Hartz IV: Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Entfernung des Mietvertrags aus der Akte des Jobcenters.
Speicherung des Mietvertrags zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters erforderlich und damit zulässig. Das Sozialgericht Leipzig hat die Klage einer "Hartz IV"-Bezieherin auf Entfernung ihres Mietvertrages aus der Akte des Jobcenters abgewiesen.
Gerichtsbescheid vom 28.01.2016 - S 17 AS 2325/15
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