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Neueste Beiträge

#1
Zu breit aufgestellt ist natürlich auch nicht gut. Das ist mir bewusst. Es greift aber alles ineinander, man kann jedes getrennt machen, aber auch wunderbar kombinieren. Das ist das tolle daran. :) Das Konzept habe ich mit einer Gründungsberatung ausgearbeitet.

Ein Großteil wird online sein. Aber es gibt auch die Möglichkeit für Hausbesuche bzw. ein Meetingraum anzumieten oder Kooperationen mit anderen Unternehmern und Vereinen.

Der Termin ist jetzt telefonisch. Bzw. per Videotelefonie. Habe dann gefragt über welchen Anbieter sie das normalerweise machen, damit ich mich vorbereiten kann, machen sie das normal mit Whats App... 😅
#2
Vielleicht solltest du dich zunächst einmal damit auseinandersetzen, was eine Versicherung an Eides statt überhaupt ist. Mal ganz zu schweigen von der ganzen Sache mit der Datenschutzkeule.
#3
Zitat von: dagrey am 10. Dezember 2024, 20:08:31Jetzt frage ich mich, wie meine Erfolgschancen aussehen?

Das kann dir niemand sagen, da diese Vermögenzkarenzzeit recht neu ist und es deshalb noch keine Entscheidung gibt, was ist, wenn jemand das Vermögen, das im ersten Jahr geschont war, quasi "verjubelt".

Zitat von: dagrey am 10. Dezember 2024, 20:08:31Die Untätigkeit von fast 5 Monaten ist m.M. auch ein dickes Plus auf meiner Seite

Nein. Für einen Ersatzanspruch hat das Jobcenter 3 Jahre Zeit.
 
#4
Ottokar

Vielen Dank für Deine aufmunternde Meinung. Für mich ergibt diese auch Sinn. Allerdings befürchte ich, dass im JC Energiesparlampen arbeiten. Die sind für schlüssige Argumente einfach nicht zugänglich.

Daher spinne ich das jetzt mal weiter:
- Die werden meine letzte Mitteilung ignorieren und ein Bescheid erlassen.
- Ich werde dem widersprechen. Darin auch zu folgendem auffordern
Zitat von: Ottokar am 22. Mai 2024, 17:46:22Ich fordere Sie auf, gemäß § 35 SGB X i.V.m. § 67a ff SGB X zu begründen, weshalb Daten über den Verbrauch von nach § 12 SGB II geschütztem Vermögen i.S.d. § 60 SGB I für die Leistung erheblich sind, oder nach welcher anderen Rechtsgrundlage Nachweise darüber gefordert werden können.
- Die werden meinen Widerspruch ablehnen. Dann landet das vor Gericht, richtig? Also muss ich die Klage einleiten. Hier werde ich mein Angebot der eidesstattlichen Versicherung meines Sohnes anführen, und die damit verbundene, fehlende Reaktion des JC.

Jetzt frage ich mich, wie meine Erfolgschancen aussehen? Ich denke gut, aber ich habe keine Ahnung, wie die Richter mit diesem Fall umgehen werden. Das einzige woran ich mich klammer, ist die fehlende Rechtsgrundlage für die Vorwürfe bzw. Datenerhebung.

Ich will nicht endlos mit dem Thread nerven, aber vor den Feiertage zumindest mental damit abschließen.

PS: Ich überlege, ob ich die o.g. Aufforderung bereits heute nachsende. Die Untätigkeit von fast 5 Monaten ist m.M. auch ein dickes Plus auf meiner Seite, falls das vor Gericht landet, oder?
#5
Fragen und Antworten zu anderen Problemen / Aw: Wie komme ich von der PKV ...
Letzter Beitrag von TripleH - 10. Dezember 2024, 19:02:07
Das ist vielleicht dein Glück, dass es nur ein Midijob (nicht Minijob) war, denn du bist ja sicherlich Aufstocker geblieben und somit in die Pflichtversicherung für Bürgergeldbezieher gerutscht.

Hättest du soviel verdient, dass du rausgefallen wärst und das auch wegen des Zuflusses im Folgemonat des letzten Arbeitsmonats, ginge es jetzt um die Frage, ob du dich freiwillig in der GKV versichern kannst. Das geht nach § 9 SGB V aber nur, wenn du ein Jahr versicherungspflichtige Beschäftigung zusammen hättest, was du nicht hast.

Die Bürgergeldaufstockung könnte dich daher retten. Aber das ist reines Krankenkassenrecht, da findest du hier sicher keinen Experten. Es gibt aber glaube auch Foren für Probleme mit den Krankenkassen.
#6
Aktuelle Nachrichten / Aw: 5,5 Millionen Bürgergeld-F...
Letzter Beitrag von Milla - 10. Dezember 2024, 18:48:37
ZitatBürgergeld als Garant für Würde
Das Bürgergeld ist kein Luxus, sondern eine Absicherung für Millionen Menschen in Deutschland am Rande der Armut. Die Diskussion darüber sollte sich von Klischees lösen und den Fokus auf die Menschen richten, die dahinterstehen. Als Gesellschaft tragen wir die Verantwortung, niemanden zurückzulassen – denn ein menschenwürdiges Leben ist kein Privileg, sondern ein Recht.

Deutschland als Land der offenen Grenzen und Einladungen. ....und es wird die sorgenfreie Rundumversorgung fleißig genutzt. :ok:
#7
Akakino

Zitat von: Akakino am 09. Dezember 2024, 15:25:20habe ich im September 2024 Grundsicherung/Aufstockung beantragt.
Geht es um SGB 12 oder SGB 2

Im Prinzip ist die Bearbeitung schon zu lange.
Was musste noch  geklärt werden und wann wurde die letzte leistungsrelevant Anforderung an Unterlagen gefordert und nachgereicht.

Theoretisch ein Grund um einmal das SG einzuschalten aber erst müssten die Fragen beantwortet werden.

Dass Leistungspflicht des Leistungsträgers gilt beim SGB 2 dürfte aber auch zumindest mMn im SGB 12 zutreffen.

MfG FN
#8
Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wenn der Kunde in der Vergangenheit schon einmal ALG2 bezog, gilt diese Grenze generell nicht oder gibt es eine Zeitspanne die vergehen muss?

Die Antwort findet man ganz einfach im Gesetz, § 12 Absatz 3 Satz 4 SGB II:

ZitatEine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wenn der Kunde nach einem Jahr nicht in ein existenzsichernden Job vermittelt wurde, rutscht dieser auf eine Schonvermögensgrenze von 15000, ist das soweit richtig?

Ja, natürlich.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wird der Kunde zwangsweise nach einem Jahr aus dem Leistungsbezug abgemeldet?

Niemand wird "abgemeldet". Das Bürgergeld wird einfach nicht bewilligt oder bereits bewilligte Leistungen aufgehoben, soweit nicht z. B. Vertrauensschutz greift.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wird dem Kunden nach Erreichen der gewährten 15000€ Erspartem erneut Bürgergeld bewilligt?

Nicht automatisch. Dazu muss schon ein Antrag gestellt werden und es müssen auch die Voraussetzungen, allen voran Hilfebedürftigkeit, vorliegen. Das Geld sollte auch nicht mal eben so "verschwunden" sein.
#9
raller

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Was ist eine erstmalige Beantragung?
:weisnich: Ein HA wird beim Erstantrag verlangt.
Oder was meinst du denn erstmalig ist nicht falsch zu verstehen.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wenn der Kunde in der Vergangenheit schon einmal ALG2 bezog, gilt diese Grenze generell nicht oder gibt es eine Zeitspanne die vergehen muss?
Kommt darauf an wie viel Zeit zwischen den Bezugsräumen liegt.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wenn der Kunde nach einem Jahr nicht in ein existenzsichernden Job vermittelt wurde, rutscht dieser auf eine Schonvermögensgrenze von 15000, ist das soweit richtig?
Nein das wäre falsch, das hat nichts mit einem Job zu tun.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wird dem Kunden nach Erreichen der gewährten 15000€ Erspartem erneut Bürgergeld bewilligt?
Vielleicht

Im Anhang steht dann in verständlicher Form die Lesefassung zu den Bürgergeldänderungen da kannst du nachlesen was zu dir passt denn nur du weißt genau was du wissen willst und das kann so nicht beantwortet werden, zumindest nicht ohne extremen Aufwand.

MfG FN
#10
Aktuelle Nachrichten / 5,5 Millionen Bürgergeld-Faule...
Letzter Beitrag von selbiger - 10. Dezember 2024, 18:03:25
Das Bürgergeld ist eines der meist diskutierten sozialen Themen in Deutschland. Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen diese Grundsicherungsleistungen.

https://www.gegen-hartz.de/news/55-millionen-buergergeld-faulenzer