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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Gast472 am 06. April 2016, 15:58:18

Titel: Gasversorger müssen eigene Bezugskosten laut BGH-Urteil niedrig halten
Beitrag von: Gast472 am 06. April 2016, 15:58:18
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zu Preiserhöhungen bei Gas verkündet. Er hat entschieden, dass ein Gas-Grundversorger verpflichtet ist, die eigenen Bezugskosten im Interesse der Kunden niedrig zu halten und nach Möglichkeit die günstigste Beschaffungsalternative zu wählen.

http://www.t-online.de/wirtschaft/energie/versorgerwechsel/id_77470150/streit-um-preiserhoehungen-gasversorger-muessen-eigene-bezugskosten-laut-bgh-urteil-niedrig-halten.html