Neueste Beiträge

#1
Aktuelle Nachrichten / Aw: Lindner: 1,5 Millionen wol...
Letzter Beitrag von Milla - 12. Februar 2025, 23:13:26
Sollte die AfD regieren mit Frau Weidel als Kanzlerin wird es in Deutschland viel sicherer werden. Die ganzen kriminellen Ausländer fliegen raus und dann werden die Grenzen dicht gemacht. Dann kann man auch wieder sicher durch die Straßen gehen, ohne abgemessert zu werden und auch die Gruppenvergewaltigungen haben ein Ende.
#2
Vielen Dank Euch!  :sehrgut:
Nein, leider ist eine neue Tür nicht billig.
Ich würde auch nur einen Anteil davon übernommen bekommen. Eben so wie die angemessene Ortsübliche Miete wäre auf 1 Jahr gerechnet. Da ich ja keine Miete zahlen muss. Das ist leider nicht so viel. Den größten Teil müsste ich als Darlehen aufnehmen. Was mir Bauchschmerzen bereitet, da ja sowieso nicht viel zum Leben bleibt. Mir wäre auch lieber, ich bräuchte die Tür nicht. Doch leider ist das kein Zustand. Ich heize das Haus ausschließlich mit einem Kachelofen weil keine Heizung vorhanden ist.
Ich stehe im Winter morgens bei 13 bis 14 Grad Innentemperatur auf. Und dann bekomme ich Heizkostensenkungsverfahren, obwohl es mir gar nicht möglich ist durch diese Kältequellen wie die defekte Haustür noch mehr zu sparen.
Ich bin schon nicht so verwöhnt, dass ich 20 Grad Zimmertemperatur brauche.
Aber diese Kälte morgens geht im Alter mit Gelenkserkrankungen auch nicht.

Alles Liebe Euch!
#3
Zitat von: TripleH am 12. Februar 2025, 21:59:53Der TE bekommt nichts von der Krankenkasse wieder. Er muss wahrscheinlich für November Beiträge zur freiwilligen KV/PV zahlen, da er nicht über Bürgergeld pflichtversichert ist.

Wenn der TE durch die Beiträge wieder hilfebedürftig wird, gibt es vom Jobcenter die Differenz als Zuschuß. Also z. B. hetzt 25 Euro übersteigendes Einkommen, KV/PV Beiträge sind 200 Euro, dann gibt es vom Jobcenter 175 Euro dafür.
Ok, danke!! Und wie kann ich nachweisen, dass ich durch die Zahlung der KV/PV Beiträge im November hilfsbedürftig bin?
#4
Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) / Aw: Rückzahlung
Letzter Beitrag von Rotti - 12. Februar 2025, 22:25:19
Zitat von: TripleH am 12. Februar 2025, 22:17:30Nach welcher Rechtsnorm sollte die Krankenkasse Beiträge wieder einfordern können, wenn sie bereits festgestellt hat, dass sie darauf keinen Anspruch hat ?!
die Rechtsnorm kenne ich nicht, aber bei mir haben sie die Beiträge wieder zurückverlangt wo ich die KK schon gekündigt hatte was sie mir zuvor auf mein Privatkonto überwiesen hatten, waren aber keine Bonuszahlungen
#5
Zitat von: Rotti am 12. Februar 2025, 22:02:58Sollte ein JC dann Ansprüche auf das Geld bei der KK stellen, muss das an die KK zurückgezahlt werden.

Nach welcher Rechtsnorm sollte die Krankenkasse Beiträge wieder einfordern können, wenn sie bereits festgestellt hat, dass sie darauf keinen Anspruch hat?! Es geht doch nicht um irgendwelche Bonuszahlungen für Nichtraucher, Nichttrinker und schöne Zähne, sondern schlicht um zuviel gezahlte Beiträge.

Und was damit ist, hat das BSG als höchstrichterliche Instanz schon längst entschieden.
 
#6
Zitat von: schnuki am 12. Februar 2025, 19:14:32Hallo,

wollte fragen ist es rechtssicher Abrechnungen von Wasser, Heizkosten, und sonstige Nebenkosten im Sozialamt, bzw. dem Sachbearbeiter per einfacher E-Mail zusenden als PDF im Anhang ?

oder ist es immer besser per Post mit einschreiben ?
wenn du eine E-Mailbestästigung gleich bekommst und nach 4 Wochen keine Post mit einem Änderungsbescheid erhältst dann wäre ein Einschreiben oder Fax ratsam.
#7
Aktuelle Nachrichten / Aw: Welche Interessen haben M...
Letzter Beitrag von Vollloser - 12. Februar 2025, 22:07:58
Ja welche Interessen haben Microsoft und WEF an der ePA?

Die Sinnkette sieht in meinen Augen so aus: Totale Digitalisierung der Menschheit (elektronische ID, elektronische PA) > Bargeldabschaffung > totale Steuermöglichkeit der Menschen > Bibel, Offenbarung 13; 16-17.

Bibel, Offenbarung 13; 16-17:
16 Und es bringt alle dahin, die Kleinen[Geringen] und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
17 und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.

Ja in dieser "Corona-Geschichte", haben wir ja schon bereits gesehen, dass nicht etwas Polizei und/oder Militär für sich alleine in der Lage sind, die Menschheit zu beherrschen, sondern die Medizin.
Wir kennen das ja auch im Arbeitsrecht. Stichwort "gelber Schein" !
Der Arzt ist eine Arbeits- und damit letztlich auch eine Wirtschaftsrechtliche Institution !
#8
Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) / Aw: Rückzahlung
Letzter Beitrag von Rotti - 12. Februar 2025, 22:02:58
Zitat von: Sheherazade am 12. Februar 2025, 19:18:07Fragst du auch beim Bäcker nach einer Reparaturanleitung für dein Auto?
Bei der KK hat man ein Beitragskonto wo dann gefragt wird auf welches Konto die zu viel bezahlten Beiträge überwiesen werden sollen. Sollte ein JC dann Ansprüche auf das Geld bei der KK stellen, muss das an die KK zurückgezahlt werden.
#9
Der TE bekommt nichts von der Krankenkasse wieder. Er muss wahrscheinlich für November Beiträge zur freiwilligen KV/PV zahlen, da er nicht über Bürgergeld pflichtversichert ist.

Wenn der TE durch die Beiträge wieder hilfebedürftig wird, gibt es vom Jobcenter die Differenz als Zuschuß. Also z. B. hetzt 25 Euro übersteigendes Einkommen, KV/PV Beiträge sind 200 Euro, dann gibt es vom Jobcenter 175 Euro dafür.
#10
Wie kommst du darauf? Welche Norm des § 11a SGB II oder § 1 der Bürgergeld-VO soll greifen? Die Zahlung ist auch nichts anderes als eine Einkommenssteuererstattung, vgl. BSG:

ZitatHinzu kam am 5.9.2013 eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung des Klägers iHv 1001,79 Euro, bei der es sich - vergleichbar einer Steuererstattung (vgl hierzu BSG vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4- 4200 § 11 Nr 15 RdNr 17 ff) und unter Anwendung des § 37 Abs 2 Satz 2 SGB II (hierzu ausführlich unter 7) - um eine einmalige Einnahme handelte, die in dem Monat, in dem sie zufloss, zu berücksichtigen war (§ 11 Abs 3 Satz 1 SGB II idF der Bekanntmachung vom 13.5.2011, BGBl I 850). 

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/2020_02_20_B_14_AS_52_18_R.html

Und zu sagen "zahlt später aus", geht auch nicht. Ansprüche gegen Dritte werden explizit im Antrag erfragt und sind anzugeben. In vorliegendem Fall definitiv, da der TE bereits Verfügungsgewalt über die Erstattung hat.