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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 30. März 2016, 17:08:21

Titel: SG Berlin: EinV - Keine widersprüchlichen Hartz IV Forderungen
Beitrag von: Meck am 30. März 2016, 17:08:21
Jobcenter müssen in Eingliederungsvereinbarungen klar formulieren, was sie von einem Hartz-IV-Bezieher genau erwarten. Werde einerseits der Ausbau einer bestehenden Selbstständigkeit verlangt, gleichzeitig aber auch mit gleicher Priorität Bemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, ist dies widersprüchlich, entschied das Sozialgericht Berlin in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 17. März 2016 (Az.: S 75 AS 3600/16 ER). Die Behörde müsse dann vielmehr dem Leistungsempfänger mitteilen, was wichtiger ist. Die Berliner Richter ordneten damit die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Jobcenter-Bescheid an.

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