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#21
Zitat von: GoetzB am 08. März 2026, 17:21:40
ZitatAus Raider wird Twix. Sonst ändert sich nix.


Zitat§ 14 Grundsatz des Förderns
Das Jobcenter soll frühzeitig Leistungsbezieher zur Inanspruchnahme von medizinischen und psychologischen Behandlungen und Präventionsleistungen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichten.
Wo liest man das ?
Also die Verpflichtung dazu ...

Wäre im übrigen absolut rechtswidrig.
Sagt selbst der ehemalige Chef des Bundessozialgerichtes.
Der für die CDU das Konzept im Mai 2024 vorgestellt hat.


Wenn man die Wörter zwang medizinischen massnahmen in Google eingibt, dann kommt gleich die KI Ergebnisse, also ein Text oben als Erstes, sagt, dass medizinische Zwangsmaßnahmen tatsächlich verboten sind.
Es ist auch von Patientenverfügung die Rede, dass  man sogar auf die Patientenverfügung achten muss, ob medizinische Zwangsmaßnahmen erlaubt sind.
Das hieße, dass die Betroffenen dann eine Patientenverfügung unterschreiben müssten und darin die Erlaubnis erteilen müssten.
Wenn es aber nicht so ist, dann sind solche Zwangsmaßnahmen verboten.
Es bleibt ja jetzt nicht nur bei der Einschaltung des medizinischen Diensts.
#22
Zitat von: turbulent am 07. März 2026, 18:11:51
Zitat von: SosoSoße am 07. März 2026, 17:33:451800€ Gehalt von meinem AG
War das für November und Dezember zusammen?

Sorry für die etwas später Antwort... ja ich meine die 1800 waren für die November hälfte und Dezember zusammen, aber 100%ig sicher bin ich mir leider gerade auch nicht, die letzten Gehaltszettel sind leider voll mit irgendwelchen blöden einträgen "überzahlung (vormonat)" und korrekturen, total nervig -.-
#23
ZitatAus Raider wird Twix. Sonst ändert sich nix.

Dieser oft gelesene höhnische Spruch ist falsch.
- Aussagen die oft von der Seite kam, die gerne die Hoffnung hatten, das Geld wird stark gesenkt oder zeitlich begrenzt. Bzw. wer einmal die Arbeit verweigert, dauerhaft keine Leistung mehr erhält.

Kurzfassung:

Im H.IV System war Druck Angst und Bedrohung ein Faktor.
Im Bürgergeld war versucht die Augenhöhe ein Faktor.
In der neuen Grundsicherung ist Druck Angst und Bedrohung der Faktor überhaupt.
Und die Dummheit die in diese Gesetze gegossen wurde, ist nur die der (gefühlt ?) gesellschaftlichen Prägung.

Leider konnte mir noch niemand erklären, welchen Sinn es macht, jemand mit 100 Prozent Kürzung für 2 Monate zu bedrohen, nur damit er den Job annimmt, bzw. sich beim Vorstellungsgespräch so verhält, als will er den Job ?
- wäre es nicht ehrlicher der Arbeitgeber weiß von vorn herein, das er sich nur bewirbt weil er muss ?
- glaubt irgend ein Arbeitgeber das er so motivierte und gute Mitarbeiter bekommt ?
Zudem ist es schon an sich verfassungswidrig, das vom Verhalten im VG abhängig zu machen.
Die Randziffer des damaligen Urteils sagt was anderes aus.
Zitat§ 14 Grundsatz des Förderns
Das Jobcenter soll frühzeitig Leistungsbezieher zur Inanspruchnahme von medizinischen und psychologischen Behandlungen und Präventionsleistungen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichten.
Wo liest man das ?
Also die Verpflichtung dazu ...

Wäre im übrigen absolut rechtswidrig.
Sagt selbst der ehemalige Chef des Bundessozialgerichtes.
Der für die CDU das Konzept im Mai 2024 vorgestellt hat.

#24
Was ist wenn man garnicht der Mieter ist nur nur anteilig die kdu erhält ? Wird dann trotzdem der Vermieter angeschrieben was ist mit dem Datenschutz ? Was ist mit personen die pflegen ?
#25
Hiermit erhebe ich.

Vorname
Name Strasse,
PLZ Ort

als Bürgergeldempfänger Klage gegen die

Jobkomm
Strasse
PLZ Ort

wegen Untätigkeit.

Ich beantrage:

1,,Das Jobcenter xxx zur Nachzahlung der mir Zustehenden Nebenkosten für das Jahr 2025 September bis Februar 2026 zu verurteilen, welche mir seit September 2025 vom Jobcenter xxx Verweigert Werden.
Es handelt sich um eine nicht Zahlung der Nebenkosten seitens der Jobkomm xxx, welche seit September 2025 fällig ist, die Nebenkostenabrechnungen Verlangt und mir seither meine mir Zustehenden Nebenkosten Verweigert auszuzahlen.

2. Die Beklagte Jobkomm xxx ist zur Zahlung meiner außergerichtlichen und gerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.


Antragsbegründung:

Das JC kommt der Pflicht aus § 17 SGB 1 nicht nach.
Das § 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

Am 18.02.206 hatte ich einen Termin bei der Jobkomm, eine Begleitung hatte ich als Zeuge dabei, der FM Herr XXX hat in Anwesenheit mir und meiner Begleitung bestätigt, das Alle Erforderlichen Unterlagen vorhanden sein und das mein Fall in Bearbeitung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift, Antragsteller,


Anlage, 1, Kopie, Weiter Bewilligungsbescheid, Widerspruch.

So würde ich das in Doppelt an das Sozialgericht schicken wenns ok ist.
#26
Andre

Zitat von: Andre am 08. März 2026, 13:35:54Was wäre den Überflüssig?
Zitat von: Andre am 05. März 2026, 12:42:38von etwa 480 Euro zu verurteilen
da wäre eine genaue Summe besser!
aber geht wohl nicht weil:
Zitat von: Andre am 05. März 2026, 12:42:38Die Summe ist geschätzt, da ich mehrmals eine Änderung meines Bürgerlds bekommen habe und dort den Überblick verloren habe.
Wegen Fehlender Nebenkostenabrechnungen, die nichts mit meinem Mir zustehenden Bürgergeld zu tun haben.
Die Abrechnungen habe ich innerhalb des Geforderten Zeitraums eingereicht.
Vermutlich gehören alle drei Sätze zusammen da würde ich etwas umformulieren denn:
*Fehlende NK Abrechnungen (wenn ich mich recht erinnere gab es die ja gar nicht) haben sehr wohl mit dem Anspruch zu tun aber nur wenn du diese auch bekommen hast und das beachtet dein JC nicht. Das kannst du dann in der Antragsbegründung mit einbringen.

Also in Kurz:
Punkt 1 Das Jobcenter xxx zur Nachzahlung der mir zustehenden Nebenkosten für das Jahr 2025 September bis Februar 2026 zu verurteilen.

Zitat von: Andre am 05. März 2026, 12:42:38Es handelt sich um eine nicht Zahlung der Nebenkosten seitens der Jobkomm xxx, welche seit September 2025 fällig ist, die Nebenkostenabrechnungen Verlangt und mich Sanktionieren, obwohl kein Gesetz existiert, das im Sozialgessetz Buch die Jobkomm xxx dazu berechtigt.
Sanktionieren ist falsch, die erstatten die NK nicht wäre richtiger formuliert. Letzteres finde ich als überflüssig. Da eher dazuschreiben was ich oben* angemerkt habe.

Zitat von: Andre am 05. März 2026, 12:42:38Das Bestätigte mir, das die Bearbeitung mit absicht unnötig herausgezögert wird.

Mein Wiedespruchsverfahren b.z.w die Bearbeitung Läuft nun seit 5 Monaten.
das kannst du auch weglassen.
Eher schreibst du dass das JC der Pflicht aus § 17 SGB 1 nicht nachkommt.
Leistungspflicht des Leistungsträgers
Zitat§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

Zitat von: Andre am 05. März 2026, 12:42:38Welche Anlagen müsste ich Hinzufügen?
Alles was für deinen Fall relevant ist und das in doppelter Ausführung.

also nicht nur das:
Zitat von: Andre am 08. März 2026, 13:35:54Als Anlage reicht denke ich der Bescheid mit dem Wiederspruch den ich geschrieben habe und das Anschreiben an das JC wo ich um eine Erklärung gebeten habe oder?
sondern auch andere Anträge etc. die damit zu tun haben und alles was das JC geantwortet hat.

MfG FN
#27
Zitat...tritt bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Und wann ist diese Verkündigung im Bundesgesetzblatt ?
Auch am 1. Juli 2026, oder am 30. Juni 2026, oder wann ?
#28
Hallo Ottokar:
Ab wann gilt die Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht von Vermietern? gilt dies für NEUE Mietverträge ab 01.07. oder auch für alle anderen Mietverträge vor dem 01.07.2026?
#29
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundestag beschließt Ende ...
Letzter Beitrag von 2_Gerhaard - 08. März 2026, 13:39:33
Zitat von: Ottokar am 08. März 2026, 09:09:51Attest vom Amtsarzt oder Amtsarzt-Zwang ist wieder mal ausgemachter Blödsinn, sowas gibts nicht.
Außerdem ist der Amtsarzt dafür mangels rechtlicher Voraussetzungen bei Arbeitslosen gar nicht zuständig.
§ 56 SGB II verweist schon seit dem 01.01.2009  auf die Anwendung von § 275 Abs 1 Nr 3b und Abs 1a SGB V, danach muss die Krankenkasse ihren med. Dienst (MdK) mit der Prüfung der AU beauftragen, wenn das JC berechtigte Zweifel an der AU hat. Die Krankenkasse kann dies jedoch ablehnen, wenn die AU aus den vorliegenden Diagnosen eindeutig nachvollzogen werden kann.
Übrigends dürfen Arbeitgeber das schon lange.


Die Zuständigkeit des Amtsarztes ist nur im Bereich des öffentlichen Dienstes und bei Arbeitgebern gegeben, bei denen § 3 Abs. 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder § 3 Abs. 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gelten.
Darin ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, "bei begründeter Veranlassung" einen Arbeitnehmer anzuweisen, sich von einem Amtsarzt, Personalarzt oder Betriebsarzt untersuchen zu lassen.
Was bedeutet dann die Änderung bei der neuen Grundsicherung? oder gibt es eine solche Änderung gar nicht und die Presse berichtet falsch?
#30
Danke Fettnäpfchen.
Nein es ist nicht zu Spät deine Meinung ist mir wichtig und meiner meinung nach auch Richtig.
Was wäre den Überflüssig?

Als Anlage reicht denke ich der Bescheid mit dem Wiederspruch den ich geschrieben habe und das Anschreiben an das JC wo ich um eine Erklärung gebeten habe oder?