Es ist ein wegweisendes Urteil: Erstmals hat das Bundesverwaltungsgericht einem schwer kranken Mann Anbau und Konsum von Cannabis zur Linderung seiner Schmerzen gestattet.
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmalig einem schwerkranken Mann den Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Bundesrichter am Mittwoch in Leipzig. (BVerwG 3 C 10.14)
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