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#1
Unser Azubi wurde damals auch zu einem Gespräch ins JC eingeladen. Er hat an diesem Gespräch alleine (ohne Beistand) teilgenommen. Diese Beratung war seiner Meinung nach sehr interessant.

Mein Rat:
Termin auf jeden Fall wahrnehmen, evtl. mit Beistand. Wenn Unterlagen angeboten werden, mitnehmen oder schicken lassen.
Nichts Unterschreiben!!!

Gruß hko
#2
Aktuelle Nachrichten / Aw: Jeder Dritte: Schärfere Bü...
Letzter Beitrag von selbiger - Heute um 09:51:08
Zitat von: Konstantin am 07. Juli 2025, 19:10:14weil die haben am Ende eh den längeren Arm. :zwinker:


macht..!!deren auftreten gegenüber sotialschwachen ist in vielerlei hinsicht unterirdisch legetimirt durch gesetze gemacht von politikern die selbst nieee sanktionen erleben werden..
#3
Aktuelle Nachrichten / Aw: Bundesagentur ineffizient:...
Letzter Beitrag von selbiger - Heute um 09:48:00
nein..weil diese zusätlich die kassen belasten..udn horrende preise verlangen für eine vermittlung von a nach b..
#4
Aktuelle Nachrichten / Aw: Wirtschaft: Ködern mit "Ex...
Letzter Beitrag von selbiger - Heute um 09:45:35
arbeitgeber verspechen vieles..gutes team,guten lohn,oder sonstige vergünstigungen..udn wenn man denn das kleingedrucke liest..kommt der hammer..sowasw ie ..alles nur wen du das oder wenn du dies oder jenes..sowas ist hinterfö..zig vorteuschen falscher tatsachen etz usw..hier gehören klarre tranzparente angaben..und zwar verpflichtend und bindent..
#5
Ab 15 ist er erwerbsfähig. Da "denkt" sich niemand was bei, das ist ein Automatismus, dass er eingeladen wird. Teilt dem JC mit, dass er noch zur Schule geht (bzw. auch, wie lange noch), belegt das (Schulbescheinigung), gut ist.
Kein Grund für Unmut.
#6
Aktuelle Nachrichten / Aw: Wirtschaft: Ködern mit "Ex...
Letzter Beitrag von Vollloser - Heute um 08:57:12
Vergünstigte ÖPNV-Tickets (sog. Mitarbeitertickets) sind auch mitunter mit dabei.
Sowas z. B. finde ich durchaus sinnvoll !
#7
Hallo zusammen,

ich hatte erst gestern eine Frage und schon folgt die nächste.
Mein Sohn ist gerade 15 Jahre alt geworden und hat jetzt eine Einladung zum Beratungsgespräch bekommen. Laut dem Jobcenter handelt es sich hier um ein Pflichttermin, da mein Sohn Bürgergeld bezieht.
Hier interessiert es scheinbar auch nicht, das er mit seinen 15 Jahren noch nicht vermittelbar ist. Er besucht gerade die 9. Klasse der Realschule und beginnt Ende August das 10. Schuljahr.
Sind das wirklich Pflichttermine? Ich sehe das eher als Schikane an. Weder das Jobcenter, noch der Jugendliche hat zum jetzigen Zeitpunkt einen nutzen davon. Er soll sogar alle Bewerbungsunterlagen ( Fotos, Lebenslauf ) mitbringen.
Was kann mein Sohn dafür das seine Eltern nicht Arbeiten können? Krankheitsbedingt.
#8
Aktuelle Nachrichten / Aw: Wirtschaft: Ködern mit "Ex...
Letzter Beitrag von Konstantin - Heute um 08:44:00
Zitatoder Mitarbeiterrabatte
Ich stelle mir das gerade lustig vor. Bekommt man dann in dem Altenheim wenn man dort als Pflegekraft arbeitet 30% Rabatt auf seinen eigenen Pflegeplatz später mal?
#9
Aktuelle Nachrichten / Aw: Die Haushaltspläne: Schuld...
Letzter Beitrag von Vollloser - Heute um 08:42:38
Das bisschen Hauuushalt...


:grins:  :yes:
#10
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Juli 2025, 21:39:53Wobei Dir die eMail ja auch bloß nichts nützt,

Natürlich nützt die mir was .... Da kann ich alles einreichen was ich will. Einen neuen WBA, Nebenkosten Abrechnung und und und .... :sehrgut: 

Zumindest spare ich mir da die Wege zum JC. Mehr will ich doch gar nicht !

Und wenn es mal wirklich schnell gehen soll , eben per Telefon.