Erneut werden ältere Hartz IV Bezieher massenhaft aufgefordert, eine Rente zu beantragen, wenn sie das 63. Lebensjahr erreicht haben. Zwar würden die Betroffenen dann endlich Ruhe vorm Jobcenter haben, allerdings entstehen dadurch erhebliche Abschläge bei der Rente sowie ein "Abrutschen" in die Sozialhilfe mit erheblich niedrigeren Vermögensfreibeträgen. Doch es kann Möglichkeiten geben, eine Zwangsverrentung zu stoppen.
Es könnte nämlich sein, dass der Bescheid zur Rentenantragstellung rechtswidrig ist. Daher ist zu raten, auf jeden Fall einen Widerspruch zu stellen. In diesem sollte klar formuliert sein, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Rente gewünscht ist. Im Grundsatz kann die Behörde zwar nach § 12a SGB II dazu auffordern, ,,vorrangige Leistungen" wie die Rente zu beantragen, allerdings ist das Jobcenter dazu verpflichtet, eine individuelle Einzelfallprüfung vorzunehmen.
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