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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 05. April 2016, 18:17:59

Titel: SG Koblenz: Kein Arbeitslosengeld ohne Umzugsmeldung
Beitrag von: Meck am 05. April 2016, 18:17:59
Das Sozialgericht Koblenz urteilte (AZ: S 9 AL 145/14 und S 9 AL 165/14), dass Arbeitslosengeld 1-Leistungsberechtigte ihren Anspruch verlieren, wenn sie einen Umzug nicht rechtzeitig der Behörde melden.

Laut der sog. Erreichbarkeitsverordnung muss jeder Anspruchsberechtigte jeden Tag unter seiner angegebenen Adresse erreichbar sein, um entsprechend vermittelt werden zu können. Hierüber werden Arbeitslosengeld-Bezieher über ein Merkblatt informiert.


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