim Namen nennen, egal worum es sich dreht.  :cool:
#23
Die Begründung muss schon in dem Anforderungsschreiben stehen!
#24
Also am Besten schriftlich nach dem Grund fragen?!
#25
Ein Erbe wird im Monat nach dem Erbfall als Vermögen berücksichtigt, das ergibt sich aus § 11a Abs. 1 Nr. 7 SGB II.
Nach § 12 Abs. 1 S. 1 SGB II darf nur verwertbares Vermögen berücksichtigt werden.
Dein Vermögen wird hier erst mit Abschluss der Erbauseinandersetzung verwertbar, da du erst dann darüber verfügen kannst.
Da das JC gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 SGB II das Erbvermögen somit erst nach Abschluss der Erbauseinandersetzung berücksichtigen darf, stellt dieses Vermögen keinen Grund für eine vorläufige Bewilligung dar.
Die vom JC für die Aufhebung des Bescheides vom 21.04.2026 und die vorläufige Bewilligung genannte Begründung ist somit rechtlich nicht haltbar, da das Erbvermögen lt § 12 Abs. 1 S. 1 SGB II mangels Verwertbarkeit derzeit nicht berücksichtigt werden darf.

Zitat von: Ganesha am 05. Oktober 2026, 23:44:59Das JC weigert sich vorerst die 50 Euro Nebenkosten/Heizung und 120 Euro Kaltmiete zu übernehmen
Bis zum Abschluss der Erbauseinandersetzung wird hier wegen deiner ungeklärten Eigentums- und Nutzungsverhältnisse imho erst mal keine Kaltmiete fällig und auch der Empfänger der Betriebskosten ist unklar, womit es dir unmöglich ist, diese zu zahlen.
Das JC kann somit bis zur Klärung dieser Frage die Bewilligung dieser Kosten verweigern und dieser Punkt stellt auch ein Grund für eine vorläufige Bewilligung dar, welche in diesem Fall deine Ansprüche auf KdUH sichert, da die Vorläufigkeit eine rückwirkende Bewilligung der KdUH mit der abschließenden Bewilligung ermöglicht.

Ich würde wegen dem Letztgenannten hier keinen Widerspruch einlegen.
#26
Zitat von: Maxh am 29. September 2026, 14:13:43Das bedeutet also, dass in manchen Monaten die gesamten Tage bis zum Ablauf einer Frist kürzer sind und in anderen länger.
Mir war nicht klar, was die Einmonatsfrist tatsächlich bedeutet.
Jetzt ist es klar.
Eigentlich müsste man aber doch einen Tag abziehen, da, wenn man erst am Tag mit gleicher Nummer im Folgemonat reagiert, doch schon ein Tag überzogen wäre.

Wenn eine Frist einen Monat beträgt, sind damit 30 Tage gemeint. Steht irgendwo im Sozialgesetzbuch. Eine Begründung zum Widerspruch kann man nachreichen.
#27
Hallo,  :flag:

kann es sein dass der server hier down war, oder war das nur bei mir so?  O-o

Habe wieder Post bekommen, lag am 2.10. im Briefkasten.
Das JC weigert sich vorerst die 50 Euro Nebenkosten/Heizung und 120 Euro Kaltmiete zu übernehmen, bis zur genaueren Klärung per Fragebogen.

Ich werde die Fragen beantworten, insofern das JC da ein berechtigtes Interesse hat.
Z.B. wurde die Frage bzgl. Erbe "Wer wohnt im restlichen Teil der Wohnung schon beantwortet, nämlich die anderen 2 Erben.
Ich frage mich aber, ob das das JC überhaupt was angeht wer da genau wohnt, am Ende gebe ich da Daten Dritter weiter ohne Erlaubnis.

Größe der Wohnung kann ich nur ungefähr angeben, da mir momentan kein genauer Grundriss vorliegt.


Zu den Fragen zur Unterkunft:
Gebührenbescheide o.ä. habe ich nicht, Heizung und Strom werden pauschal abgerechnet, da z.B. nur ein gemeinsamer Stromzähler vorhanden ist.
Der Mietvertrag liegt dem JC von Anfang an vor.
Die monatliche Miete wird von mir entweder aufs Erbenkonto überwiesen oder abgehoben und bar an die Erbengemeinschaft bezahlt, was auch auf Kontoauszügen ersichtlich ist.

Bei 3. behauptet das JC schlicht die Unwahrheit:
Die Grundbuchauszüge liegen dem JC nun seit Monaten vor und nicht erst "jetzt", was immer das auch bedeuten soll.
Ich habe im März, auf Forderung des JC wohlgemerkt, eine Grundbuchänderung vornehmen lassen und um eine Kopie gebeten.
Dass das Amtsgericht für Eintragung und Versendung einer Kopie mehrere Monate benötigt, ist nicht mein Verschulden.
Ich habe damals extra das Anschreiben vom Grundbuchauszug, auf dem das Datum steht, wann mir die Kopie dann zugesandt wurde, mit an das JC geschickt als Beweis, dass ich den Grundbuchauszug sofort weitergeschickt habe.

Dass die Kontoauflösung des Erbenkontos beantragt und genehmigt wurde, kann ich mit dem Anwaltschreiben belegen.
Die Erbengemeinschaft als solche besteht vorerst weiterhin.
Es gab also nichts zu Aktualisieren seit Zusendung der Grundbuchauszüge.

Wäre euch sehr verbunden, wenn ihr da drüber schauen könntet.  :empathy:
Eventuell ist ja Widerspruch einzulegen.


LG
#28
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. September 2026, 16:58:20Grob kann man sagen, alles, was etwas an den Zahlungen der Leistungen ändert, muss zeitnah zum JC
Ich verstehe. Danke!

Zitat von: Kopfbahnhof am 26. September 2026, 16:58:20Eigentlich schon, eben dass da nichts mehr passiert ist auf den Sparbüchern.
Nicht einmal die Zinsen nachgetragen wurden.
Sparbücher besitze ich nicht in Form von physischem Papier.

Ich habe nur diese beiden Ausdrucke der beiden Sparbücher.
Darauf stehen nur mein Name, meine Adresse, das Geldinstitut, der Gesamtbetrag, die Nummer des Sparbuchs (Sparbuch Kontonummer) und Datum, sowie Uhrzeit des Ausdrucks.



 
 
#29
Hallo zusammen,

gestern bin ich nicht ins Forum gekommen.
Ich habe jetzt eine Antwort auf mein Schreiben bekommen, indem ich darum bitte mir mitzuteilen, welches der beiden Schreiben mit gleichem Datum gültig ist.

Meine Frage wurde nicht beantwortet und auch gar nicht darauf eingegangen.
Es wurde mir lediglich mein erneuter Widerspruch bestätigt und ein Aktenzeichen vergeben.

Jetzt weiß ich auch nicht mehr was ich tun soll.
Die Begründung des Widerspruchs hatte ich ja zunächst weggelassen doch wenn man mir jetzt nicht mal die Frage beantwortet, ob das Schreiben gegen das ich widersprochen habe überhaupt gültig ist, macht es für mich kaum noch Sinn irgendetwas hinterher zu schicken.
Ich habe den Eindruck, dass mit jedem Schreiben, das ich schicke, alles komplizierter gemacht wird.
Es fehlt einfach jemand, der da mal drauf schaut und Entscheidungen trifft.

Ich wollte das nur mitteilen.

VG

#30

Grüß Dich Sophiagirl

Zitat von: Sophiagirl am 05. Oktober 2026, 18:38:13War der Gutachter in Bremerhaven?
Nein, in Bayern.

Zitat von: Sophiagirl am 05. Oktober 2026, 18:38:13Und nur weil er aber nicht praktiziert heißt es ja nicht, dass er unbedingt schlecht sein muss?
Das habe ich auch nicht behauptet. Er sollte, meiner bescheidenen Meinung nach, mit üblichen Abkürzungen vertraut sein und vor allem hinter seiner eigenen Diagnose stehen..

Beste Grüße