Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zu Preiserhöhungen bei Gas verkündet. Er hat entschieden, dass ein Gas-Grundversorger verpflichtet ist, die eigenen Bezugskosten im Interesse der Kunden niedrig zu halten und nach Möglichkeit die günstigste Beschaffungsalternative zu wählen.
http://www.t-online.de/wirtschaft/energie/versorgerwechsel/id_77470150/streit-um-preiserhoehungen-gasversorger-muessen-eigene-bezugskosten-laut-bgh-urteil-niedrig-halten.html