Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnungsloser einen Anspruch auf die Übernahme von Einlagerungskosten gegenüber dem Jobcenter haben kann (AZ: S 15 AS 708/14).
-->> https://www.jurion.de/de/news/336386/SG-Mainz-Muss-das-Jobcenter-Moebellagerkosten-eines-Wohnungslosen-uebernehmen-
Hammer :wand: .. Und wenn er dann endlich ne Wohnung gefunden hat, hat er keine Möbel mehr und bekommt dann nur noch nen Darlehen, weil er ja schon Möbel besessen und diese verkauft hat. :teuflisch:
Hallo,
ich bin sprachlos...
Gr. Kati