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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 22. März 2016, 19:13:12

Titel: SG Mainz: Übernahme von Möbellagerkosten eines Wohnungslosen durch das Jobcenter
Beitrag von: Meck am 22. März 2016, 19:13:12
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnungsloser einen Anspruch auf die Übernahme von Einlagerungskosten gegenüber dem Jobcenter haben kann (AZ: S 15 AS 708/14).

-->> https://www.jurion.de/de/news/336386/SG-Mainz-Muss-das-Jobcenter-Moebellagerkosten-eines-Wohnungslosen-uebernehmen-
Titel: Re: SG Mainz: Übernahme von Möbellagerkosten eines Wohnungslosen durch das Jobcenter
Beitrag von: Greywolf08 am 22. März 2016, 19:52:01
Hammer :wand: .. Und wenn er dann endlich ne Wohnung gefunden hat, hat er keine Möbel mehr und bekommt dann nur noch nen Darlehen, weil er ja schon Möbel besessen und diese verkauft hat. :teuflisch:
Titel: Re: SG Mainz: Übernahme von Möbellagerkosten eines Wohnungslosen durch das Jobcenter
Beitrag von: Kati231@aol.com am 22. März 2016, 22:06:29
Hallo,

ich bin sprachlos...

Gr. Kati