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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Meck am 13. April 2016, 15:13:44

Titel: SG Münster: Kein Hartz IV für gesuchten Straftäter
Beitrag von: Meck am 13. April 2016, 15:13:44
Das Sozialgericht Münster hat einen gesuchten Straftäter abblitzen lassen, der sich auf dem Rechtsweg Sozialleistungen verschaffen wollte. Das Gericht solle per einstweiligem Rechtsschutz dafür sorgen, dass ihm das Sozialamt des Kreises Borken wieder Hartz IV zahlt, hatte der 40-Jährige gefordert. Die Behörde überweist ihm seit Ende 2015 kein Geld mehr, weil er zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden war und mit Haftbefehl gesucht wird. Den Antrag beim Sozialgericht hatte der Straftäter vorsichtshalber schriftlich gestellt. Die Richter lehnten sein Begehr rundweg ab.

Die Entscheidung vom 16. März (Az.: S 15 SO 37/16 ER) ist noch nicht rechtskräftig.


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