Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass der Partner einer erwerbsfähigen Hartz IV Leistungsberechtigten dem Jobcenter gegenüber nicht verpflichtet ist, Vordrucke auszufüllen, die sich lediglich an solche Personen richten, die selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beanspruchen.
Der Kläger und die zu diesem Zeitpunkt bei dem Beklagten im Leistungsbezug stehende Frau M bildeten nach Ansicht des Jobcenters eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft. Das Jobcenter verlangte mehrfach schriftlich, zuletzt im Bescheidwege vom Kläger die Vorlage von Einkommensnachweisen sowie mehrerer auszufüllender Formblätter, um seine Einkommensverhältnisse zu überprüfen.
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Diverse Jobcenter versuchen es halt immer wieder mit der Zwangsehe......Eigentlich müsste man mal den Spieß umdrehen und das JC vorm SG ziehen, mit der Begründung, das in Deutschland Zwangsehen verboten sind nach dem Grundgesetz.....