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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 02. April 2016, 21:22:18

Titel: SG Leipzig: Kein Anspruch auf Entfernung des Mietvertrags aus der Akte des JC
Beitrag von: Meck am 02. April 2016, 21:22:18
Hartz IV: Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Entfernung des Mietvertrags aus der Akte des Jobcenters.

Speicherung des Mietvertrags zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters erforderlich und damit zulässig. Das Sozialgericht Leipzig hat die Klage einer "Hartz IV"-Bezieherin auf Entfernung ihres Mietvertrages aus der Akte des Jobcenters abgewiesen.

Gerichtsbescheid vom 28.01.2016 - S 17 AS 2325/15


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