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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 02. April 2016, 21:16:47

Titel: LSG Stuttgart: Erwerbsminderungsrente bei fehlender Wegefähigkeit
Beitrag von: Meck am 02. April 2016, 21:16:47
LSG Stuttgart: Arbeitnehmer muss gefahrlos zur Arbeit kommen.

Können Arbeitnehmer wegen eines eingeschränkten Sehvermögens die üblichen Wege zur Arbeit nur noch unter Gefahr zurücklegen, sind sie erwerbsgemindert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Donnerstag, 31. März 2016, veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: L 13 R 2903/14). Es sprach damit einem Erzieher eine volle Erwerbsminderungsrente zu.


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