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#91
Ich habe eine frage.Aufgrund meiner Gesundheitlichen Einschränkungen habe ich diese oben genannten Anträge gestellt.Mein Bürgergeld läuft noch bis nächstes Jahr .Darf das Jobcenter einfach die Leistung einstellen?sowie ich das gelesen habe,dürfen sie das garnicht.Danke für antworten.
#92
MsXyz

Zitat von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59Es wurde mir zwar gesagt, es hätte keine Konsequenzen wenn ich absage bzw. ich solle es doch erstmal probieren.
Zitat von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59Ich möchte halt nicht direkt so auffallen, aber es spricht eigentlich alles gegen die Maßnahme, aus meiner Sicht, macht sie überhaupt keinen Sinn und ist überhaupt nicht auf mich angepasst.
na da bist du ja das perfekte Opfer!
Dann sag ab, bzw kümmere dich nicht weiter bis eine Zuweisung kommt.

Zitat von: MsXyz am 11. März 2026, 14:19:59Man hätte sowas noch nie gehabt.
Glaubst du sowas von deinem SB
dann solltest du dir angewöhnen von so jemand der 0 Ahnung von seinem Job hat (nicht nur wegen der Erstattung sondern auch der Maßnahme) gar nichts mehr zu glauben.
Beides gehört zu seinem Job und mindestens eine passende Maßnahme für Dich zu finden und vermitteln müsste von Ihm erledigt werden.

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2026, 13:46:27Um was geht es denn in dieser Maßnahme?
wetten um
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2026, 12:57:36Solange dadurch nicht eine überflüssige Bewerbungsmaßnahme entsteht.

MfG FN
#93
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. März 2026, 13:27:23MsXyz

Wenn du da Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? mal reinschaust dann
überlege dir mal ob du dir das gefallen lassen willst
oder dagegen vorgehen.

im Anhang was zu deinem übrigen Text/Erlebnis zu erwähnen wäre  :zwinker:

MfG FN

Ich habe ja nicht mal eine Zuweisung, von daher enthält sie auch nichts davon... Und eine Analyse oder ähnliches wurde natürlich auch nicht gemacht.
Ich möchte halt nicht direkt so auffallen, aber es spricht eigentlich alles gegen die Maßnahme, aus meiner Sicht, macht sie überhaupt keinen Sinn und ist überhaupt nicht auf mich angepasst.

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2026, 13:46:27
Zitat von: MsXyz am 10. März 2026, 11:53:11Es gibt nur einen Kooperationsplan, worin steht bis wann die Maßnahme besucht werden soll und halt das ich mich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle bemühe.

Um was geht es denn in dieser Maßnahme? Du kennst den Träger, aber nicht den Maßnahmeinhalt?

Ich habe einen Flyer erhalten  :grins: Damit war es wohl für den SB erledigt und es wurde alles getan um mich zu überzeugen. Aber ich habe halt wichtige Informationen nicht erhalten und kaum Auskunft.... Also eigentlich sollte ich wirklich nicht hingehen.

Das Problem ist halt mittlerweile, man erreicht den SB nicht mehr persönlich. Keine Telefonnummer, Keine Mail, Kein Fax, gar nichts.

Auch als ich den Zettel wegen Fahrtkostenübernahme für den Termin abgegeben habe, wurde ich nur angeguckt, ob das nicht lächerlich wäre wegen dem bisschen (war zumindest mein Gefühl und Gefühl des Beistandes). Man hätte sowas noch nie gehabt.

Es wurde mir zwar gesagt, es hätte keine Konsequenzen wenn ich absage bzw. ich solle es doch erstmal probieren.

Unterschrieben habe ich auf jeden Fall nichts.
#94
Ich weiß es nicht, deshalb hatte ich den TE bereits um genauere Angaben gebeten. Ich kann es anhand seiner zeitlichen Schilderung im Eingangsbeitrag nur vermuten.

Zitat von: noi am 08. März 2026, 07:49:19Ich habe in der Vergangenheit ALG2 bezogen, dann hatte ich eine Unterbrechung ohne Bezug von ca. 1,5 Jahren und habe dann Bürgergeld beantragt/bezogen. ..............
.........
Ich war auch nur das eine Jahr im Bürgergeldbezug.............
#95
Woher weist du, dass der TE damit meint, er hätte aktuell ein Jahr Leistung bezogen und wäre nun ohne Leistungsbezug?
Genau so gut kann er damit den Leistungsbezug meinen, welcher der 1 1/2 jährigen Unterbrechung vorausging.
Das würde auch mehr Sinn ergeben, denn ohne aktuellen Leistungsbezug gäbe es überhaupt keine rechtliche Grundlage, aktuell Kontoauszüge zu fordern.
#96
Zitat von: Rotti am 11. März 2026, 13:20:38ich habe mich darauf bezogen.

Zitat von: noi am 08. März 2026, 10:38:44Es wurde während der Bezugszeit ein neues Sparkonto eröffnet. Von diesem Konto werden jetzt nachträglich Auszüge angefordert.


Ja, und weiter unten steht:
Zitat von: noi am 08. März 2026, 07:49:19Ich war auch nur das eine Jahr im Bürgergeldbezug

Also ist der Bürgergeldbezug mittlerweile wieder beendet. Der TE sollte mal zur Klarstellung das Schreiben des Jobcenters anonymisiert hier einstellen, für die rückwirkende Forderung von Kontoauszügen muss darin eine Rechtsgrundlage genannt sein.
#97
Zitat von: Sheherazade am 11. März 2026, 13:11:36
Zitat von: Rotti am 11. März 2026, 12:52:00deshalb erpresst man ihn auch entweder Kontoauszüge oder kein Geld mehr und Obdachlosigkeit.

Wo liest du das denn raus? Bisher habe ich den Eingangsbeitrag so verstanden, dass der Bürgergeldbezug bereits wieder  beendet ist. Leider kommen ja trotz Nachfrage keine näheren Infos vom TE.
ich habe mich darauf bezogen.

Zitat von: noi am 08. März 2026, 10:38:44Es wurde während der Bezugszeit ein neues Sparkonto eröffnet. Von diesem Konto werden jetzt nachträglich Auszüge angefordert.
#98
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundestag beschließt Ende ...
Letzter Beitrag von Rotti - 11. März 2026, 13:14:27
Wenn sich bei einer Sanktion wegen der Höhe der Minderung rechnerisch kein Leistungsanspruch ergibt, oder der Leistungsanspruch entfällt, weil eine zumutbare Arbeit nicht aufgenommen wurde, wird trotzdem 1 Euro Grundsicherungsgeld gezahlt, um den Krankenversicherungsanspruch aufrecht zu erhalten.

https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html

die KK wirds freuen und 1€ Grundsicherungsgeld besser als nichts, oder? Da hat sich bestimmt die SPD durchgesetzt mit dieser Regelung  :sad:
#99
Zitat von: Rotti am 11. März 2026, 12:52:00deshalb erpresst man ihn auch entweder Kontoauszüge oder kein Geld mehr und Obdachlosigkeit.

Wo liest du das denn raus? Bisher habe ich den Eingangsbeitrag so verstanden, dass der Bürgergeldbezug bereits wieder  beendet ist. Leider kommen ja trotz Nachfrage keine näheren Infos vom TE.
#100
Der TE schrieb, er hätte das Konto vor 2 Jahren eröffnet und wäre zuletzt 1 1/2 Jahre ohne Leistungbezug gewesen.
Der TE hat also das Konto während des letzten Bewilligungszeitraumes eröffnet, damit bestand erst mit dem aktuellen Neuantrag eine Pflicht, dieses dem JC mitzuteilen.
Für eine 2 Jahre rückwirkende Forderung von Kontoauszügen gibt es hier weder einen Anlass, noch eine Rechtsgrundlage.
Insbesondere was die 1 1/2 Jahre ohne Leistungbezug betrifft.