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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 06. April 2016, 18:23:10

Titel: OLG Stuttgart: Bausparkasse darf Altvertrag nicht ohne weiteres kündigen
Beitrag von: Meck am 06. April 2016, 18:23:10
OLG Stuttgart gibt Klage einer Bausparerin gegen Kündigung ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse statt.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat der Berufung einer Bausparerin stattgegeben, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrages wehrte. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diese Entscheidung zu Gunsten der Klägerin abgeändert. AZ: 9 U 171/15


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